Anspruch, Berechnung und Antrag vollständig erklärt
Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine staatliche Leistung für Familien, die zwar genug für ihren eigenen Lebensunterhalt verdienen, aber nicht genug für ihre Kinder. Er beträgt 2026 bis zu 297 Euro pro Kind und Monat — zusätzlich zum Kindergeld. Viele Familien wissen nicht, dass sie Anspruch haben.
Der Kinderzuschlag ist in §6a BKGG (Bundeskindergeldgesetz) geregelt und wird von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt. Er richtet sich an Eltern, die durch eigene Erwerbsarbeit ihren Lebensunterhalt sichern können, aber durch die Kosten für Kinder in finanzielle Not geraten würden.
Der KiZ soll helfen, dass Familien nicht auf Bürgergeld angewiesen sind. Er kann mit Wohngeld kombiniert werden — diese Kombination ist für viele Familien finanziell günstiger als Bürgergeld.
Den Kinderzuschlag können Eltern beantragen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
| Leistung | Betrag 2026 |
|---|---|
| Kinderzuschlag (maximal) | 297 EUR/Monat/Kind |
| Kindergeld (zusätzlich) | 259 EUR/Monat/Kind |
| Zusammen maximal | 556 EUR/Monat/Kind |
Der tatsächliche Betrag kann niedriger sein, wenn das Elterneinkommen die Mindestgrenze nur knapp überschreitet oder wenn eigenes Einkommen des Kindes angerechnet wird.
Wer Kinderzuschlag erhält, kann gleichzeitig Wohngeld beantragen. Diese Kombination ist oft günstiger als Bürgergeld:
Die Berechnung ist komplex und berücksichtigt mehrere Faktoren:
Die Familienkasse berechnet den genauen Betrag bei der Antragstellung. Unser Rechner gibt eine Schätzung.
Nutzen Sie den KiZ-Lotsen unter arbeitsagentur.de — er prüft in 5 Minuten, ob ein Anspruch wahrscheinlich besteht.
Online über familienkasse.de oder persönlich bei der Familienkasse. Bewilligungszeitraum: 6 Monate, dann Verlängerungsantrag. Der KiZ gilt rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung — nicht früher.
| Leistung | Kombinierbar mit KiZ? |
|---|---|
| Kindergeld (259 EUR) | ✅ Ja, immer |
| Wohngeld | ✅ Ja, sehr empfohlen |
| Bildungs- und Teilhabepaket | ✅ Ja, automatisch |
| Bürgergeld | ❌ Nein, schließt sich aus |
| Sozialhilfe | ❌ Nein, schließt sich aus |
| Elterngeld | ⚠️ Wird als Einkommen angerechnet |
A maioria das famílias não sabe que o Kinderzuschlag não é simplesmente pago na totalidade. Existe uma regra de 45% de anrechnung segundo §6a BKGG:
Das bedeutet: Wer knapp über dem Mindsteinkommen verdient, bekommt fast den vollen KiZ von 297 €. Mit steigendem Einkommen sinkt der Betrag langsam — es gibt keine feste Einkommensobergrenze mehr (seit der Reform 2023).
Familie mit 2 Kindern (4 und 7 Jahre), Bruttoeinkommen 2.000 €/Monat, Miete 800 €:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Regelbedarf Elternpaar | 1.012 EUR |
| Regelbedarf 2 Kinder (357 + 390) | 747 EUR |
| 62% der Wohnkosten (800 EUR) | 496 EUR |
| Gesamter Familienbedarf | 2.255 EUR |
| Nettoeinkommen Eltern (ca.) | 1.480 EUR |
| Überschuss Einkommen über Elternbedarf | ca. 0 EUR |
| Kinderzuschlag (2 × 297 EUR) | 594 EUR/Monat |
| + Kindergeld (2 × 259 EUR) | 518 EUR/Monat |
| Gesamtleistung für Kinder | 1.112 EUR/Monat |
Der Kinderzuschlag wird von der Familienkasse monatlich ausgezahlt — meist zusammen mit oder kurz nach dem Kindergeld. Der genaue Termin richtet sich nach der letzten Stelle der Kindergeldnummer.
Wichtig: Der Kinderzuschlag wird für genau 6 Monate bewilligt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. Eine rückwirkende Zahlung ist nicht möglich — also so früh wie möglich beantragen!
Änderungen während des laufenden 6-monatigen Bewilligungszeitraums haben in der Regel keinen Einfluss auf die laufende Bewilligung — außer wenn sich die Bedarfsgemeinschaft ändert (z.B. neuer Partner zieht ein, Kind wird 25). Einkommensveränderungen werden erst beim nächsten Antrag berücksichtigt.
Folgende Änderungen müssen der Familienkasse sofort gemeldet werden:
Der Kinderzuschlag ist steuerfrei und muss nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Er wird als nicht steuerpflichtige Leistung behandelt — ähnlich wie das Kindergeld selbst.
Allerdings unterliegt der KiZ dem Progressionsvorbehalt wenn er zusammen mit anderen Lohnersatzleistungen gezahlt wird. Im Zweifelsfall Steuerberater fragen.
Prüfen Sie sofort, ob und wie viel Kinderzuschlag Sie erhalten könnten.
→ Zum RechnerMaximal 297 EUR pro Kind und Monat — zusätzlich zum Kindergeld (259 EUR). Zusammen also bis zu 556 EUR pro Kind. Der tatsächliche Betrag hängt vom Einkommen der Eltern ab und wird von der Familienkasse berechnet.
Ja! KiZ und Wohngeld können kombiniert werden. Diese Kombination ist für viele Familien günstiger als Bürgergeld, weil beim KiZ kein Vermögen angerechnet wird. Bürgergeld und KiZ schließen sich jedoch gegenseitig aus.
Der Bewilligungszeitraum beträgt 6 Monate. Danach muss ein Verlängerungsantrag gestellt werden. Der Anspruch besteht solange das Kind unter 25 ist und die Voraussetzungen erfüllt sind.
Familien die Kinderzuschlag erhalten, haben automatisch Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket: Schulbedarf (195 EUR/Jahr), Mittagessen in Schule/Kita, Ausflüge, Lernförderung und Vereinsmitgliedschaften bis 15 EUR/Monat.
Der KiZ-Lotse ist ein kostenloses Online-Tool der Bundesagentur für Arbeit, das in wenigen Minuten prüft ob ein KiZ-Anspruch besteht. Erreichbar unter arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-verstehen/kiz-lotse.
📚 Quellen: §6a BKGG (Bundeskindergeldgesetz), Bundesagentur für Arbeit, BMAS 2026, Familienkasse · Alle Angaben ohne Gewähr · Stand Juli 2026