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📅 Aktualisiert: Juni 2026

Verlustvortrag-Rechner 2026

Verlustverrechnung §10d EStG

Verluste aus Vorjahren können steuermindernd mit Gewinnen des aktuellen Jahres verrechnet werden. Mindestbesteuerung: Max. 10 Mio. EUR + 60% des darüber liegenden Einkommens können in einem Jahr abgezogen werden (§10d EStG).

📋 Hinweis: §10d EStG: Verlustvortrag unbegrenzt (zeitlich). Mindestbesteuerung: Erst 1 Mio. EUR voll abziehbar, darüber nur 60% pro Jahr. Verlustrücktrag: Max. 10 Mio. EUR ins Vorjahr möglich. Kapitalverluste: Nur mit Kapitalgewinnen verrechenbar (nicht mit anderem Einkommen).
EUR
EUR
Verrechenbarer Verlust
Steuerersparnis
Verbleibender Vortrag
Steuer ohne Vortrag

📊 Rechenbeispiel: 20.000 EUR Verlustvortrag, 50.000 EUR Einkommen

Verrechenbarer Verlust
20.000 EUR
ZvE nach Verrechnung
30.000 EUR
Steuer ohne VV (ca.)
8.700 EUR
Steuer mit VV (ca.)
4.200 EUR
Steuerersparnis
ca. 4.500 EUR

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Häufige Fragen

Was ist der Verlustvortrag?

Verluste aus Vorjahren können in Folgejahren steuermindernd abgezogen werden. Unbegrenzt zeitlich vortragbar. Max. pro Jahr: 1 Mio. EUR voll, darüber 60% (Mindestbesteuerung).

Was ist die Mindestbesteuerung?

Bei sehr hohen Verlustvortragen: Max. 1 Mio. EUR + 60% des Mehreinkommens abziehbar pro Jahr. Verhindert vollstaendige Steuerbefreiung. Rest bleibt als Vortrag ins Folgejahr.

Kann ich Kapitalverluste vortragen?

Nur mit Kapitalgewinnen verrechenbar (Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen). Nicht mit normalem Einkommen verrechenbar. Gesonderte Verlustverrechnungstopf-Berechnung durch Depotbank.

Wie beantrage ich den Verlustvortrag?

Automatisch in der Steuererklarung (Anlage G, N, V, KAP). Verlustfeststellungsbescheid vom Finanzamt beantragen (separater Bescheid). Wird jedes Jahr fortgeschrieben. Beim Umzug in anderen Bezirk mitnehmen.