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📅 Aktualisiert: August 2026

Mietkaution-Rechner 2026

Maximum & Zinsen berechnen

Schlüsselübergabe bei Mietvertragsabschluss

Foto: Lensing auf Unsplash

Die Mietkaution ist gesetzlich auf maximal 3 Kaltmieten gedeckelt (§551 BGB) und dient dem Vermieter als Sicherheit für eventuelle Forderungen (Mietschäden, Mietrückstände) nach Auszug. Mieter haben das Recht, die Kaution in bis zu 3 gleichen monatlichen Raten zu zahlen.

Die Kaution muss vom Vermieter getrennt vom eigenen Vermögen angelegt und verzinst werden — die Zinsen stehen dem Mieter zu und erhöhen die Kaution entsprechend.

📋 Rechtliche Grundlage: §551 BGB (Mietkaution). Maximal 3 Kaltmieten, zahlbar in bis zu 3 Monatsraten. Getrennte, verzinste Anlage vorgeschrieben.
Jahre
% p.a.

Banküblicher Zinssatz — aktuell ca. 2,0–3,0% p.a.

Kautionsbetrag
Zinsen (gehören Mieter)
Rückzahlung nach Auszug
Kosten Kautionsbürgschaft/Jahr
Nettokaltmiete
Kautionshöhe
Kautionsbetrag
Anlagedauer
Zinssatz
Zinsen gesamt
Rückzahlung (Kaution + Zinsen)
Kautionsbürgschaft (5%/Jahr)
Rückzahlungsfrist: Der Vermieter hat nach Auszug 3–6 Monate Zeit zur Abrechnung (Rechtsprechung). Die Kaution darf nur für tatsächliche Schäden einbehalten werden. Schönheitsreparaturen: Nur bei wirksam vereinbarten Klauseln im Mietvertrag. Viele Vermieter fordern zu viel zurück — im Zweifel Mieterverein einschalten!
🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: §551 BGB
Was der Rechner berücksichtigt: Gesetzliche Höchstgrenze (3 Kaltmieten), Ratenzahlungsberechnung
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Individuelle Rückzahlungsfristen (keine gesetzliche Frist, üblicherweise 3-6 Monate als angemessen angesehen), Kautionsbürgschaften als Alternative

📊 Rechenbeispiel: 900 € Kaltmiete · 3 Monatsmieten · 3 Jahre · 2,5% Zinsen

Kautionsbetrag
2.700 €
Anlagedauer
3 Jahre
Zinsen (Mieter)
ca. 205 €
Rückzahlung
ca. 2.905 €
Bürgschaft (5%/J.)
135 €/Jahr
Bürgschaft 3 Jahre
405 €

Die 3-Raten-Regel im Detail

Die erste Rate ist bei Mietbeginn fällig, die weiteren zwei Raten in den folgenden zwei Monaten. Diese Regelung schützt Mieter vor der finanziellen Belastung, Kaution und erste Miete gleichzeitig aufbringen zu müssen.

Rechenbeispiel

Kaltmiete 900 €: Maximale Kaution = 3 × 900 = 2.700 €, zahlbar in 3 Raten à 900 € über die ersten drei Monate.

⚠️ Häufige Fehler

1. Höhere Kaution als 3 Kaltmieten akzeptieren: Diese gesetzliche Obergrenze darf vom Vermieter nicht überschritten werden.
2. Ratenzahlungsrecht nicht nutzen: Viele Mieter zahlen die volle Kaution sofort, obwohl das Recht auf Ratenzahlung finanzielle Entlastung schaffen würde.
3. Verzinsung nicht einfordern: Die gesetzlich vorgeschriebene Verzinsung wird von Vermietern manchmal vergessen und sollte bei Rückzahlung eingefordert werden.
4. Unrealistische Rückzahlungserwartung: Es gibt keine feste gesetzliche Frist — eine Prüfzeit von mehreren Monaten ist rechtlich zulässig.
5. Kautionsbürgschaft-Kosten unterschätzen: Diese Alternative bindet zwar kein Kapital, verursacht aber laufende jährliche Gebühren.

🔍 Sonderfälle

Kautionsbürgschaft: Alternative zur Barkaution, bei der eine Bank oder Versicherung bürgt — bindet kein eigenes Kapital, kostet aber laufende Gebühren.

Rückzahlung nach Auszug: Der Vermieter darf die Kaution für eine angemessene Prüfzeit (meist 3-6 Monate) einbehalten, auch für noch ausstehende Nebenkostenabrechnungen.

🏛️ Zuständige Behörden

Mieterverein
Beratung bei Kautionsstreitigkeiten
📚 Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026):
§551 BGB – Mietkaution

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Häufige Fragen

Wie hoch darf die Mietkaution sein?

Maximal 3 Nettokaltmieten (§551 BGB). Nettokaltmiete = Miete ohne Betriebs-/Nebenkosten. Bei 800 € Kaltmiete + 200 € Nebenkosten = 1.000 € Gesamtmiete: Kaution max. 2.400 € (3 × 800 €). Vereinbarungen über 3 Nettokaltmieten hinaus sind nichtig.

Wann bekomme ich die Kaution zurück?

Nach dem Auszug hat der Vermieter üblicherweise 3–6 Monate zur Abrechnung (Rechtsprechung BGH). Innerhalb dieser Frist darf er prüfen ob Schäden vorhanden sind. Rückzahlung verzögern ohne Grund ist unzulässig. Tipp: Bei Auszug Übergabeprotokoll mit Fotos erstellen und vom Vermieter unterschreiben lassen.

Was darf der Vermieter von der Kaution abziehen?

Tatsächliche vom Mieter verursachte Schäden (kein normaler Verschleiß!). Ausstehende Mietzahlungen. Schönheitsreparaturen nur wenn wirksam im Mietvertrag vereinbart (viele Klauseln sind unwirksam — BGH-Urteile). Nicht abziehen: Normale Abnutzung (Farbe verblasst, kleine Kratzer), Renovierungen die der Vermieter sowieso gemacht hätte.

Was ist eine Kautionsbürgschaft?

Statt Bargeld hinterlegt der Mieter eine Bürgschaft einer Bank oder Versicherung. Kosten: ca. 4–7% der Kautionssumme pro Jahr. Vorteil: Das eigene Geld bleibt verfügbar. Nachteil: Laufende Kosten. Bei 2.700 € Kaution und 5%: 135 €/Jahr. Über 3 Jahre: 405 € Kosten. Das Eigene Geld zu 3% anlegen: 81 € Zinsen → Bürgschaft ist teurer.

Wie lange darf der Vermieter die Kaution nach Auszug einbehalten?

Es gibt keine feste gesetzliche Frist, üblicherweise gelten aber 3-6 Monate als angemessene Prüfzeit, insbesondere um eventuelle Nachforderungen aus der Nebenkostenabrechnung zu berücksichtigen. Bei unangemessen langer Verzögerung kann der Mieter die Auszahlung rechtlich einfordern.