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📅 Aktualisiert: August 2026

Handwerkerkosten-Rechner 2026

Steuerbonus §35a berechnen

Handwerker bei der Arbeit

Foto: Efe Kurnaz auf Unsplash

Handwerker-Stundensätze variieren je nach Gewerk und Region erheblich — von ca. 40-60 €/Stunde bei einfacheren Tätigkeiten bis zu 70-100 €/Stunde bei spezialisierten Gewerken wie Elektrikern oder Sanitärinstallateuren, oft zuzüglich Anfahrtskosten und Material.

Handwerkerleistungen für Renovierung, Modernisierung oder Instandhaltung im eigenen Haushalt sind steuerlich absetzbar (§35a EStG) — 20% der Arbeitskosten (nicht der Materialkosten) können bis zu einem Höchstbetrag von der Steuerschuld abgezogen werden.

📋 Rechtliche Grundlage: §35a EStG. Absetzbar: 20% der Arbeitskosten (ohne Material), max. 1.200 € Steuerermäßigung pro Jahr (entspricht 6.000 € Arbeitskosten).

Nur Lohnanteil absetzbar — kein Material, keine Ersatzteile. Lohnanteil muss auf Rechnung separat ausgewiesen sein.

Steuerbonus (direkt)
Effektive Kosten nach Steuer
Anrechenbarer Lohnanteil
Noch nutzbares Limit
Rechnungsbetrag gesamt
Lohnanteil (absetzbar)
Steuerbonus (20% vom Lohnanteil)
Maximaler Jahresbonus
Effektive Kosten (Rechnung − Bonus)
Wichtig: Nur Überweisung — keine Barzahlung! Die Rechnung muss den Lohnanteil gesondert ausweisen. Mieter können den Bonus für ihre Mietwohnung nutzen (über Nebenkostenabrechnung oder direkte Beauftragung). Eigenheimbesitzer und Mieter gleichermaßen berechtigt.
🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: §35a EStG
Was der Rechner berücksichtigt: Typische Stundensätze nach Gewerk, steuerliche Absetzbarkeit der Arbeitskosten
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Individuelle regionale Preisunterschiede, Materialkosten (nicht steuerlich absetzbar)

📊 Rechenbeispiel: Badezimmer-Renovierung: 3.000 € brutto · 1.500 € Lohnanteil

Rechnungsbetrag
3.000 €
Lohnanteil
1.500 €
Steuerbonus (20%)
300 €
Direkt von Steuerschuld
−300 €
Effektive Kosten
2.700 €
Noch nutzbares Limit
900 € Bonus verbleibend

Was steuerlich absetzbar ist

Nur die reinen Arbeitskosten (inkl. Fahrtkosten und Maschineneinsatz) sind absetzbar, nicht die Materialkosten — eine Rechnung muss diese Posten daher getrennt ausweisen. Die Zahlung muss zudem per Überweisung erfolgen, Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt.

Rechenbeispiel

Handwerkerrechnung: 2.000 € Arbeitskosten, 1.500 € Material: Absetzbar sind 20% von 2.000 € = 400 € Steuerermäßigung, direkt von der Steuerschuld abgezogen (nicht nur vom zu versteuernden Einkommen).

⚠️ Häufige Fehler

1. Barzahlung statt Überweisung wählen: Das Finanzamt erkennt Handwerkerkosten nur bei nachweisbarer Überweisung an, nicht bei Barzahlung.
2. Material- und Arbeitskosten nicht getrennt ausweisen lassen: Nur die Arbeitskosten sind absetzbar — eine unklare Rechnung kann die Geltendmachung erschweren.
3. Höchstbetrag pro Jahr nicht beachten: Die maximale Steuerermäßigung von 1.200 € pro Jahr sollte bei der Planung mehrerer Maßnahmen bedacht werden.
4. Neubaumaßnahmen fälschlich als absetzbar ansehen: Die Regelung gilt nur für Renovierung und Instandhaltung, nicht für Neubauten.
5. Als Mieter die eigene Absetzbarkeit übersehen: Auch Mieter können anteilige Handwerkerkosten aus der Nebenkostenabrechnung geltend machen.

🔍 Sonderfälle

Neubau-Ausschluss: Die Steuerermäßigung gilt nur für Renovierung, Modernisierung und Instandhaltung, nicht für Neubaumaßnahmen.

Mieter: Auch Mieter können anteilige Handwerkerkosten aus der Nebenkostenabrechnung steuerlich geltend machen, sofern diese entsprechend ausgewiesen sind.

🏛️ Zuständige Behörden

Finanzamt
Geltendmachung in der Steuererklärung
ELSTER →
📚 Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026):
§35a EStG

🔗 Verwandte Rechner

Häufige Fragen

Was kann ich bei Handwerkerkosten absetzen?

Nur der Lohnanteil der Rechnung — nicht das Material. Die Rechnung muss: an die eigene Adresse ausgestellt sein, den Lohnanteil separat ausweisen, per Überweisung bezahlt worden sein (kein Bargeld!). Anerkannte Leistungen: Renovierung, Reparatur, Wartung in Wohnung/Haus/Grundstück — nicht Neubau.

Was ist der Unterschied zum haushaltsnahen Dienstleistungsbonus?

Handwerkerleistungen (§35a Abs.3): max. 1.200 €/Jahr Bonus (20% von 6.000 € Lohnkosten). Haushaltsnahe Dienstleistungen (§35a Abs.2): max. 4.000 €/Jahr (20% von 20.000 €). Haushaltsnahe DL: Reinigungsdienst, Gartenpflege, Haushaltshilfe. Beides zusammen kann bis zu 5.200 € Steuerbonus ergeben.

Können Mieter Handwerkerleistungen absetzen?

Ja — wenn der Mieter selbst Handwerker beauftragt. Oder wenn Handwerkerkosten in der Nebenkostenabrechnung ausgewiesen sind (Hausverwaltung muss Lohnanteil bestätigen). Viele Hausverwaltungen stellen dafür Bescheinigungen aus. Mieter haben exakt dieselben Rechte wie Eigentümer.

Gilt der Bonus auch für Haushaltsgeräte-Reparaturen?

Ja — die Reparatur von Haushaltsgeräten in der eigenen Wohnung ist absetzbar (z.B. Waschmaschinen-Reparatur, Herd-Wartung). Auch der Schornsteinfeger, die Heizungswartung und die Dachrinnenreinigung sind anerkannte Handwerkerleistungen. Nur Materialkosten (Ersatzteile) sind ausgenommen.

Kann ich Handwerkerkosten auch bar bezahlen und trotzdem absetzen?

Nein, das Finanzamt erkennt Handwerkerkosten für die Steuerermäßigung nach §35a EStG nur bei nachweisbarer, unbarer Zahlung (Überweisung) an. Barzahlungen werden grundsätzlich nicht anerkannt, selbst wenn eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt — dies soll Schwarzarbeit vorbeugen.