Vorabpauschale-Rechner 2026
ETF Steuer berechnen
Die Vorabpauschale ist eine jährliche Mindestbesteuerung für thesaurierende ETFs und Fonds. Basiszins 2026: 2,53%. Sie wird auch fällig wenn der ETF keine Ausschüttung zahlt. Berechnung: Basisertrag = Fondswert x Basiszins x 0,7.
📊 Rechenbeispiel: 50.000 EUR ETF, keine Ausschüttung, Aktienfonds
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Häufige Fragen
Was ist die Vorabpauschale?
Mindestbesteuerung für Fonds ohne/geringe Ausschüttung. Verhindert dauerhaften Steueraufschub bei thesaurierenden ETFs. Berechnung: Fondswert x Basiszins x 70% (Aktienfonds). Fällig Anfang des Folgejahres.
Wann muss ich keine Vorabpauschale zahlen?
Wenn Freistellungsauftrag ausreicht (bis 1.000 EUR Single). Wenn ETF genügend ausschüttet (Ausschüttung >= Basisertrag). Wenn Fondswert gesunken ist (negative Wertentwicklung = keine VAP).
Wie wird die Vorabpauschale besteuert?
Abgeltungssteuer 25% + Soli 5,5% = 26,375%. Ggf. Kirchensteuer. Teilfreistellung Aktienfonds: 30% steuerfrei, also effektiv 18,46%. Automatisch von Depotbank abgeführt (Konto muss gedeckt sein!).
Basiszins 2026 für Vorabpauschale?
Basiszins 2026: 2,53% (Bekanntmachung BMF Januar 2026). Jährlich neu festgesetzt. 2022: 0,00%. 2023: 2,55%. 2024: 2,29%. 2025: 2,53%. Abhängig vom Zinsniveau der Bundesbank.