Hausgeld-Rechner 2026
ETW Kosten berechnen
Das Hausgeld ist die monatliche Zahlung der Wohnungseigentümer an die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Es deckt laufende Betriebskosten, Verwaltungskosten und die Instandhaltungsrücklage ab. Durchschnittlich liegen die Hausgeldkosten 2026 bei ca. 3,50–5,00 €/m² monatlich.
Die Instandhaltungsrücklage ist der wichtigste Teil des Hausgelds — hier wird Geld für zukünftige Reparaturen und Sanierungen angespart. Die empfohlene Rücklage nach II. BV beträgt ca. 0,70–1,00 €/m²/Monat für ältere Gebäude. Bei modernen Neubauten reichen oft 0,30–0,50 €/m².
Beim Kauf einer Eigentumswohnung ist das Hausgeld ein wichtiger Kostenfaktor — es erhöht die monatlichen Gesamtkosten erheblich. Käufer sollten die Höhe des Hausgelds, die Instandhaltungsrücklage und etwaige Sonderumlagen der WEG vor dem Kauf prüfen (Einsicht in Protokolle der Eigentümerversammlung).
Heizung, Wasser, Versicherung, Gartenpflege etc.
Hausverwaltung: typisch 25–50 €/Einheit/Monat
Empfehlung: 0,50–1,00 €/m² für Gebäude ab 10 Jahren
| Betriebskosten | — |
| Verwaltungskosten | — |
| Instandhaltungsrücklage | — |
| Hausgeld / Monat | — |
| Hausgeld / Jahr | — |
| Bundesschnitt ca. | 3,50–5,00 €/m²/Mon. |
📊 Rechenbeispiel: 75 m² ETW · 2,50 €/m² BK · 35 € Verwaltung · 0,70 €/m² Rücklage
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Häufige Fragen
Was ist Hausgeld bei einer Eigentumswohnung?
Monatliche Zahlung jedes Wohnungseigentümers an die WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft). Deckt: Betriebskosten (Heizung, Wasser, Versicherung, Hausreinigung), Verwaltungskosten und Instandhaltungsrücklage. Wird jährlich abgerechnet — Nachzahlungen oder Guthaben möglich.
Was ist die Instandhaltungsrücklage?
Kapital das monatlich angesammelt wird für zukünftige Reparaturen und Sanierungen. Muss laut WEG von der WEG angesammelt werden. Empfehlung: 0,50–1,00 €/m²/Monat. Bei Gebäuden über 20 Jahre: 1,00–1,50 €/m²/Monat. Zu niedrige Rücklage führt zu Sonderumlagen wenn Dach, Fassade, Heizungsanlage erneuert werden müssen.
Kann Hausgeld von der Steuer abgesetzt werden?
Mieter: Ja — wenn die WEG-Kosten in der Betriebskostenabrechnung erscheinen und dem Mieter weitergegeben werden. Eigentümer zur Selbstnutzung: Nur Handwerkerkosten (§35a EStG) aus dem Hausgeld absetzbar. Vermieter: Hausgeld vollständig als Werbungskosten bei Vermietung absetzbar.
Was passiert wenn das Hausgeld nicht gezahlt wird?
WEG kann klagen und vollstrecken. Säumige Eigentümer können mit einem Zwangsgeld belegt werden. Bei Wohnungsverkauf: Rückstände gehen auf Käufer über — deshalb vor dem Kauf unbedingt Rückstände klären! Insolvenz eines Eigentümers: WEG kann Zwangsversteigerung beantragen.