Gewerbesteuer-Rechner 2026
Gewerbesteuer nach Gemeinde-Hebesatz, Freibetrag und Messzahl berechnen
Einzelunternehmen: Freibetrag 24.500 €. GmbH: kein Freibetrag.
| Gewinn | — |
| Freibetrag | — |
| Gewerbeertrag | — |
| Steuermesszahl | 3,5 % |
| Steuermessbetrag | — |
| Hebesatz | — |
| Gewerbesteuer | — |
| Anrechnung auf ESt (§35 EStG) | — |
Häufige Fragen zur Gewerbesteuer
Wer muss Gewerbesteuer zahlen?
Alle Gewerbetreibenden (§ 15 EStG), also Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften (GmbH, AG). Freiberufler (§ 18 EStG) zahlen keine Gewerbesteuer. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 €.
Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?
Gewinn − Freibetrag (24.500 € bei Einzelunternehmen) = Gewerbeertrag × 3,5% (Steuermesszahl) = Steuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde = Gewerbesteuer. Der Hebesatz variiert je nach Gemeinde stark: 200% (Minimum) bis über 500% in Großstädten.
Kann ich als Einzelunternehmer die Gewerbesteuer vermeiden?
Nicht legal vermeiden, aber die Anrechnung auf die Einkommensteuer (§35 EStG) macht sie für Einzelunternehmer bei Hebesätzen bis ca. 400% fast kostenneutral. Bei höheren Hebesätzen (Berlin: 410%, Hamburg: 475%) bleibt eine Belastung übrig.