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📅 Aktualisiert: Juni 2026

Wohnfläche-Rechner 2026

Wohnfläche korrekt berechnen

Die korrekte Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist entscheidend für Mietverträge, Kaufpreise und Betriebskostenabrechnungen. Fehler bei der Wohnfläche können zur Mietminderung führen — bei mehr als 10% Abweichung nach unten hat der Mieter ein Minderungsrecht.

Grundregel WoFlV: Vollständig angerechnet (100%) werden Räume mit mind. 2 m lichter Höhe. Dachschrägen unter 1 m: 0%. Dachschrägen 1–2 m: 50%. Balkone und Terrassen: 25% (in manchen Bundesländern bis 50%). Keller, Heizungsräume, Garagen: 0%.

Wichtig: Die DIN 277 (für Gewerbeflächen) berechnet anders als die WoFlV (für Wohnflächen). Im Mietrecht gilt WoFlV. Unterschiede können 5–15% betragen — daher bei Vertragsabschluss immer die verwendete Norm prüfen.

📋 Hinweis: Wohnflächenverordnung (WoFlV) vom 25.11.2003. §4 WoFlV: Anrechnungsregeln (Dachschrägen, Balkone). BGH-Urteil VIII ZR 133/03: 10%-Grenze bei Flächenabweichung. Alternativnorm: DIN 277 (für Gewerbeflächen). II. BV (Zweite Berechnungsverordnung) wurde durch WoFlV abgelöst.
Wohnfläche (WoFlV)
Angerechnete Balkonfläche
Dachschräge (50%)
Nicht anrechenbar
Haupträume (100%)
Dachschräge (1–2 m, 50%)
Balkon/Terrasse
Keller/Garage (0%)
Wohnfläche gesamt (WoFlV)
Mietrecht: Ist die tatsächliche Wohnfläche mehr als 10% kleiner als im Mietvertrag angegeben, kann der Mieter die Miete entsprechend mindern und zu viel gezahlte Miete zurückfordern (BGH-Rechtsprechung). Wohnflächenberechnung immer schriftlich festhalten!

📊 Rechenbeispiel: 45 m² Haupträume + 8 m² Schräge + 6 m² Balkon + 15 m² Keller

Haupträume
45,00 m²
Dachschräge (50%)
4,00 m²
Balkon (25%)
1,50 m²
Keller
0,00 m² (nicht anrechenbar)
Wohnfläche WoFlV
50,50 m²
Keller separat
15 m² (info)

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Häufige Fragen

Was zählt zur Wohnfläche nach WoFlV?

100%: Wohn-, Schlaf-, Kinder-, Arbeits-, Esszimmer, Küche, Bad, WC, Flur (mind. 2 m lichte Höhe). 50%: Dachschrägen zwischen 1 m und 2 m Höhe, Wintergärten ohne Heizung. 25–50%: Balkone, Terrassen, Loggien (je nach Bundesland und Qualität). 0%: Keller, Dachboden (unausgebaut), Heizungsraum, Garage.

Darf der Vermieter Keller als Wohnfläche angeben?

Nein — Keller, Heizungsräume und Garagen zählen nach WoFlV nicht zur Wohnfläche. Wenn im Mietvertrag Keller eingerechnet wurde: Mieter kann Mietminderung verlangen bei über 10% Abweichung. Tipp: Vor Vertragsabschluss Grundriss mit Wohnflächenberechnung verlangen.

Wie berechne ich Dachschrägen?

Unter 1 m Höhe: 0% angerechnet. Zwischen 1 m und 2 m: 50% angerechnet. Über 2 m: 100% angerechnet. Bei schrägen Decken: Die Grenzlinien bei 1 m und 2 m auf dem Boden markieren und die Flächen entsprechend aufteilen. Komplexe Dachschrägen am besten mit einem Fachmann messen.

Unterschied WoFlV und DIN 277?

WoFlV (Wohnflächenverordnung): Für Wohnraum-Mietverträge. Schließt Keller, Garagen etc. aus. Dachschrägen nur anteilig. DIN 277: Für Gewerbeimmobilien, auch für Wohnungskauf häufig verwendet. Bezieht alle Flächen ein. Ergibt oft 5–15% mehr als WoFlV. Beim Kauf: Im Exposé klären welche Norm verwendet wurde.