Regelsätze, Einkommensgrenzen und Antrag beim Jobcenter
Das Bürgergeld hat seit Januar 2023 das Hartz IV (Arbeitslosengeld II) abgelöst. Es soll Menschen in finanziellen Notlagen unterstützen — aber auch eine Brücke zurück in den Arbeitsmarkt sein. 2026 wurden die Regelsätze erneut angepasst.
| Personengruppe | Regelsatz 2026 |
|---|---|
| Alleinstehende / Alleinerziehende | 563 EUR/Monat |
| Paare (je Partner) | 506 EUR/Monat |
| Jugendliche 14-17 Jahre | 471 EUR/Monat |
| Kinder 6-13 Jahre | 390 EUR/Monat |
| Kinder unter 6 Jahre | 357 EUR/Monat |
Zusätzlich zum Regelsatz werden die tatsächlichen Kosten der Unterkunft (Miete + Heizung) in angemessener Höhe übernommen sowie Krankenkassenbeiträge.
Wer arbeitet und trotzdem Bürgergeld bezieht ("Aufstocker"), darf einen Teil des Einkommens behalten:
| Einkommensbereich | Anrechnung auf Bürgergeld |
|---|---|
| 100 EUR Grundfreibetrag | Bleibt immer anrechnungsfrei |
| 100 bis 520 EUR | 20% werden nicht angerechnet |
| 520 bis 1.000 EUR | 30% werden nicht angerechnet |
| 1.000 bis 1.200 EUR | 10% werden nicht angerechnet |
| Ab 1.200 EUR (mit Kind: 1.500 EUR) | Voll angerechnet |
Im ersten Jahr des Bürgergeld-Bezugs (Karenzzeit) gelten großzügige Schonvermögensgrenzen:
Bürgergeld-Empfänger können und sollen arbeiten. Wichtige Regeln:
| Bürgergeld | Sozialhilfe | |
|---|---|---|
| Für wen? | Erwerbsfähige (15-67 J.) | Nicht erwerbsfähige Personen |
| Zuständig | Jobcenter | Sozialamt |
| Regelsatz | 563 EUR (Alleinstehend) | Ähnlich hoch |
| Aktivierung | Ja (Eingliederung) | Nein |
Alleinstehende erhalten 563 EUR/Monat + Kosten der Unterkunft. Paare je 506 EUR. Kinder 6-13 Jahre 390 EUR, Kinder unter 6 Jahre 357 EUR, Jugendliche 14-17 Jahre 471 EUR. Dazu kommen Krankenkasse und Heizkosten.
Im ersten Jahr (Karenzzeit): 40.000 EUR für die erste Person, 15.000 EUR je weitere Person. Ab dem zweiten Jahr: 15.000 EUR je Person. Das selbst genutzte Eigenheim ist immer geschützt.
Ja! Die ersten 100 EUR Einkommen sind immer anrechnungsfrei. Von 100-520 EUR bleiben 20% anrechnungsfrei, von 520-1.000 EUR sind es 30%. Das schafft Arbeitsanreize.
ALG I (Arbeitslosengeld I) ist eine Versicherungsleistung für zuvor sozialversicherungspflichtig Beschäftigte — maximal 12-24 Monate. Bürgergeld ist eine bedarfsorientierte Grundsicherung ohne Zeitlimit, aber mit Vermögensprüfung.
📚 Quellen: §§ 7-13 SGB II, Bundesagentur für Arbeit, BMAS 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr · Stand Juli 2026