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📅 Aktualisiert: Juni 2026

Hausgeld-Rechner 2026

ETW Kosten berechnen

Das Hausgeld ist die monatliche Zahlung der Wohnungseigentümer an die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Es deckt laufende Betriebskosten, Verwaltungskosten und die Instandhaltungsrücklage ab. Durchschnittlich liegen die Hausgeldkosten 2026 bei ca. 3,50–5,00 €/m² monatlich.

Die Instandhaltungsrücklage ist der wichtigste Teil des Hausgelds — hier wird Geld für zukünftige Reparaturen und Sanierungen angespart. Die empfohlene Rücklage nach II. BV beträgt ca. 0,70–1,00 €/m²/Monat für ältere Gebäude. Bei modernen Neubauten reichen oft 0,30–0,50 €/m².

Beim Kauf einer Eigentumswohnung ist das Hausgeld ein wichtiger Kostenfaktor — es erhöht die monatlichen Gesamtkosten erheblich. Käufer sollten die Höhe des Hausgelds, die Instandhaltungsrücklage und etwaige Sonderumlagen der WEG vor dem Kauf prüfen (Einsicht in Protokolle der Eigentümerversammlung).

📋 Rechtliche Grundlage: WEG (Wohnungseigentumsgesetz), §16 WEG (Kostentragung), §19 Abs.2 Nr.4 WEG (Instandhaltungsrücklage). Empfohlene Rücklage: II. BV §28 (0,70–1,00 €/m²/Monat). Hausverwalterpflichten: §26 WEG. Sonderumlage: §16 Abs.2 WEG (bei unzureichender Rücklage).
€/m²

Heizung, Wasser, Versicherung, Gartenpflege etc.

€/Mon.

Hausverwaltung: typisch 25–50 €/Einheit/Monat

€/m²

Empfehlung: 0,50–1,00 €/m² für Gebäude ab 10 Jahren

Hausgeld / Monat
Hausgeld / m² / Monat
Rücklage / Jahr
Hausgeld / Jahr
Betriebskosten
Verwaltungskosten
Instandhaltungsrücklage
Hausgeld / Monat
Hausgeld / Jahr
Bundesschnitt ca.3,50–5,00 €/m²/Mon.
Kaufentscheidung: Hausgeld vor dem Kauf einer ETW genau prüfen! Niedrige Hausgeld-Kosten können auf unzureichende Rücklage hinweisen → spätere Sonderumlagen. Einsicht in Jahresabrechnung und Eigentümerversammlungsprotokolle der letzten 3 Jahre unbedingt verlangen.

📊 Rechenbeispiel: 75 m² ETW · 2,50 €/m² BK · 35 € Verwaltung · 0,70 €/m² Rücklage

Betriebskosten
187,50 €/Mon.
Verwaltung
35,00 €/Mon.
Rücklage
52,50 €/Mon.
Hausgeld gesamt
275 €/Mon.
Pro m²
3,67 €/m²/Mon.
Rücklage / Jahr
630 €

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Häufige Fragen

Was ist Hausgeld bei einer Eigentumswohnung?

Monatliche Zahlung jedes Wohnungseigentümers an die WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft). Deckt: Betriebskosten (Heizung, Wasser, Versicherung, Hausreinigung), Verwaltungskosten und Instandhaltungsrücklage. Wird jährlich abgerechnet — Nachzahlungen oder Guthaben möglich.

Was ist die Instandhaltungsrücklage?

Kapital das monatlich angesammelt wird für zukünftige Reparaturen und Sanierungen. Muss laut WEG von der WEG angesammelt werden. Empfehlung: 0,50–1,00 €/m²/Monat. Bei Gebäuden über 20 Jahre: 1,00–1,50 €/m²/Monat. Zu niedrige Rücklage führt zu Sonderumlagen wenn Dach, Fassade, Heizungsanlage erneuert werden müssen.

Kann Hausgeld von der Steuer abgesetzt werden?

Mieter: Ja — wenn die WEG-Kosten in der Betriebskostenabrechnung erscheinen und dem Mieter weitergegeben werden. Eigentümer zur Selbstnutzung: Nur Handwerkerkosten (§35a EStG) aus dem Hausgeld absetzbar. Vermieter: Hausgeld vollständig als Werbungskosten bei Vermietung absetzbar.

Was passiert wenn das Hausgeld nicht gezahlt wird?

WEG kann klagen und vollstrecken. Säumige Eigentümer können mit einem Zwangsgeld belegt werden. Bei Wohnungsverkauf: Rückstände gehen auf Käufer über — deshalb vor dem Kauf unbedingt Rückstände klären! Insolvenz eines Eigentümers: WEG kann Zwangsversteigerung beantragen.