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📅 Aktualisiert: Juni 2026

Grundsteuer-Rechner 2026

Neue Grundsteuer berechnen

Die Grundsteuer wurde 2025 durch das Bundesverfassungsgericht erzwungen grundlegend reformiert. Die neue Grundsteuer gilt seit 2025 und basiert auf dem neuen Grundsteuerwert, der nach dem Bundesmodell (oder länderspezifischen Modellen) ermittelt wird. Die meisten Bundesländer folgen dem Bundesmodell.

Das Bundesmodell berechnet den Grundsteuerwert aus: Bodenrichtwert, Grundstücksfläche, Gebäudeart und Wohnfläche. Die Grundsteuermesszahl beträgt 0,34 Promille für Wohngrundstücke. Multipliziert mit dem kommunalen Hebesatz ergibt sich die jährliche Grundsteuer.

Wichtig: Viele Kommunen haben ihre Hebesätze angepasst um aufkommensneutral zu bleiben — aber das ist freiwillig. In der Praxis steigen die Grundsteuern in manchen Kommunen erheblich, in anderen sinken sie. Eine direkte Vergleichbarkeit mit der alten Grundsteuer ist nicht möglich.

📋 Rechtliche Grundlage: GrStG 2025 (Grundsteuergesetz neu). §§13–22 GrStG: Grundsteuerwert (Bundesmodell). §15 GrStG: Grundsteuermesszahl 0,34‰ (Wohnen). §25 GrStG: Hebesatz der Gemeinde. Länderöffnungsklausel: Art. 72 Abs.3 Nr.7 GG. BVerfG-Urteil 10.04.2018: Neue Bewertung bis 01.01.2025 zwingend.

Aus dem Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts. Bei Wohngrundstücken typisch 100.000–500.000 €.

%

Bundesschnitt 2025/2026: ca. 400%. Städte oft höher (Berlin 810%, Hamburg 540%).

Grundsteuer / Jahr
Grundsteuer / Monat
Grundsteuermessbetrag
Anteil an Nebenkosten
Grundsteuerwert
Grundsteuermesszahl
Grundsteuermessbetrag
Hebesatz
Grundsteuer / Jahr
Grundsteuer / Monat
Reform 2025: Neue Grundsteuer gilt ab 2025. Abweichende Ländermodelle: Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland nutzen eigene Modelle. Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid möglich innerhalb 1 Monat nach Zustellung.

📊 Rechenbeispiel: Grundsteuerwert 180.000 € · 0,34‰ · Hebesatz 400%

Grundsteuerwert
180.000 €
Messzahl
0,34‰
Messbetrag
180.000 × 0,00034 = 61,20 €
Hebesatz
400%
Grundsteuer / Jahr
244,80 €
Grundsteuer / Monat
20,40 €

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Häufige Fragen

Was hat sich bei der Grundsteuer 2025 geändert?

Die Einheitswerte aus 1964 (West) und 1935 (Ost) wurden durch neue Grundsteuerwerte ersetzt. Neue Berechnung nach Bodenrichtwert, Fläche, Gebäudeart. Die Messzahl (0,34‰) und der gemeindliche Hebesatz sind gleich geblieben. Ergebnis: Für manche Grundstücke höhere, für andere niedrigere Grundsteuer.

Wo finde ich meinen Grundsteuerwert?

Im Grundsteuerwertbescheid des zuständigen Finanzamts — wurde 2022–2023 automatisch zugestellt. Bei Fragen: Finanzamt kontaktieren. Für eigene Berechnung: BORIS-Daten (Bodenrichtwert-Informationssystem) online einsehbar.

Kann die Grundsteuer auf Mieter umgelegt werden?

Ja — die Grundsteuer ist nach BetrKV §2 Nr.1 eine umlagefähige Betriebskosten. Vermieter können sie vollständig in der Nebenkostenabrechnung auf Mieter umlegen. Bei steigender Grundsteuer steigen also auch die Nebenkosten der Mieter.

Wann lohnt sich ein Einspruch gegen den Grundsteuerwert?

Wenn der festgesetzte Grundsteuerwert nachweislich zu hoch ist — etwa weil der Bodenrichtwert fehlerhaft angesetzt wurde oder die Wohnfläche falsch eingetragen ist. Frist: 1 Monat nach Zustellung des Bescheids. Musterklagen laufen noch — viele Steuerberater empfehlen prophylaktischen Einspruch.