Verlustvortrag-Rechner 2026
Verlustverrechnung §10d EStG
Verluste aus Vorjahren können steuermindernd mit Gewinnen des aktuellen Jahres verrechnet werden. Mindestbesteuerung: Max. 10 Mio. EUR + 60% des darüber liegenden Einkommens können in einem Jahr abgezogen werden (§10d EStG).
📊 Rechenbeispiel: 20.000 EUR Verlustvortrag, 50.000 EUR Einkommen
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Häufige Fragen
Was ist der Verlustvortrag?
Verluste aus Vorjahren können in Folgejahren steuermindernd abgezogen werden. Unbegrenzt zeitlich vortragbar. Max. pro Jahr: 1 Mio. EUR voll, darüber 60% (Mindestbesteuerung).
Was ist die Mindestbesteuerung?
Bei sehr hohen Verlustvortragen: Max. 1 Mio. EUR + 60% des Mehreinkommens abziehbar pro Jahr. Verhindert vollstaendige Steuerbefreiung. Rest bleibt als Vortrag ins Folgejahr.
Kann ich Kapitalverluste vortragen?
Nur mit Kapitalgewinnen verrechenbar (Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen). Nicht mit normalem Einkommen verrechenbar. Gesonderte Verlustverrechnungstopf-Berechnung durch Depotbank.
Wie beantrage ich den Verlustvortrag?
Automatisch in der Steuererklarung (Anlage G, N, V, KAP). Verlustfeststellungsbescheid vom Finanzamt beantragen (separater Bescheid). Wird jedes Jahr fortgeschrieben. Beim Umzug in anderen Bezirk mitnehmen.