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Minijob 2026: Regeln, Verdienstgrenze und was Arbeitgeber zahlen

Verdienstgrenze, Sozialabgaben und Rentenversicherungspflicht erklärt

📅 Aktualisiert: Juli 2026
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Dr. Anna Bergmann
Steuerexpertin & Chefredakteurin · DeutscheRechner.de · 📅 Aktualisiert: Juli 2026

Der Minijob ist eine der beliebtesten Beschäftigungsformen in Deutschland — über 7 Millionen Menschen arbeiten in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis. Seit Oktober 2022 ist die Verdienstgrenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt und beträgt 2026 538 Euro pro Monat.

Was ist ein Minijob?

Ein Minijob (geringfügige Beschäftigung) ist eine Beschäftigung, bei der das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet. Die Grenze ergibt sich aus: Mindestlohn × 130 Arbeitsstunden pro Monat.

Verdienstgrenze 2026

GrenzeBetrag
Minijob-Verdienstgrenze 2026538 EUR/Monat
Jahresgrenze6.456 EUR/Jahr
Mindestlohn 202613,90 EUR/Stunde
Maximale Stunden bei Mindestlohnca. 38,7 Std./Monat
Wichtig: Die Grenze ist dynamisch — sie steigt automatisch mit dem Mindestlohn. Überschreitungen bis zu 3 Monate im Jahr (insgesamt max. 6.456 EUR im Jahr) sind bei gelegentlichen und nicht vorhersehbaren Überschreitungen erlaubt.

Abgaben beim Minijob

Was zahlt der Arbeitgeber?

AbgabeSatz
Pauschalbeitrag Krankenversicherung13%
Pauschalbeitrag Rentenversicherung15%
Lohnsteuer (Pauschalsteuer)2%
Umlage U1 (Krankheit)1,1%
Umlage U2 (Mutterschaft)0,24%
Insolvenzgeldumlage0,09%
Gesamt ca.~31%

Was zahlt der Arbeitnehmer?

In der Regel nichts — außer einem optionalen Aufstockungsbeitrag zur Rentenversicherung. Keine Lohnsteuer, keine Krankenversicherungsbeiträge für den Minijobber selbst.

Rentenversicherung beim Minijob

Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber zahlt 15% Pauschalbeitrag. Der Arbeitnehmer kann von der Rentenversicherungspflicht befreit werden (Opt-out) — aber das ist in den meisten Fällen nicht empfehlenswert:

Minijob vs. Midijob

MinijobMidijob
Einkommensgrenzebis 538 EUR538–2.000 EUR
Krankenversicherung ANKeine BeiträgeReduzierter Beitrag
Rentenversicherung ANOptional 3,6%Reduzierter Beitrag
Arbeitslosengeld-AnspruchNeinJa
Soziale AbsicherungGeringBesser

Mehrere Minijobs gleichzeitig

Grundsätzlich darf man mehrere Minijobs haben. Aber: Die Verdienstgrenzen aller Minijobs zusammen dürfen 538 EUR/Monat nicht übersteigen. Bei einem Hauptjob darf ein zusätzlicher Minijob daneben abgabenfrei bleiben.

Minijob und Sozialleistungen

💡 Empfehlung: Lassen Sie sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien! Die Kosten sind minimal (ca. 21 EUR/Monat), aber der Nutzen — Beitragszeiten für die Rente, Riester-Berechtigung, Reha-Ansprüche — ist erheblich.

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Häufige Fragen (FAQ)

Wie viel darf ich 2026 im Minijob verdienen?

Die Verdienstgrenze beträgt 2026 exakt 538 EUR pro Monat (6.456 EUR im Jahr). Diese Grenze ist dynamisch und an den Mindestlohn gekoppelt. Gelegentliche Überschreitungen (max. 3 Monate, insgesamt unter Jahresgrenze) sind erlaubt.

Zahlt man im Minijob Steuern?

Normalerweise nicht. Der Arbeitgeber kann pauschal 2% Lohnsteuer übernehmen. Für den Minijobber selbst fällt keine Lohnsteuer an. Das Minijob-Einkommen muss aber in der Einkommensteuererklärung angegeben werden (als steuerfreie Einnahme).

Was zahlt der Arbeitgeber für einen Minijobber?

Der Arbeitgeber zahlt ca. 31% auf den Minijob-Lohn: 13% KV-Pauschale, 15% RV-Pauschale, 2% Pauschalsteuer und verschiedene Umlagen. Bei 538 EUR Lohn zahlt der AG also ca. 167 EUR extra an die Minijob-Zentrale.

Darf ich neben einem Vollzeitjob einen Minijob haben?

Ja! Neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob darf ein Minijob steuer- und abgabenfrei ausgeübt werden. Der erste Minijob neben dem Hauptberuf ist privilegiert — weitere Minijobs würden mit dem Hauptjob zusammengerechnet.

📚 Quellen: §§ 8, 8a SGB IV, Minijob-Zentrale, BMAS 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr · Stand Juli 2026