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Gewerbesteuer-Rechner 2026

Gewerbesteuer nach Gemeinde-Hebesatz, Freibetrag und Messzahl berechnen

Die Gewerbesteuer wird auf den Gewinn gewerblicher Betriebe erhoben. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € — Kapitalgesellschaften (GmbH) nicht. Der Hebesatz variiert stark je nach Gemeinde: von 200% in kleinen Gemeinden bis über 500% in Großstädten wie Hamburg (475%) oder Berlin (410%).

Einzelunternehmen: Freibetrag 24.500 €. GmbH: kein Freibetrag.

%
Gewerbesteuer
zu zahlen
Effektiver Gewerbesteuersatz
auf den Gewinn
Gewerbeertrag (nach Freibetrag)
Bemessungsgrundlage
Steuermessbetrag
× 3,5% Messzahl
Gewinn
Freibetrag
Gewerbeertrag
Steuermesszahl3,5 %
Steuermessbetrag
Hebesatz
Gewerbesteuer
Anrechnung auf ESt (§35 EStG)
Hinweis: Einzelunternehmer können die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer anrechnen (§35 EStG) – bis zu 4× des Steuermessbetrags. Bei einem Hebesatz bis ca. 400% ist die Gewerbesteuer für Einzelunternehmer effektiv fast neutral. GmbHs können die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe abziehen.

Häufige Fragen zur Gewerbesteuer

Wer muss Gewerbesteuer zahlen?

Alle Gewerbetreibenden (§ 15 EStG), also Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften (GmbH, AG). Freiberufler (§ 18 EStG) zahlen keine Gewerbesteuer. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 €.

Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?

Gewinn − Freibetrag (24.500 € bei Einzelunternehmen) = Gewerbeertrag × 3,5% (Steuermesszahl) = Steuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde = Gewerbesteuer. Der Hebesatz variiert je nach Gemeinde stark: 200% (Minimum) bis über 500% in Großstädten.

Kann ich als Einzelunternehmer die Gewerbesteuer vermeiden?

Nicht legal vermeiden, aber die Anrechnung auf die Einkommensteuer (§35 EStG) macht sie für Einzelunternehmer bei Hebesätzen bis ca. 400% fast kostenneutral. Bei höheren Hebesätzen (Berlin: 410%, Hamburg: 475%) bleibt eine Belastung übrig.