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📅 Aktualisiert: Juni 2026

Vorabpauschale-Rechner 2026

ETF Steuer berechnen

Die Vorabpauschale ist eine jährliche Mindestbesteuerung für thesaurierende ETFs und Fonds. Basiszins 2026: 2,53%. Sie wird auch fällig wenn der ETF keine Ausschüttung zahlt. Berechnung: Basisertrag = Fondswert x Basiszins x 0,7.

📋 Hinweis: Vorabpauschale (§18 InvStG): Jährliche Mindestbesteuerung. Basiszins 2026: 2,53% (BMF-Bekanntmachung). Teilfreistellung: Aktienfonds 30% steuerfrei. Sparerpauschbetrag: 1.000 EUR (Single), 2.000 EUR (Verheiratet). Freistellungsauftrag bei Depotbank stellen!
EUR
EUR
Basisertrag
Vorabpauschale
Steuer darauf (26,375%)
Sparerpauschbetrag
1.000 EUR/Jahr (Single)

📊 Rechenbeispiel: 50.000 EUR ETF, keine Ausschüttung, Aktienfonds

Basiszins 2026
2,53%
Basisertrag
50.000 x 2,53% x 70% = 886 EUR
Vorabpauschale
886 EUR (nach Teilfreistellung)
Steuer (Abgeltung)
886 x 26,375% = 234 EUR
Sparerpauschbetrag
1.000 EUR → oft keine Steuer!

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Häufige Fragen

Was ist die Vorabpauschale?

Mindestbesteuerung für Fonds ohne/geringe Ausschüttung. Verhindert dauerhaften Steueraufschub bei thesaurierenden ETFs. Berechnung: Fondswert x Basiszins x 70% (Aktienfonds). Fällig Anfang des Folgejahres.

Wann muss ich keine Vorabpauschale zahlen?

Wenn Freistellungsauftrag ausreicht (bis 1.000 EUR Single). Wenn ETF genügend ausschüttet (Ausschüttung >= Basisertrag). Wenn Fondswert gesunken ist (negative Wertentwicklung = keine VAP).

Wie wird die Vorabpauschale besteuert?

Abgeltungssteuer 25% + Soli 5,5% = 26,375%. Ggf. Kirchensteuer. Teilfreistellung Aktienfonds: 30% steuerfrei, also effektiv 18,46%. Automatisch von Depotbank abgeführt (Konto muss gedeckt sein!).

Basiszins 2026 für Vorabpauschale?

Basiszins 2026: 2,53% (Bekanntmachung BMF Januar 2026). Jährlich neu festgesetzt. 2022: 0,00%. 2023: 2,55%. 2024: 2,29%. 2025: 2,53%. Abhängig vom Zinsniveau der Bundesbank.