Förderhöhe, Einkommensgrenzen und Rückzahlungsregelung 2026
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) unterstützt Studierende und Schüler bei den Kosten ihrer Ausbildung. Nach mehreren Reformen ist die maximale Förderung 2026 auf 992 Euro pro Monat gestiegen — doch viele Berechtigte stellen keinen Antrag, weil sie glauben, sie kämen nicht infrage.
BAföG gibt es für:
| Situation | Grundbedarf | Maximalbetrag |
|---|---|---|
| Studierende bei den Eltern wohnend | 452 EUR | 757 EUR |
| Studierende nicht bei Eltern | 452 EUR | 992 EUR |
| Schüler bei den Eltern | 262 EUR | ~650 EUR |
Der Maximalbetrag setzt sich zusammen aus:
BAföG wird grundsätzlich auf Basis des Elterneinkommens gewährt. Liegt das Elterneinkommen unter bestimmten Freibeträgen, gibt es den vollen Satz. Je höher das Einkommen der Eltern, desto weniger BAföG.
| Freibetrag 2026 | Betrag |
|---|---|
| Verheiratete Eltern zusammen | 2.415 EUR Netto/Monat |
| Alleinerziehender Elternteil | 1.605 EUR Netto/Monat |
| Je Geschwisterkind | +805 EUR Freibetrag |
Auch das eigene Einkommen des Studierenden wird angerechnet:
In bestimmten Fällen wird BAföG unabhängig vom Elterneinkommen gewährt:
Die Hälfte des BAföG ist ein zinsloses Darlehen, die andere Hälfte ein Zuschuss. Wichtige Regeln zur Rückzahlung:
| Aspekt | Regelung |
|---|---|
| Rückzahlungspflicht | 50% der erhaltenen Leistungen (Darlehenanteil) |
| Maximalbetrag | 10.010 EUR (Deckelung) |
| Beginn Rückzahlung | 5 Jahre nach Förderungsende |
| Mindestrate | 130 EUR/Monat |
| Zinsen | Zinslos! |
Wer das BAföG-Darlehen vorzeitig zurückzahlt, bekommt Nachlass:
Maximal 992 EUR/Monat für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen (Grundbedarf 452 EUR + Wohnkostenzuschlag 360 EUR + Krankenversicherung 109 EUR + weitere Zuschläge). Bei Elternwohnung max. 757 EUR.
Nein. Die Hälfte ist ein Zuschuss, die andere Hälfte ein zinsloses Darlehen. Die maximale Rückzahlungspflicht ist auf 10.010 EUR begrenzt — egal wie viel BAföG Sie insgesamt erhalten haben. Bei Abschluss des Studiums gibt es zudem Frühzahlungsrabatte.
Das hängt vom genauen Einkommen ab. Viele Familien unterschätzen die Freibeträge: Ein Elternpaar mit 2.415 EUR Netto/Monat bekommt den Höchstsatz. Bei höherem Einkommen gibt es oft noch Teilförderung. Es lohnt sich immer, einen Antrag zu stellen!
Ja! Bis zu 520 EUR/Monat Bruttoeinkommen werden nicht auf das BAföG angerechnet. Bei Minijob (538 EUR) und dem Freibetrag ist Gleichstand fast exakt. Über 520 EUR wird das Einkommen anteilig angerechnet.
📚 Quellen: BAföG, §§ 1-58 BAföG, Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) · Alle Angaben ohne Gewähr · Stand Juli 2026