Besteuerungsanteil 83,5% · Grundfreibetrag 12.348 EUR · Wer zahlt wirklich Steuer?
Viele Rentner sind überrascht: Auch die gesetzliche Rente ist in Deutschland steuerpflichtig. Aber nicht die gesamte Rente — sondern nur ein bestimmter Anteil. Und viele Rentner zahlen trotzdem gar keine Steuer, weil ihre Rente unter dem steuerfreien Grundfreibetrag liegt. Dieser Artikel erklärt genau, wie die Rentenbesteuerung in Deutschland funktioniert.
Die Rentenbesteuerung wurde durch das Alterseinkünftegesetz 2005 grundlegend reformiert. Seitdem gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Beiträge zur Rentenversicherung werden zunehmend steuerfrei gestellt — dafür wird die Rente im Alter zunehmend steuerpflichtig.
Das System läuft bis 2040: Wer 2040 oder später in Rente geht, muss 100% der Rente versteuern. Wer früher in Rente gegangen ist, profitiert von einem festgelegten steuerfreien Anteil.
Der Besteuerungsanteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Er wird einmalig im ersten vollen Rentenjahr festgelegt und gilt dann dauerhaft — auch wenn der Satz in späteren Jahren steigt.
| Rentenbeginn | Besteuerungsanteil | Steuerfreier Anteil |
|---|---|---|
| 2005 | 50% | 50% |
| 2010 | 60% | 40% |
| 2015 | 70% | 30% |
| 2020 | 80% | 20% |
| 2022 | 82% | 18% |
| 2024 | 83% | 17% |
| 2026 | 83,5% | 16,5% |
| 2030 | 86% | 14% |
| 2040+ | 100% | 0% |
Im ersten vollen Rentenjahr wird einmalig der Rentenfreibetrag in Euro festgelegt:
Trotz Besteuerungsanteil von 83,5% zahlen viele Rentner gar keine Einkommensteuer — weil die zu versteuernde Rente unter dem Grundfreibetrag liegt.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Bruttorente/Jahr | 15.000 EUR (1.250 EUR/Monat) |
| Besteuerungsanteil (83,5%) | 12.525 EUR |
| − Werbungskosten-Pauschbetrag | − 102 EUR |
| − Sonderausgaben-Pauschbetrag | − 36 EUR |
| = Zu versteuerndes Einkommen | 12.387 EUR |
| Grundfreibetrag 2026 | 12.348 EUR |
| Steuerpflichtiger Betrag | 39 EUR → ca. 4 EUR Steuer |
Bei 1.250 EUR/Monat Rente fällt also fast gar keine Steuer an. Wer unter etwa 1.200 EUR/Monat Bruttorente liegt, zahlt als Alleinstehender in der Regel gar keine Einkommensteuer.
Als Faustregel: Alleinstehende Rentner zahlen Einkommensteuer wenn die Bruttorente über ca. 1.535 EUR/Monat liegt (bei ausschließlichem Renteneinkommen, Rentenbeginn 2026). Bei Verheirateten gilt der doppelte Grundfreibetrag (24.696 EUR/Jahr), sodass die Grenze deutlich höher liegt.
Neben der gesetzlichen Rente müssen Rentner auch folgende Einkünfte versteuern:
Ja — wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag (12.348 EUR / 24.696 EUR verheiratet) übersteigt, besteht Pflicht zur Steuererklärung. Auch bei:
Freiwillig lohnt sich die Steuererklärung fast immer — durch absetzbare Kosten (Krankheitskosten, haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflegekosten) gibt es oft eine Rückerstattung.
Wer als Rentner im Ausland lebt, muss trotzdem möglicherweise in Deutschland Steuer zahlen. Deutschland besteuert gesetzliche Renten grundsätzlich — außer es gibt ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) das die Besteuerung dem Wohnsitzland zuweist. Bei EU-Rente gilt: jedes Land besteuert die eigene Rente nach eigenem Recht.
Der Besteuerungsanteil steigt jährlich um 0,5 Prozentpunkte bis er 2040 100% erreicht. Das bedeutet: Wer 2040 in Rente geht, muss seine gesamte gesetzliche Rente versteuern — hat aber auch höhere Freibeträge bei den Rentenbeiträgen während des Berufslebens gehabt.
| Jahr | Besteuerungsanteil | Auswirkung bei 2.000 EUR Rente |
|---|---|---|
| 2026 | 83,5% | 1.670 EUR steuerpflichtig |
| 2028 | 84,5% | 1.690 EUR steuerpflichtig |
| 2030 | 86,0% | 1.720 EUR steuerpflichtig |
| 2035 | 92,0% | 1.840 EUR steuerpflichtig |
| 2040 | 100% | 2.000 EUR steuerpflichtig |
Berechnen Sie sofort wie viel Steuer Sie auf Ihre Rente zahlen — kostenlos und ohne Anmeldung.
→ Zum Rechner83,5% der gesetzlichen Rente sind 2026 steuerpflichtig. Das bedeutet: 16,5% sind steuerfrei. Dieser Anteil gilt für alle die 2026 erstmals Rente beziehen und wird dauerhaft in Euro festgeschrieben. Rentenerhöhungen in späteren Jahren werden voll besteuert.
Als Faustregel: Alleinstehende zahlen ab ca. 1.535 EUR Bruttorente/Monat (bei ausschließlichem Renteneinkommen, Rentenbeginn 2026). Bei Verheirateten liegt die Grenze deutlich höher. Andere Einkünfte (Betriebsrente, Miete) werden addiert und können früher zur Steuerpflicht führen.
Pflicht wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag (12.348 EUR/Jahr für Alleinstehende) übersteigt. Freiwillig lohnt sie sich fast immer — durch Krankheitskosten, Pflegekosten, haushaltsnahe Dienstleistungen gibt es oft Geld zurück.
Ja — Betriebsrenten sind voll steuerpflichtig (§ 22 Nr. 5 EStG), da die Beiträge steuerfrei eingezahlt wurden (nachgelagerte Besteuerung). Dazu kommen die vollen Krankenkassenbeiträge auf die Betriebsrente — was viele überrascht.
Im ersten vollen Rentenjahr wird 16,5% (bei Rentenbeginn 2026) der Jahresrente als steuerfreier Betrag in Euro festgelegt. Dieser Betrag bleibt dauerhaft fix — auch wenn die Rente in späteren Jahren durch Rentenanpassungen steigt. Alle Erhöhungen über den Freibetrag hinaus sind dann voll steuerpflichtig.
Grundsätzlich ja — Deutschland besteuert gesetzliche Renten auch bei Wohnsitz im Ausland (beschränkte Steuerpflicht). Ausnahme: Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) kann die Besteuerung dem Wohnsitzland zuweisen. Für EU-Rentner: Jedes Land besteuert die eigene Rente nach eigenem Recht.
📚 Quellen: §§ 22, 52 EStG, Alterseinkünftegesetz 2005, BMF-Schreiben zur Rentenbesteuerung, Deutsche Rentenversicherung Bund · Alle Angaben ohne Gewähr · Stand Juli 2026