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📅 Aktualisiert: Juni 2026

Vorabpauschale-Rechner 2026

ETF Steuer berechnen

Die Vorabpauschale ist eine jährliche Mindestbesteuerung für thesaurierende (wiederanlegende) Investmentfonds und ETFs. Sie stellt sicher, dass Anleger auch dann Steuern zahlen, wenn keine Ausschüttungen erfolgen. Der Basiszins für 2026 beträgt 2,29% (veröffentlicht vom Bundesministerium der Finanzen jährlich im Januar).

Berechnung: Vorabpauschale = Fondswert am Jahresbeginn × 70% × Basiszins. Der Teilfreistellungssatz für Aktienfonds beträgt 30% — also sind 30% der Vorabpauschale steuerfrei. Die restlichen 70% unterliegen der Abgeltungssteuer (26,375% inkl. Soli). Bei ausschüttenden ETFs wird die tatsächliche Ausschüttung angerechnet.

Die Vorabpauschale wird automatisch von der Depotbank im Januar des Folgejahres einbehalten und an das Finanzamt abgeführt — sofern ausreichend Cash im Depot oder Verrechnungskonto vorhanden ist. Wer den Sparerpauschbetrag (1.000 €/Person) noch nicht ausgeschöpft hat, zahlt keine Steuern auf die Vorabpauschale.

📋 Rechtliche Grundlage: §18 InvStG (Vorabpauschale). §20 InvStG (Teilfreistellung: Aktienfonds 30%, Mischfonds 15%, Immobilienfonds 60%). §32d EStG (Abgeltungssteuer 25% + SolZ = 26,375%). Basiszins: §18 Abs.4 InvStG i.V.m. §203 BewG. BMF-Schreiben Januar 2026: Basiszins 2,29%.
%

Basiszins 2026: 2,29% (BMF-Veröffentlichung Januar 2026)

Bei ausschüttenden ETFs: wird auf Vorabpauschale angerechnet.

Vorabpauschale
Steuer auf Vorabpauschale
Steuerpflichtiger Anteil
Effektive Steuerbelastung
Depotwert 1. Januar
Basiszins 2026
Basisertrag (70% × Basiszins × Wert)
Ausschüttung (Anrechnung)
Vorabpauschale
Teilfreistellung
Steuerpflichtiger Anteil
Sparerpauschbetrag
Steuer (26,375%)
Wichtig: Die Vorabpauschale wird im Januar des Folgejahres fällig. Die Depotbank bucht den Steuerbetrag automatisch vom Verrechnungskonto ab. Ist kein Cash vorhanden, werden ggf. Fondsanteile verkauft. Freistellungsauftrag rechtzeitig stellen!

📊 Rechenbeispiel: 50.000 € Depot · Aktienfonds · Basiszins 2,29% · keine Ausschüttung

Basisertrag
50.000 × 70% × 2,29% = 801,50 €
Teilfreistellung (30%)
240,45 €
Steuerpflichtig
561,05 €
Sparerpauschbetrag
1.000 € → 0 € Steuer!
Fazit
Bei 50.000 € und 1.000 € Freibetrag: keine Steuer

Erst ab ca. 62.000 € Depotwert wird der Sparerpauschbetrag von 1.000 € überschritten.

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Häufige Fragen

Was ist die Vorabpauschale?

Eine jährliche Mindestbesteuerung für thesaurierende (nicht ausschüttende) Fonds und ETFs. Sie verhindert, dass Anleger die Besteuerung auf Jahrzehnte verschieben. Berechnung: Fondswert × 70% × Basiszins − Ausschüttungen. Gilt seit 2018 (Investmentsteuerreform).

Wann muss ich Vorabpauschale zahlen?

Wenn: Fondswert × 70% × Basiszins > tatsächliche Ausschüttungen des Fonds. Bei thesaurierenden ETFs fast immer. Keine Vorabpauschale bei: Basiszins ≤ 0 (war 2021 und 2022 der Fall), ausschüttenden Fonds bei ausreichend hoher Ausschüttung.

Wird die Vorabpauschale beim Verkauf angerechnet?

Ja — beim späteren Verkauf der Fondsanteile wird die bereits versteuerte Vorabpauschale angerechnet, um Doppelbesteuerung zu vermeiden. Das erhöht effektiv den steuerlichen Einstandswert der Anteile.

Wie nutze ich den Sparerpauschbetrag für ETFs?

Freistellungsauftrag bei der Depotbank stellen (max. 1.000 € ledig, 2.000 € verheiratet). Dann werden Vorabpauschale, Ausschüttungen und realisierte Gewinne bis zum Freibetrag steuerlich nicht belastet. Tipp: Freibetrag auf mehrere Banken aufteilen wenn nötig.