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📅 Aktualisiert: Juni 2026

Notarkosten-Rechner 2026

Immobilienkauf Kosten

Beim Immobilienkauf fallen Notarkosten und Grundbuchgebühren an, die vom Käufer getragen werden. Die Gesamtkosten für Notar und Grundbuch betragen typischerweise 1,5–2% des Kaufpreises. Bei 400.000 € sind das ca. 6.000–8.000 €.

Die Notargebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt — sie sind bundesweit einheitlich und nicht verhandelbar. Der Notar beurkundet den Kaufvertrag und koordiniert die Abwicklung. Die Grundbuchgebühren werden vom Amtsgericht erhoben für die Eintragung der Eigentumsübertragung und ggf. der Grundschuld.

📋 Rechtliche Grundlage: GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz). Tabelle B GNotKG: Gebührentabelle nach Geschäftswert. Beurkundung Kaufvertrag: 2,0-fache Gebühr. Auflassungsvormerkung: 0,5-fach. Grundschuld: 1,0-fach. Eigentumsumschreibung Grundbuch: 0,5-fach. Bundesweit einheitlich, nicht verhandelbar.
Notarkosten gesamt
Grundbuchkosten
Notar + Grundbuch gesamt
Anteil am Kaufpreis
Kaufpreis
Beurkundung Kaufvertrag
Auflassungsvormerkung
Grundschuldeintragung
Eigentumsumschreibung (GB)
Notar + Grundbuch gesamt

📊 Rechenbeispiel: 350.000 € Kaufpreis · 280.000 € Grundschuld

Beurkundung KV
ca. 1.225 €
Auflassungsvorm.
ca. 306 €
Grundschuld
ca. 952 €
Eigentumsumschr.
ca. 612 €
Notar+GB gesamt
ca. 3.095 €
Anteil
ca. 0,88%

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Häufige Fragen

Wie hoch sind die Notarkosten beim Immobilienkauf?

Typisch: 1,5–2,0% des Kaufpreises gesamt (Notar + Grundbuch). Bei 350.000 €: ca. 5.000–7.000 €. Die größten Posten: Beurkundung Kaufvertrag, Grundschuldeintragung, Eigentumsumschreibung. Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt — nicht verhandelbar.

Wer zahlt die Notarkosten?

Der Käufer trägt die Kosten für Kaufvertragsbeurkundung, Eigentumsumschreibung und Grundschuld. Der Verkäufer kann für die Löschung alter Belastungen zuständig sein. Üblicherweise zahlt der Käufer alle Kosten — außer bei anderer Vereinbarung.

Was kostet die Grundschuld beim Notar?

Grundschuld-Bestellung: Ca. 0,2–0,5% der Grundschuldhöhe (Notar + Grundbuch zusammen). Bei 280.000 € Grundschuld: ca. 1.200–1.500 €. Die Bank verlangt eine Grundschuld als Sicherheit — ohne sie kein Immobilienkredit.

Kann man Notarkosten von der Steuer absetzen?

Bei Eigennutzung: Nein, keine Absetzbarkeit. Bei vermieteter Immobilie: Ja — Notarkosten und Grundbuchgebühren sind als Anschaffungsnebenkosten absetzbar und werden über die Abschreibungsdauer (50 Jahre) verteilt abgesetzt. Kaufnebenkosten erhöhen also die Abschreibungsbasis.