Erbschaftsteuer-Rechner 2026
Freibeträge, Steuersatz und Erbschaftsteuer nach Verwandtschaftsgrad berechnen
| Erbwert | — |
| Persönlicher Freibetrag | — |
| Steuerpflichtiger Erwerb | — |
| Steuerklasse | — |
| Steuersatz | — |
| Erbschaftsteuer | — |
Häufige Fragen zur Erbschaftsteuer
Wie hoch sind die Freibeträge 2026?
Ehegatte/Lebenspartner: 500.000 € · Kinder/Stiefkinder: 400.000 € · Enkel: 200.000 € · Eltern (bei Erwerb von Todes wegen): 100.000 € · Geschwister, Nichten, Neffen: 20.000 € · Nicht-Verwandte: 20.000 €. Die Freibeträge können alle 10 Jahre neu genutzt werden.
Was sind die Steuersätze?
Steuerklasse I (enge Familie): 7–30% je nach Erbwert. Steuerklasse II (entferntere Verwandte): 15–43%. Steuerklasse III (Nicht-Verwandte): 30–50%. Der Satz steigt progressiv mit der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs.
Muss ich das Erbe dem Finanzamt melden?
Ja. Erben und Beschenkte sind verpflichtet, den Erwerb innerhalb von 3 Monaten dem Finanzamt anzuzeigen (§ 30 ErbStG). Das Finanzamt schickt dann einen Fragebogen und setzt ggf. Erbschaftsteuer fest.
Kann man Erbschaftsteuer legal vermeiden?
Durch frühzeitige Schenkungen zu Lebzeiten können Freibeträge alle 10 Jahre genutzt werden. Bei einem Freibetrag von 400.000 € pro Kind: Über 20 Jahre lassen sich 800.000 € steuerfrei übertragen. Eine frühzeitige Erbschafts- und Schenkungsplanung mit einem Steuerberater ist empfehlenswert.