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📅 Aktualisiert: Juni 2026

Schenkungsteuer-Rechner 2026

Freibeträge & Steuerlast

Die Schenkungsteuer gilt für unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden — also Geldgeschenke, Grundstücksübertragungen und andere Wertübertragungen. Die gleichen Freibeträge wie bei der Erbschaftsteuer gelten auch für Schenkungen: Kinder erhalten 400.000 € steuerfrei von jedem Elternteil, Ehegatten 500.000 €.

Der entscheidende Vorteil der Schenkung gegenüber der Erbschaft: Die Freibeträge können alle 10 Jahre neu genutzt werden. Wer sein Vermögen rechtzeitig plant, kann durch regelmäßige Schenkungen im 10-Jahres-Rhythmus erheblich Schenkungsteuer sparen — die sogenannte Kettenschenkung.

Beispiel: Eltern mit 2 Millionen € Vermögen können alle 10 Jahre bis zu 400.000 € an jedes Kind steuerfrei schenken. Bei 2 Kindern und 20 Jahren Zeit: 4 × 400.000 € = 1,6 Millionen € vollständig steuerfrei übertragen. Das erfordert jedoch frühzeitige Planung und notarielle Begleitung bei Immobilien.

📋 Rechtliche Grundlage: §§1–37 ErbStG (Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz). §7 ErbStG (Schenkung unter Lebenden). §16 ErbStG (Freibeträge — identisch mit Erbschaft). §14 ErbStG (Zusammenrechnung: alle Erwerbe derselben Person in 10 Jahren). §19 ErbStG (Steuersätze STK I–III). 10-Jahres-Frist: §14 Abs.1 ErbStG.

Diese werden zusammengerechnet (§14 ErbStG).

Persönlicher Freibetrag
Schenkungsteuer
Steuerpflichtiger Erwerb
Effektiver Steuersatz
Schenkungswert
Vorherige Schenkungen (10 J.)
Gesamterwerb (kumuliert)
Persönlicher Freibetrag
Steuerpflichtiger Erwerb
Steuerklasse
Steuersatz
Schenkungsteuer
10-Jahres-Strategie: Freibeträge erneuern sich alle 10 Jahre. Eltern können jedem Kind alle 10 Jahre bis zu 400.000 € steuerfrei schenken. Mit 2 Elternteilen und 2 Kindern: 4 × 400.000 € = 1,6 Mio. € alle 10 Jahre vollständig steuerfrei!

📊 Rechenbeispiel: 300.000 € Schenkung · Kind · keine Vorschenkungen

Schenkungswert
300.000 €
Freibetrag
400.000 €
Steuerpflichtig
0 € (unter Freibetrag!)
Schenkungsteuer
0 €
Tipp
Restfreibetrag: 100.000 € noch verfügbar
10-Jahre-Uhr
Läuft jetzt!

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Schenkung und Erbschaft steuerlich?

Gleiche Freibeträge und Steuersätze. Der entscheidende Unterschied: Schenkungsfreibeträge können alle 10 Jahre neu genutzt werden — Erbschaftsfreibetrag gilt nur einmal (beim Erbfall). Durch frühzeitige Schenkungen lässt sich deutlich mehr steuerfrei übertragen als im Erbfall.

Wann lohnt sich eine Schenkung zu Lebzeiten?

Immer wenn das Vermögen die Erbschaftsteuer-Freibeträge übersteigt und noch 10+ Jahre Zeit sind. Besonders sinnvoll: Bei Immobilien (Wertentwicklung geht steuerlich auf den Beschenkten über), bei Betriebsvermögen (Begünstigungen gelten auch für Schenkungen), bei gut vorhersehbaren Vermögensverhältnissen.

Muss ich eine Schenkung beim Finanzamt anzeigen?

Ja — innerhalb von 3 Monaten nach der Schenkung (§30 ErbStG). Das gilt auch für steuerfreie Schenkungen unter dem Freibetrag! Ausnahme: Geldschenkungen unter dem Freibetrag müssen nicht angezeigt werden (informelle Praxis). Bei Immobilien: Notar ist verpflichtet die Schenkung dem Finanzamt zu melden.

Was sind die häufigsten Fehler bei Schenkungen?

Freibeträge nicht ausschöpfen (zu kleine Beträge schenken). Die 10-Jahres-Frist nicht beachten (zu spät anfangen). Vorbehaltsnießbrauch nicht vereinbaren bei Immobilien (schenken und trotzdem nutzen wollen). Schenkung kurz vor dem Tod (weniger als 10 Jahre = wird angerechnet). Keine notarielle Begleitung bei Immobilien.