Strafzettel-Rechner 2026
Einspruch & Kosten
Gegen jeden Bußgeldbescheid können Sie Einspruch einlegen. Einspruchsfrist: 2 Wochen ab Zustellung. Einspruch kann zur Verringerung oder Aufhebung führen — aber auch zur Hauptverhandlung mit höheren Kosten.
| Bußgeld | — |
| Punkte | — |
| Fahrverbot | — |
| Anwaltskosten Einspruch | — |
| Gesamtbelastung (ohne EInspruch) | — |
📊 Rechenbeispiel: 115 € Bußgeld · 1 Punkt · kein Fahrverbot
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Häufige Fragen
Wann lohnt sich Einspruch?
Fahrverbot: Fast immer (Fahrtenbuch, Umwandlung möglich). 2+ Punkte: Oft lohnend. Messfehler: Wenn begründeter Verdacht. Niedriges Bußgeld ohne Punkte: Selten lohnend (Anwaltskosten > Ersparnis).
Was kostet Einspruch?
Anwalt: 200–400 € (Einsicht in Messprotokoll, Einspruch). Bei Hauptverhandlung: +300–600 €. Bußgeld < 200 €: Einspruch meist nicht wirtschaftlich (Kosten). Aber: Punkte oder Fahrverbot können Einspruch rechtfertigen.
Kann Gericht höheres Bußgeld verhängen?
Nein — Verschlechterungsverbot bei Bußgeldbescheiden. Gericht kann nicht mehr als bescheiden. Aber: Kosten der Hauptverhandlung kommen hinzu. Einstellung möglich (§47 OWiG) bei geringer Schuld.
Wie beantrage ich Akteneinsicht?
Anwalt beantragt Akteneinsicht automatisch. Selbst: Schriftlich bei Bußgeldbehörde. Messprotokolle, Eichschein der Messanlage, Bedienerausweis anfragen. Technische Mängel häufig: Falsche Aufstellung, abgelaufene Eichung, Bedienerfehler.