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📅 Aktualisiert: August 2026

Schornstein-Rechner 2026

Kosten & Abgasanlage

Schornstein an einem Wohnhaus

Foto: Josue Isai Ramos Figueroa auf Unsplash

Ein neuer Schornstein kostet je nach Material (Edelstahl, Schamotte, Keramik) und Höhe typischerweise 2.000-6.000 €, abhängig auch davon, ob es sich um einen Neubau oder eine Nachrüstung an einem Bestandsgebäude handelt.

Zusätzlich zu den einmaligen Baukosten fallen jährliche Kehrgebühren des Schornsteinfegers an, dessen regelmäßige Kontrollen und Kehrungen gesetzlich vorgeschrieben sind — die genaue Häufigkeit hängt von der Art der Feuerstätte ab.

📋 Rechtliche Grundlage: Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG). Regelmäßige Kehrung/Kontrolle gesetzlich vorgeschrieben, Häufigkeit je nach Feuerstättenart.
m
Gesamtkosten
Material
Montage
Abnahme Pflicht
✅ Ja
Typ
Höhe
Material
Montage
Schornsteinfeger-Abnahme
Gesamt
🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: SchfHwG, Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)
Was der Rechner berücksichtigt: Typische Baukosten nach Material, gesetzliche Kehrpflicht
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Individuelle regionale Gebührenunterschiede der Schornsteinfeger, exakte Kehrintervalle nach Feuerstättenart

📊 Rechenbeispiel: Edelstahlschornstein außen · 6 m · Kaminofen

Material
ca. 800 €
Montage
ca. 1.200 €
Abnahme Schornsteinfeger
ca. 150 €
Gesamt
ca. 2.150 €
Wartung/Jahr
ca. 100–200 €
Lebensdauer
25–40 Jahre

Materialien im Vergleich

Edelstahlschornstein: langlebig, witterungsbeständig, oft für Nachrüstungen an Bestandsgebäuden geeignet. Schamotteschornstein: klassische Bauweise, sehr hitzebeständig, meist bei Neubauten integriert. Keramikschornstein: moderne Alternative mit guten Dämmeigenschaften.

Kehrgebühren

Die jährlichen Kosten für Schornsteinfeger-Leistungen (Kehrung, Kontrolle, Messung) liegen meist bei 50-150 € pro Jahr, abhängig von Art und Anzahl der Feuerstätten sowie der Region.

⚠️ Häufige Fehler

1. Kehrpflicht als optional ansehen: Die regelmäßige Kontrolle und Kehrung ist gesetzlich vorgeschrieben, nicht freiwillig.
2. Freie Schornsteinfegerwahl nicht nutzen: Für viele Leistungen kann der Anbieter frei gewählt werden, was Preisvergleiche ermöglicht.
3. Materialwahl ohne Beratung treffen: Die Eignung verschiedener Schornsteinmaterialien hängt von der Art der Feuerstätte ab.
4. Nachrüstungskosten bei Kaminofen-Einbau unterschätzen: Diese können neben dem Ofen selbst einen erheblichen zusätzlichen Kostenfaktor darstellen.
5. Gesetzliche Anforderungen an Abstände und Höhe missachten: Diese sind für die Betriebssicherheit und Genehmigungsfähigkeit wichtig.

🔍 Sonderfälle

Freie Schornsteinfegerwahl: Seit einer Reform kann der Schornsteinfeger für viele Leistungen frei gewählt werden, nur bestimmte hoheitliche Aufgaben bleiben beim bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.

Kaminofen-Nachrüstung: Bei nachträglichem Einbau eines Kaminofens muss meist auch der Schornstein entsprechend angepasst oder neu errichtet werden.

🏛️ Zuständige Behörden

Bezirksschornsteinfeger
Kehrung, Kontrolle, hoheitliche Aufgaben
📚 Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026):
Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)

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Häufige Fragen

Was kostet ein neuer Schornstein?

Edelstahl außen (6m): 1.500–3.000 €. Systemschornstein innen (6m): 3.000–6.000 €. Gemauert neu: 5.000–12.000 €. Sanierung (Rohr einziehen): 1.000–3.000 €. Abnahme Schornsteinfeger: 100–300 €.

Welcher Schornstein für welche Feuerstätte?

Kaminofen (raumluftabhängig): Einschalig oder zweischalig. Kaminofen (raumluftunabhängig): Zweischalig mit Zuluftrohr. Brennwertgerät: Luft-Abgas-System (LAS/PP-System). Pelletheizung: Eigener Schornstein, oft kleinerer Querschnitt.

Muss der Schornstein vom Schornsteinfeger abgenommen werden?

Ja — gesetzliche Pflicht! Neue Feuerstätten und Schornsteine müssen vor Inbetriebnahme vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeister abgenommen werden. Jährliche Überprüfung und Reinigung ebenfalls Pflicht.

Kann ich Schornsteinkosten absetzen?

Montagekosten: §35a EStG (20% absetzbar, max. 1.200 €/Jahr). Material: Nicht absetzbar (Eigennutzung). Vermieter: Kosten als Werbungskosten absetzbar. Gewerblich: Betriebsausgabe.

Kann ich meinen Schornsteinfeger frei wählen?

Seit einer Reform des Schornsteinfegerwesens können viele Leistungen (z.B. Kehrung, freiwillige Kontrollen) frei bei verschiedenen Anbietern gewählt werden. Bestimmte hoheitliche Aufgaben, wie die Feuerstättenschau, bleiben jedoch weiterhin beim bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger, der für Ihr Gebiet zuständig ist.