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📅 Aktualisiert: August 2026

Mieterhöhungs-Rechner 2026

Kappungsgrenze prüfen

Mietwohnung mit Mieterhöhungsschreiben

Foto: Jakub Żerdzicki auf Unsplash

Eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete ist gesetzlich durch die Kappungsgrenze limitiert — innerhalb von 3 Jahren darf die Miete grundsätzlich um maximal 20% steigen, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt sogar nur um maximal 15%.

Der Vermieter muss die Mieterhöhung zudem konkret begründen, etwa durch Bezugnahme auf einen Mietspiegel oder Vergleichswohnungen — eine reine Behauptung einer höheren ortsüblichen Miete ohne Begründung ist rechtlich nicht ausreichend.

📋 Rechtliche Grundlage: §558 BGB. Kappungsgrenze: max. 20% Erhöhung in 3 Jahren (15% in angespannten Wohnungsmärkten). Begründungspflicht des Vermieters.
€/Mon.
€/Mon.
Monaten

Mindestabstand: 15 Monate. Kappungsgrenze gilt über 3 Jahre (36 Monate).

€/Mon.
Max. zulässige Erhöhung
Max. neue Miete
Geforderte Erhöhung
Zulässig?
Aktuelle Miete
Geforderte Miete
Erhöhung in €
Erhöhung in %
Kappungsgrenze (3 Jahre)
Max. zulässige Erhöhung
Vergleichsmiete
Überschreitet Vergleichsmiete?
🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: §558 BGB
Was der Rechner berücksichtigt: Kappungsgrenzen für reguläre und angespannte Wohnungsmärkte
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Individuelle kommunale Festlegung als angespannter Wohnungsmarkt im Detail, Sonderregelungen bei Modernisierungsmieterhöhung

📊 Rechenbeispiel: 800 € Miete → 920 € gefordert · angespannter Markt

Aktuelle Miete
800 €
Geforderte Erhöhung
120 € (+15%)
Kappungsgrenze (15%)
120 € = 15% in 3J → Grenze!
Vergleichsmiete
900 €
Vergleichsmiete-Grenze
900 €
Zulässig?
⚠️ Prüfung erforderlich

Wie die Kappungsgrenze wirkt

Unabhängig davon, wie stark die ortsübliche Vergleichsmiete tatsächlich gestiegen ist, darf die Miete innerhalb von 3 Jahren die Kappungsgrenze von 20% (bzw. 15% in angespannten Gebieten) nicht überschreiten — dies schützt Mieter vor zu abrupten Mietsteigerungen.

Rechenbeispiel

Aktuelle Miete 800 €, reguläre Kappungsgrenze 20%: Maximale Erhöhung innerhalb von 3 Jahren = 800 € × 20% = 160 €, neue Miete maximal 960 €, auch wenn die ortsübliche Vergleichsmiete theoretisch höher läge.

⚠️ Häufige Fehler

1. Kappungsgrenze bei angespannten Wohnungsmärkten übersehen: In diesen Gebieten gilt eine strengere Grenze von 15% statt der regulären 20%.
2. Mieterhöhung ohne ausreichende Begründung akzeptieren: Der Vermieter muss die Erhöhung konkret begründen, z.B. durch Mietspiegel oder Vergleichswohnungen.
3. Modernisierungsmieterhöhung mit regulärer Mieterhöhung verwechseln: Beide unterliegen unterschiedlichen rechtlichen Regelungen.
4. Zustimmungsfrist für die Mieterhöhung verpassen: Mieter haben eine gesetzliche Überlegungsfrist, bevor sie der Erhöhung zustimmen müssen.
5. Kappungsgrenze mit Mietpreisbremse bei Neuvermietung gleichsetzen: Dies sind unterschiedliche rechtliche Konzepte für unterschiedliche Situationen.

🔍 Sonderfälle

Modernisierungsmieterhöhung: Diese unterliegt anderen, separaten Regelungen als die reguläre Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete.

Neuvermietung: Bei einem neuen Mietvertrag gelten andere Regelungen (Mietpreisbremse in bestimmten Gebieten) als bei der Erhöhung eines bestehenden Mietverhältnisses.

🏛️ Zuständige Behörden

Mieterverein
Prüfung von Mieterhöhungen
📚 Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026):
§558 BGB

🔗 Verwandte Rechner

Häufige Fragen

Wie viel darf der Vermieter die Miete erhöhen?

Maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete UND maximal 20% innerhalb von 3 Jahren (in angespannten Gebieten 15%). Beide Grenzen müssen eingehalten werden — es gilt die niedrigere. Mindestabstand zwischen Erhöhungen: 15 Monate. Modernisierungsmieterhöhung: Zusätzlich 8% der Modernisierungskosten p.a.

Muss ich einer Mieterhöhung zustimmen?

Ja — aber nur wenn sie rechtlich zulässig ist. Die Zustimmung muss schriftlich erfolgen. Frist: Bis Ende des übernächsten Monats nach Erhalt der Erhöhung. Wer nicht zustimmt, riskiert eine Zustimmungsklage. Tipp: Erhöhung durch Mieterverein prüfen lassen bevor man zustimmt oder ablehnt.

Was ist die Mietpreisbremse?

Bei Neuvermietungen in bestimmten Gebieten darf die Miete max. 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Gilt nicht für Erstbezug von Neubauten und nach umfassender Modernisierung. Verstoß: Mieter können zu viel gezahlte Miete zurückfordern (rückwirkend 30 Monate nach qualifizierter Rüge).

Wie wehre ich mich gegen eine unzulässige Mieterhöhung?

Mieterverein einschalten (ca. 60–120 €/Jahr Mitgliedsbeitrag, erste Beratung oft kostenlos). Erhöhung prüfen lassen. Bei Verstoß: Keine Zustimmung erteilen, schriftlich widersprechen. Vermieter muss dann vor Gericht klagen. Mietpreisbremse: Qualifizierte Rüge schreiben → Rückforderung.

Muss ich einer Mieterhöhung sofort zustimmen?

Nein, Sie haben nach Erhalt eines wirksamen Mieterhöhungsverlangens eine gesetzliche Überlegungsfrist bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang — innerhalb dieser Zeit können Sie die Berechtigung der Erhöhung prüfen (lassen), etwa bei einem Mieterverein. Erst nach Ablauf dieser Frist müssen Sie sich entscheiden, ob Sie zustimmen oder die Erhöhung ablehnen.