Mietpreisrechner 2026
Zulässige Mieterhöhung, Kappungsgrenze und Mietpreisbremse prüfen
Aus dem Mietspiegel Ihrer Stadt. Wird für Mietpreisbremse benötigt.
| Aktuelle Miete | — |
| Miete pro m² | — |
| Ortsübliche Vergleichsmiete | — |
| Kappungsgrenze | — |
| Max. Miete nach Kappung | — |
| Max. Miete nach MPB (110%) | — |
Häufige Fragen zur Mieterhöhung
Wie oft darf die Miete erhöht werden?
Nach einer Mieterhöhung muss mindestens 12 Monate gewartet werden, bevor die nächste Erhöhung angekündigt werden kann. Zwischen Ankündigung und Wirksamkeit müssen mindestens 3 Monate liegen. Insgesamt darf die Miete innerhalb von 3 Jahren nicht mehr als die Kappungsgrenze (15% oder 20%) steigen.
Was ist die Mietpreisbremse?
Die Mietpreisbremse gilt bei Neuvermietungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Die Miete darf dann nicht mehr als 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen: Neubauten (nach 1.10.2014 erstmals vermietet), umfassend sanierte Wohnungen, und wenn die Vormiete bereits über 110% lag.
Kann ich einer Mieterhöhung widersprechen?
Ja. Wenn die Erhöhung die Kappungsgrenze überschreitet oder die Begründung fehlt (Verweis auf Mietspiegel, Sachverständigengutachten oder Vergleichswohnungen), können Sie schriftlich widersprechen. Im Streitfall entscheidet das Amtsgericht.