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📅 Aktualisiert: Juni 2026

Aktivrente-Rechner 2026

Rente + Nebenjob berechnen

Seit 2023 können Rentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze (67 Jahre) unbegrenzt hinzuverdienen ohne Rentenkürzung. Das Gehalt wird normal versteuert, aber die Rente bleibt in voller Höhe erhalten. Vor der Regelaltersgrenze gilt eine Hinzuverdienstgrenze von 6.300 €/Jahr für Vollrente.

Das Arbeiten als Rentner hat steuerliche Besonderheiten: Rente und Gehalt werden zusammen veranlagt (§22 EStG). Der Besteuerungsanteil der Rente plus das volle Gehalt ergibt das zu versteuernde Einkommen. Da beide Einkommensquellen den Steuersatz erhöhen, entsteht oft ein höherer Steuersatz als bei Rentnern ohne Nebenjob.

Sozialversicherung: Rentner zahlen auf Arbeitseinkommen Kranken- und Pflegeversicherung (aber keine Arbeitslosenversicherung und keine Rentenversicherung bei Erreichen der Regelaltersgrenze — sofern auf RV-Pflicht verzichtet wird).

📋 Rechtliche Grundlage: §34 SGB VI (Hinzuverdienst vor Regelaltersgrenze: 6.300 €/J.). Nach Regelaltersgrenze: §34 Abs.3 SGB VI: keine Grenze. §22 Nr.1 EStG (Rentenbesteuerung). §19 EStG (Arbeitslohn). KV bei Rentnern: §248 SGB V. AV-Befreiung: §28 SGB III.
€/Mon.
€/Mon.
Jahr
Rente netto
Hinzuverdienst netto
Gesamteinkommen netto
Steuerbelastung gesamt
Rente brutto / Jahr
Besteuerungsanteil Rente
Hinzuverdienst / Jahr
Hinzuverdienstgrenze
Zu versteuerndes Einkommen
Einkommensteuer gesamt
Rente netto / Mon.
Hinzuverdienst netto / Mon.

📊 Rechenbeispiel: 1.600 € Rente · 1.500 € Hinzuverdienst · Rentenbeginn 2020

Jahresrente
19.200 €
Besteuerungsanteil (80%)
15.360 €
Hinzuverdienst brutto
18.000 €
zvE gesamt
ca. 30.700 €
ESt gesamt
ca. 3.400 €
Gesamtnetto / Mon.
ca. 2.716 €

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Häufige Fragen

Kann ich als Rentner unbegrenzt hinzuverdienen?

Nach Erreichen der Regelaltersgrenze (67 Jahre): Ja — unbegrenzt. Vor der Regelaltersgrenze: Hinzuverdienstgrenze 6.300 €/Jahr für Vollrente. Bei Überschreitung: Rente wird anteilig gekürzt. Seit 2023 ist die Regelung für Bezieher nach Regelaltersgrenze vollständig aufgehoben.

Wie wird der Hinzuverdienst besteuert?

Rente + Gehalt werden zusammen veranlagt. Rentenbesteuerungsanteil + Arbeitslohn = zu versteuerndes Einkommen. Darauf normale Einkommensteuer. Der progressive Steuertarif bedeutet: Der Hinzuverdienst wird mit dem Grenzsteuersatz auf das Gesamteinkommen besteuert — oft höher als wenn man nur Rente hätte.

Zahle ich auf den Hinzuverdienst Sozialversicherung?

Krankenversicherung: Ja (ca. 14,6% + Zusatzbeitrag + PV). Rentenversicherung: Freiwillig (kann darauf verzichten bei Regelaltersgrenze). Arbeitslosenversicherung: Keine. Pflegeversicherung: Ja. Praktisch: Ca. 17% SV-Abgaben auf den Hinzuverdienst (ohne AV und oft ohne RV).

Lohnt sich arbeiten als Rentner finanziell?

Finanziell: Ja — netto bleibt mehr übrig als nur mit Rente. Auch wenn der Steuersatz steigt, ist ein Hinzuverdienst von 1.500 €/Monat brutto immer noch deutlich mehr netto als 0 €. Psychologisch: Viele Rentner empfinden Arbeit als sinnstiftend. Gesundheitlich: Aktiv bleiben hat positive Effekte.