Handwerkerkosten-Rechner 2026
20% der Lohnkosten direkt von der Steuer abziehen – max. 1.200 € Ersparnis pro Jahr
Nur Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten laut Rechnung. Materialkosten zählen nicht!
Werden nicht gefördert – nur zur Übersicht.
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| Lohnkosten | — |
| Anrechenbar (max. 6.000 €) | — |
| Förderquote | 20 % |
| Steuerersparnis (max. 1.200 €) | — |
| Materialkosten (nicht förderbar) | — |
| Gesamtrechnung | — |
| Effektive Lohnkosten nach Förderung | — |
Häufige Fragen zu Handwerkerkosten
Was kann ich als Handwerkerleistung absetzen?
Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus: Malerarbeiten, Bodenbeläge, Heizungsreparatur, Sanitärarbeiten, Dachdeckerarbeiten, Fensteraustausch, Gartengestaltung, Schornsteinfeger u.v.m. Nicht absetzbar: Neubauarbeiten und Materialkosten.
Warum zählt Material nicht?
Der Gesetzgeber möchte Schwarzarbeit bekämpfen und Lohnleistungen fördern. Daher werden nur die Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten anerkannt. Fragen Sie den Handwerker, diese Kosten auf der Rechnung separat auszuweisen.
Kann ich Handwerker- und Haushaltshilfe kombinieren?
Ja! Es gibt separate Höchstbeträge: Handwerkerleistungen: max. 1.200 € Steuerbonus (bei 6.000 € Lohnkosten). Haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Reinigungskraft): max. 4.000 € Steuerbonus (bei 20.000 € Kosten). Beide können parallel genutzt werden.
Gilt das auch für Mieter?
Ja, auch Mieter können Handwerkerleistungen in ihrer Wohnung absetzen. Voraussetzung ist, dass sie die Kosten selbst getragen haben (nicht der Vermieter). Auch Nebenkosten-Abrechnungen können anteilige Handwerkerleistungen enthalten, die absetzbar sind.