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📅 Aktualisiert: August 2026

Wohnfläche-Rechner 2026

Wohnfläche korrekt berechnen

Grundriss zur Wohnflächenberechnung

Foto: Jakub Żerdzicki auf Unsplash

Die korrekte Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) weicht oft von der reinen Grundfläche ab — Räume mit Dachschrägen werden je nach Höhe nur teilweise angerechnet, während Balkone und Terrassen meist nur zu einem Bruchteil (üblicherweise 25-50%) in die Wohnfläche einfließen.

Eine korrekte Wohnflächenberechnung ist bei Mietverträgen, Immobilienkauf und -verkauf sowie bei der Nebenkostenabrechnung wichtig, da hiervon oft Mietpreis, Kaufpreis pro Quadratmeter oder die Umlage von Betriebskosten abhängen.

📋 Rechtliche Grundlage: Wohnflächenverordnung (WoFlV). Dachschrägen: unter 1m Höhe 0%, 1-2m 50%, über 2m 100%. Balkone/Terrassen: meist 25-50% Anrechnung.
Wohnfläche (WoFlV)
Angerechnete Balkonfläche
Dachschräge (50%)
Nicht anrechenbar
Haupträume (100%)
Dachschräge (1–2 m, 50%)
Balkon/Terrasse
Keller/Garage (0%)
Wohnfläche gesamt (WoFlV)
Mietrecht: Ist die tatsächliche Wohnfläche mehr als 10% kleiner als im Mietvertrag angegeben, kann der Mieter die Miete entsprechend mindern und zu viel gezahlte Miete zurückfordern (BGH-Rechtsprechung). Wohnflächenberechnung immer schriftlich festhalten!
🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: Wohnflächenverordnung (WoFlV)
Was der Rechner berücksichtigt: Dachschrägen-Staffelung, typische Balkon-/Terrassenanrechnung
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Individuelle Sonderregelungen bei Wintergärten und unbeheizten Räumen im Detail

📊 Rechenbeispiel: 45 m² Haupträume + 8 m² Schräge + 6 m² Balkon + 15 m² Keller

Haupträume
45,00 m²
Dachschräge (50%)
4,00 m²
Balkon (25%)
1,50 m²
Keller
0,00 m² (nicht anrechenbar)
Wohnfläche WoFlV
50,50 m²
Keller separat
15 m² (info)

Dachschrägen korrekt berechnen

Bei einer Deckenhöhe unter 1 Meter zählt die Fläche gar nicht zur Wohnfläche. Zwischen 1 und 2 Metern Höhe wird die Fläche zur Hälfte angerechnet. Erst ab 2 Metern Deckenhöhe zählt die Fläche vollständig — dies führt bei Dachgeschosswohnungen oft zu einer deutlich geringeren Wohnfläche als die reine Grundfläche vermuten lässt.

Rechenbeispiel

Zimmer 20 m² Grundfläche, davon 8 m² mit 1-2m Deckenhöhe, 5 m² unter 1m: Anrechenbare Fläche = (20 − 8 − 5) m² × 100% + 8 m² × 50% = 7 + 4 = 11 m².

⚠️ Häufige Fehler

1. Dachschrägen ohne Höhenstaffelung voll anrechnen: Dies führt zu einer deutlich überschätzten Wohnfläche gegenüber der korrekten WoFlV-Berechnung.
2. Balkone/Terrassen zu 100% statt anteilig anrechnen: Diese fließen üblicherweise nur zu 25-50% in die Wohnfläche ein.
3. Kellerräume fälschlich zur Wohnfläche zählen: Diese zählen in der Regel nicht zur eigentlichen Wohnfläche.
4. Abweichungen zwischen Mietvertrag und tatsächlicher Fläche nicht prüfen: Bei erheblichen Abweichungen (üblicherweise über 10%) können mietrechtliche Konsequenzen entstehen.
5. Wintergärten pauschal wie normale Wohnräume behandeln: Je nach Beheizung und Ausstattung gelten unterschiedliche Anrechnungsregeln.

🔍 Sonderfälle

Wintergärten und unbeheizte Räume: Diese werden je nach Ausstattung (beheizt vs. unbeheizt) unterschiedlich, oft nur anteilig, in die Wohnfläche eingerechnet.

Kellerräume und Abstellräume: Diese zählen in der Regel nicht zur Wohnfläche, auch wenn sie im Mietvertrag als Zubehör genannt werden.

🏛️ Zuständige Behörden

Vermieter / Gutachter
Bei Unklarheiten zur Wohnflächenberechnung
📚 Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026):
Wohnflächenverordnung (WoFlV)

🔗 Verwandte Rechner

Häufige Fragen

Was zählt zur Wohnfläche nach WoFlV?

100%: Wohn-, Schlaf-, Kinder-, Arbeits-, Esszimmer, Küche, Bad, WC, Flur (mind. 2 m lichte Höhe). 50%: Dachschrägen zwischen 1 m und 2 m Höhe, Wintergärten ohne Heizung. 25–50%: Balkone, Terrassen, Loggien (je nach Bundesland und Qualität). 0%: Keller, Dachboden (unausgebaut), Heizungsraum, Garage.

Darf der Vermieter Keller als Wohnfläche angeben?

Nein — Keller, Heizungsräume und Garagen zählen nach WoFlV nicht zur Wohnfläche. Wenn im Mietvertrag Keller eingerechnet wurde: Mieter kann Mietminderung verlangen bei über 10% Abweichung. Tipp: Vor Vertragsabschluss Grundriss mit Wohnflächenberechnung verlangen.

Wie berechne ich Dachschrägen?

Unter 1 m Höhe: 0% angerechnet. Zwischen 1 m und 2 m: 50% angerechnet. Über 2 m: 100% angerechnet. Bei schrägen Decken: Die Grenzlinien bei 1 m und 2 m auf dem Boden markieren und die Flächen entsprechend aufteilen. Komplexe Dachschrägen am besten mit einem Fachmann messen.

Unterschied WoFlV und DIN 277?

WoFlV (Wohnflächenverordnung): Für Wohnraum-Mietverträge. Schließt Keller, Garagen etc. aus. Dachschrägen nur anteilig. DIN 277: Für Gewerbeimmobilien, auch für Wohnungskauf häufig verwendet. Bezieht alle Flächen ein. Ergibt oft 5–15% mehr als WoFlV. Beim Kauf: Im Exposé klären welche Norm verwendet wurde.

Was passiert, wenn die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche falsch ist?

Bei einer erheblichen Abweichung (üblicherweise mehr als 10% von der tatsächlichen, nach WoFlV korrekt berechneten Fläche) kann dies mietrechtliche Konsequenzen haben — etwa eine anteilige Mietminderung oder Anpassung der Nebenkostenabrechnung. Bei Verdacht auf eine falsche Flächenangabe empfiehlt sich eine fachkundige Nachmessung nach den Regeln der Wohnflächenverordnung.