Wohnfläche-Rechner 2026
Wohnfläche korrekt berechnen
Die korrekte Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist entscheidend für Mietverträge, Kaufpreise und Betriebskostenabrechnungen. Fehler bei der Wohnfläche können zur Mietminderung führen — bei mehr als 10% Abweichung nach unten hat der Mieter ein Minderungsrecht.
Grundregel WoFlV: Vollständig angerechnet (100%) werden Räume mit mind. 2 m lichter Höhe. Dachschrägen unter 1 m: 0%. Dachschrägen 1–2 m: 50%. Balkone und Terrassen: 25% (in manchen Bundesländern bis 50%). Keller, Heizungsräume, Garagen: 0%.
Wichtig: Die DIN 277 (für Gewerbeflächen) berechnet anders als die WoFlV (für Wohnflächen). Im Mietrecht gilt WoFlV. Unterschiede können 5–15% betragen — daher bei Vertragsabschluss immer die verwendete Norm prüfen.
| Haupträume (100%) | — |
| Dachschräge (1–2 m, 50%) | — |
| Balkon/Terrasse | — |
| Keller/Garage (0%) | — |
| Wohnfläche gesamt (WoFlV) | — |
📊 Rechenbeispiel: 45 m² Haupträume + 8 m² Schräge + 6 m² Balkon + 15 m² Keller
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Häufige Fragen
Was zählt zur Wohnfläche nach WoFlV?
100%: Wohn-, Schlaf-, Kinder-, Arbeits-, Esszimmer, Küche, Bad, WC, Flur (mind. 2 m lichte Höhe). 50%: Dachschrägen zwischen 1 m und 2 m Höhe, Wintergärten ohne Heizung. 25–50%: Balkone, Terrassen, Loggien (je nach Bundesland und Qualität). 0%: Keller, Dachboden (unausgebaut), Heizungsraum, Garage.
Darf der Vermieter Keller als Wohnfläche angeben?
Nein — Keller, Heizungsräume und Garagen zählen nach WoFlV nicht zur Wohnfläche. Wenn im Mietvertrag Keller eingerechnet wurde: Mieter kann Mietminderung verlangen bei über 10% Abweichung. Tipp: Vor Vertragsabschluss Grundriss mit Wohnflächenberechnung verlangen.
Wie berechne ich Dachschrägen?
Unter 1 m Höhe: 0% angerechnet. Zwischen 1 m und 2 m: 50% angerechnet. Über 2 m: 100% angerechnet. Bei schrägen Decken: Die Grenzlinien bei 1 m und 2 m auf dem Boden markieren und die Flächen entsprechend aufteilen. Komplexe Dachschrägen am besten mit einem Fachmann messen.
Unterschied WoFlV und DIN 277?
WoFlV (Wohnflächenverordnung): Für Wohnraum-Mietverträge. Schließt Keller, Garagen etc. aus. Dachschrägen nur anteilig. DIN 277: Für Gewerbeimmobilien, auch für Wohnungskauf häufig verwendet. Bezieht alle Flächen ein. Ergibt oft 5–15% mehr als WoFlV. Beim Kauf: Im Exposé klären welche Norm verwendet wurde.