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Handwerkerkosten-Rechner 2026

20% der Lohnkosten direkt von der Steuer abziehen – max. 1.200 € Ersparnis pro Jahr

Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden — 20% der Lohnkosten, maximal 1.200 € pro Jahr. Das gilt für Reparaturen, Renovierungen und Wartungsarbeiten. Wichtig: Nur der Lohnanteil zählt, keine Materialkosten. Zahlung muss per Überweisung erfolgen.

Nur Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten laut Rechnung. Materialkosten zählen nicht!

Werden nicht gefördert – nur zur Übersicht.

Steuerersparnis
direkt von der Steuerschuld
Anrechenbare Lohnkosten
max. 6.000 €/Jahr
Gesamtrechnung
Lohn + Material
Noch ausnutzbar
bis Jahresmaximum
Lohnkosten
Anrechenbar (max. 6.000 €)
Förderquote20 %
Steuerersparnis (max. 1.200 €)
Materialkosten (nicht förderbar)
Gesamtrechnung
Effektive Lohnkosten nach Förderung
Wichtig: Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen (keine Barzahlung!). Sie benötigen eine Rechnung mit ausgewiesenen Lohnkosten. Die Steuerermäßigung wird direkt von der Steuerschuld abgezogen – nicht nur vom Einkommen. In Anlage Haushaltsnahe Dienstleistungen (Anlage HH) eintragen.

Häufige Fragen zu Handwerkerkosten

Was kann ich als Handwerkerleistung absetzen?

Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus: Malerarbeiten, Bodenbeläge, Heizungsreparatur, Sanitärarbeiten, Dachdeckerarbeiten, Fensteraustausch, Gartengestaltung, Schornsteinfeger u.v.m. Nicht absetzbar: Neubauarbeiten und Materialkosten.

Warum zählt Material nicht?

Der Gesetzgeber möchte Schwarzarbeit bekämpfen und Lohnleistungen fördern. Daher werden nur die Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten anerkannt. Fragen Sie den Handwerker, diese Kosten auf der Rechnung separat auszuweisen.

Kann ich Handwerker- und Haushaltshilfe kombinieren?

Ja! Es gibt separate Höchstbeträge: Handwerkerleistungen: max. 1.200 € Steuerbonus (bei 6.000 € Lohnkosten). Haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Reinigungskraft): max. 4.000 € Steuerbonus (bei 20.000 € Kosten). Beide können parallel genutzt werden.

Gilt das auch für Mieter?

Ja, auch Mieter können Handwerkerleistungen in ihrer Wohnung absetzen. Voraussetzung ist, dass sie die Kosten selbst getragen haben (nicht der Vermieter). Auch Nebenkosten-Abrechnungen können anteilige Handwerkerleistungen enthalten, die absetzbar sind.