Handwerkerkosten-Rechner 2026
Steuerbonus §35a berechnen
Foto: Efe Kurnaz auf Unsplash
Handwerker-Stundensätze variieren je nach Gewerk und Region erheblich — von ca. 40-60 €/Stunde bei einfacheren Tätigkeiten bis zu 70-100 €/Stunde bei spezialisierten Gewerken wie Elektrikern oder Sanitärinstallateuren, oft zuzüglich Anfahrtskosten und Material.
Handwerkerleistungen für Renovierung, Modernisierung oder Instandhaltung im eigenen Haushalt sind steuerlich absetzbar (§35a EStG) — 20% der Arbeitskosten (nicht der Materialkosten) können bis zu einem Höchstbetrag von der Steuerschuld abgezogen werden.
Nur Lohnanteil absetzbar — kein Material, keine Ersatzteile. Lohnanteil muss auf Rechnung separat ausgewiesen sein.
| Rechnungsbetrag gesamt | — |
| Lohnanteil (absetzbar) | — |
| Steuerbonus (20% vom Lohnanteil) | — |
| Maximaler Jahresbonus | — |
| Effektive Kosten (Rechnung − Bonus) | — |
📊 Rechenbeispiel: Badezimmer-Renovierung: 3.000 € brutto · 1.500 € Lohnanteil
Was steuerlich absetzbar ist
Nur die reinen Arbeitskosten (inkl. Fahrtkosten und Maschineneinsatz) sind absetzbar, nicht die Materialkosten — eine Rechnung muss diese Posten daher getrennt ausweisen. Die Zahlung muss zudem per Überweisung erfolgen, Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt.
Rechenbeispiel
Handwerkerrechnung: 2.000 € Arbeitskosten, 1.500 € Material: Absetzbar sind 20% von 2.000 € = 400 € Steuerermäßigung, direkt von der Steuerschuld abgezogen (nicht nur vom zu versteuernden Einkommen).
⚠️ Häufige Fehler
🔍 Sonderfälle
Neubau-Ausschluss: Die Steuerermäßigung gilt nur für Renovierung, Modernisierung und Instandhaltung, nicht für Neubaumaßnahmen.
Mieter: Auch Mieter können anteilige Handwerkerkosten aus der Nebenkostenabrechnung steuerlich geltend machen, sofern diese entsprechend ausgewiesen sind.
🏛️ Zuständige Behörden
§35a EStG
🔗 Verwandte Rechner
Häufige Fragen
Was kann ich bei Handwerkerkosten absetzen?
Nur der Lohnanteil der Rechnung — nicht das Material. Die Rechnung muss: an die eigene Adresse ausgestellt sein, den Lohnanteil separat ausweisen, per Überweisung bezahlt worden sein (kein Bargeld!). Anerkannte Leistungen: Renovierung, Reparatur, Wartung in Wohnung/Haus/Grundstück — nicht Neubau.
Was ist der Unterschied zum haushaltsnahen Dienstleistungsbonus?
Handwerkerleistungen (§35a Abs.3): max. 1.200 €/Jahr Bonus (20% von 6.000 € Lohnkosten). Haushaltsnahe Dienstleistungen (§35a Abs.2): max. 4.000 €/Jahr (20% von 20.000 €). Haushaltsnahe DL: Reinigungsdienst, Gartenpflege, Haushaltshilfe. Beides zusammen kann bis zu 5.200 € Steuerbonus ergeben.
Können Mieter Handwerkerleistungen absetzen?
Ja — wenn der Mieter selbst Handwerker beauftragt. Oder wenn Handwerkerkosten in der Nebenkostenabrechnung ausgewiesen sind (Hausverwaltung muss Lohnanteil bestätigen). Viele Hausverwaltungen stellen dafür Bescheinigungen aus. Mieter haben exakt dieselben Rechte wie Eigentümer.
Gilt der Bonus auch für Haushaltsgeräte-Reparaturen?
Ja — die Reparatur von Haushaltsgeräten in der eigenen Wohnung ist absetzbar (z.B. Waschmaschinen-Reparatur, Herd-Wartung). Auch der Schornsteinfeger, die Heizungswartung und die Dachrinnenreinigung sind anerkannte Handwerkerleistungen. Nur Materialkosten (Ersatzteile) sind ausgenommen.
Kann ich Handwerkerkosten auch bar bezahlen und trotzdem absetzen?
Nein, das Finanzamt erkennt Handwerkerkosten für die Steuerermäßigung nach §35a EStG nur bei nachweisbarer, unbarer Zahlung (Überweisung) an. Barzahlungen werden grundsätzlich nicht anerkannt, selbst wenn eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt — dies soll Schwarzarbeit vorbeugen.