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📅 Aktualisiert: August 2026

Nebenkostenabrechnung-Rechner 2026

Nachzahlung prüfen

Nebenkostenabrechnung für eine Mietwohnung

Foto: Jakub Żerdzicki auf Unsplash

Die jährliche Nebenkostenabrechnung listet die tatsächlich angefallenen umlagefähigen Betriebskosten (Heizung, Wasser, Müllabfuhr, Hausmeister etc.) auf und vergleicht sie mit den bereits geleisteten monatlichen Vorauszahlungen — die Umlage erfolgt meist anteilig nach Wohnfläche.

Vermieter müssen die Abrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen — bei verspäteter Zustellung können Nachforderungen unwirksam werden, während Mieter selbst ein Recht auf Belegeinsicht haben.

📋 Rechtliche Grundlage: §556 BGB, Betriebskostenverordnung (BetrKV). Abrechnungsfrist: 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Umlage meist nach Wohnfläche.
€/Jahr
€/Jahr
€/Jahr

Heizkosten müssen zu 50–70% nach Verbrauch abgerechnet werden.

Nachzahlung / Guthaben
Betriebskosten / m² / Mon.
Empfohlene neue Vorauszahlung
Heizkostenanteil
Vorauszahlungen (Jahr)
Tatsächliche Kosten (Jahr)
Differenz
Wohnfläche
Betriebskosten / m² / Monat
Bundesschnitt2,17 €/m²/Mon.
Heizkosten / Jahr
Neue empfohlene Vorauszahlung
Widerspruchsfrist: 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung. Belege anfordern und prüfen! Häufige Fehler: Verwaltungskosten (nicht umlagefähig!), falsche Flächen, Reparaturkosten (nicht umlagefähig), Heizung pauschal statt nach Verbrauch. Im Zweifel: Mieterverein einschalten.
🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: §556 BGB, Betriebskostenverordnung (BetrKV)
Was der Rechner berücksichtigt: Flächenanteilige Umlageberechnung, gesetzliche Abrechnungsfrist
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Individuelle Verteilerschlüssel (z.B. Verbrauch statt Fläche bei Heizkosten), konkrete Prüfung einzelner Kostenpositionen

📊 Rechenbeispiel: 2.400 € Vorauszahlung · 2.750 € Kosten · 75 m²

Vorauszahlung
2.400 €
Tatsächliche Kosten
2.750 €
Nachzahlung
350 €
Kosten / m² / Mon.
3,06 €
Bundesschnitt
2,17 €/m²
Neue Vorauszahlung
229 €/Mon.

Was umlagefähig ist

Umlagefähig sind laufende Betriebskosten wie Heizung, Warmwasser, Wasser/Abwasser, Müllabfuhr, Hausmeister, Gebäudeversicherung und Gartenpflege. Nicht umlagefähig sind Instandhaltungs-/Reparaturkosten sowie Verwaltungskosten des Vermieters — diese muss der Vermieter selbst tragen.

Rechenbeispiel

80 m² Wohnung in 800 m² Gesamtgebäude, Gesamtnebenkosten 24.000 €: Kostenanteil = (80 ÷ 800) × 24.000 € = 2.400 €/Jahr, entsprechend 200 €/Monat.

⚠️ Häufige Fehler

1. Abrechnungsfrist des Vermieters nicht kennen: Bei Zustellung nach Ablauf von 12 Monaten können Nachforderungen des Vermieters unwirksam sein.
2. Nicht umlagefähige Kosten unwidersprochen akzeptieren: Instandhaltungs- und Verwaltungskosten dürfen nicht auf Mieter umgelegt werden.
3. Belegeinsicht nicht wahrnehmen: Mieter haben das Recht, die zugrundeliegenden Belege der Abrechnung einzusehen.
4. Widerspruchsfrist von 12 Monaten verpassen: Nach Ablauf dieser Frist können berechtigte Einwände gegen die Abrechnung nicht mehr geltend gemacht werden.
5. Verteilerschlüssel nicht überprüfen: Der im Mietvertrag vereinbarte Verteilerschlüssel (Fläche, Verbrauch, Personen) sollte mit der tatsächlichen Abrechnung übereinstimmen.

🔍 Sonderfälle

Heizkosten nach Verbrauch: Anders als die meisten anderen Betriebskosten werden Heizkosten meist zu einem erheblichen Teil nach tatsächlichem Verbrauch (nicht reiner Fläche) abgerechnet.

Widerspruchsfrist: Mieter haben nach Erhalt der Abrechnung 12 Monate Zeit, um Einwände geltend zu machen.

🏛️ Zuständige Behörden

Mieterverein
Beratung bei Unstimmigkeiten
📚 Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026):
§556 BGB, Betriebskostenverordnung

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Häufige Fragen

Was sind umlagefähige Betriebskosten?

Nach BetrKV §2: Grundsteuer, Wasser/Abwasser, Heizung/Warmwasser, Aufzug, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Hausreinigung, Gartenpflege, Hausbeleuchtung, Versicherungen (Gebäude, Haftpflicht), Hauswart (Arbeitszeit), Gemeinschaftsantenne/Kabel. NICHT umlagefähig: Verwaltungskosten, Reparaturen, Instandhaltung.

Bis wann muss die Abrechnung kommen?

Bis 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Bei Abrechnungsjahr 2025 (Januar–Dezember): Abrechnung muss bis 31.12.2026 zugegangen sein. Kommt sie danach: Vermieter verliert seinen Nachzahlungsanspruch. Das Guthaben des Mieters bleibt trotzdem bestehen.

Was tun bei Fehlern in der Abrechnung?

Innerhalb von 12 Monaten schriftlich widersprechen und Belegkopien anfordern. Häufige Fehler: Verwaltungskosten eingestellt, falsche Flächen, Reparaturen als Betriebskosten. Mieterverein oder Anwalt hinzuziehen. Nachzahlung unter Vorbehalt zahlen um Verzug zu vermeiden.

Wie werden Heizkosten korrekt abgerechnet?

Nach Heizkostenverordnung: 50–70% nach individuellem Verbrauch, 30–50% nach Fläche. Wer keinen Heizkostenzähler hat, darf die Abrechnung um 15% kürzen. Häufiger Fehler: Vermieter rechnet Heizkosten pauschal nach Fläche ab — das ist unzulässig. Rückforderung möglich!

Wie lange habe ich Zeit, gegen meine Nebenkostenabrechnung Widerspruch einzulegen?

Sie haben 12 Monate ab Zugang der Abrechnung Zeit, um Einwände geltend zu machen — nach Ablauf dieser Frist können auch berechtigte Beanstandungen in der Regel nicht mehr erfolgreich vorgebracht werden. Bei Unklarheiten empfiehlt sich eine zeitnahe Prüfung, ggf. mit Unterstützung eines Mietervereins.