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Mietpreisrechner 2026

Zulässige Mieterhöhung, Kappungsgrenze und Mietpreisbremse prüfen

€/m²

Aus dem Mietspiegel Ihrer Stadt. Wird für Mietpreisbremse benötigt.

Max. neue Miete (Kappung)
nach Kappungsgrenze
Max. neue Miete (MPB)
nach Mietpreisbremse
Zulässige Erhöhung (€)
max. nach Kappungsgrenze
Aktueller Mietzins m²
pro Quadratmeter
Aktuelle Miete
Miete pro m²
Ortsübliche Vergleichsmiete
Kappungsgrenze
Max. Miete nach Kappung
Max. Miete nach MPB (110%)
Hinweis: Die Kappungsgrenze (§ 558 BGB) begrenzt Erhöhungen auf 15–20% in 3 Jahren. Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt Neuvermietungen auf 110% der ortsüblichen Vergleichsmiete. Beide Regelungen gelten nicht für Staffel- oder Indexmieten.

Häufige Fragen zur Mieterhöhung

Wie oft darf die Miete erhöht werden?

Nach einer Mieterhöhung muss mindestens 12 Monate gewartet werden, bevor die nächste Erhöhung angekündigt werden kann. Zwischen Ankündigung und Wirksamkeit müssen mindestens 3 Monate liegen. Insgesamt darf die Miete innerhalb von 3 Jahren nicht mehr als die Kappungsgrenze (15% oder 20%) steigen.

Was ist die Mietpreisbremse?

Die Mietpreisbremse gilt bei Neuvermietungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Die Miete darf dann nicht mehr als 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen: Neubauten (nach 1.10.2014 erstmals vermietet), umfassend sanierte Wohnungen, und wenn die Vormiete bereits über 110% lag.

Kann ich einer Mieterhöhung widersprechen?

Ja. Wenn die Erhöhung die Kappungsgrenze überschreitet oder die Begründung fehlt (Verweis auf Mietspiegel, Sachverständigengutachten oder Vergleichswohnungen), können Sie schriftlich widersprechen. Im Streitfall entscheidet das Amtsgericht.