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Erbschaftsteuer-Rechner 2026

Freibeträge, Steuersatz und Erbschaftsteuer nach Verwandtschaftsgrad berechnen

Die Erbschaftsteuer hängt stark vom Verwandtschaftsgrad ab. Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 €, Kinder von 400.000 € — jeweils alle 10 Jahre neu nutzbar. Wer rechtzeitig plant und Vermögen schrittweise überträgt, kann die Erbschaftsteuer erheblich reduzieren oder ganz vermeiden.
Persönlicher Freibetrag
steuerfrei
Erbschaftsteuer
zu zahlen
Netto-Erbe
nach Steuer
Steuersatz
auf steuerpflichtigen Teil
Erbwert
Persönlicher Freibetrag
Steuerpflichtiger Erwerb
Steuerklasse
Steuersatz
Erbschaftsteuer
Hinweis: Der Freibetrag gilt pro Person und alle 10 Jahre. Schenkungen innerhalb von 10 Jahren vor dem Erbfall werden angerechnet. Diese Berechnung ist ein Näherungswert – für komplexe Erbfälle empfiehlt sich steuerliche Beratung.

Häufige Fragen zur Erbschaftsteuer

Wie hoch sind die Freibeträge 2026?

Ehegatte/Lebenspartner: 500.000 € · Kinder/Stiefkinder: 400.000 € · Enkel: 200.000 € · Eltern (bei Erwerb von Todes wegen): 100.000 € · Geschwister, Nichten, Neffen: 20.000 € · Nicht-Verwandte: 20.000 €. Die Freibeträge können alle 10 Jahre neu genutzt werden.

Was sind die Steuersätze?

Steuerklasse I (enge Familie): 7–30% je nach Erbwert. Steuerklasse II (entferntere Verwandte): 15–43%. Steuerklasse III (Nicht-Verwandte): 30–50%. Der Satz steigt progressiv mit der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs.

Muss ich das Erbe dem Finanzamt melden?

Ja. Erben und Beschenkte sind verpflichtet, den Erwerb innerhalb von 3 Monaten dem Finanzamt anzuzeigen (§ 30 ErbStG). Das Finanzamt schickt dann einen Fragebogen und setzt ggf. Erbschaftsteuer fest.

Kann man Erbschaftsteuer legal vermeiden?

Durch frühzeitige Schenkungen zu Lebzeiten können Freibeträge alle 10 Jahre genutzt werden. Bei einem Freibetrag von 400.000 € pro Kind: Über 20 Jahre lassen sich 800.000 € steuerfrei übertragen. Eine frühzeitige Erbschafts- und Schenkungsplanung mit einem Steuerberater ist empfehlenswert.