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Bürgergeld 2026: Regelsätze, Anspruch und was sich geändert hat

Regelsätze, Einkommensgrenzen und Antrag beim Jobcenter

📅 Aktualisiert: Juli 2026
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Dr. Anna Bergmann
Steuerexpertin & Chefredakteurin · DeutscheRechner.de · 📅 Aktualisiert: Juli 2026

Das Bürgergeld hat seit Januar 2023 das Hartz IV (Arbeitslosengeld II) abgelöst. Es soll Menschen in finanziellen Notlagen unterstützen — aber auch eine Brücke zurück in den Arbeitsmarkt sein. 2026 wurden die Regelsätze erneut angepasst.

Bürgergeld Regelsätze 2026

PersonengruppeRegelsatz 2026
Alleinstehende / Alleinerziehende563 EUR/Monat
Paare (je Partner)506 EUR/Monat
Jugendliche 14-17 Jahre471 EUR/Monat
Kinder 6-13 Jahre390 EUR/Monat
Kinder unter 6 Jahre357 EUR/Monat

Zusätzlich zum Regelsatz werden die tatsächlichen Kosten der Unterkunft (Miete + Heizung) in angemessener Höhe übernommen sowie Krankenkassenbeiträge.

Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?

Einkommensgrenzen und Freibeträge

Wer arbeitet und trotzdem Bürgergeld bezieht ("Aufstocker"), darf einen Teil des Einkommens behalten:

EinkommensbereichAnrechnung auf Bürgergeld
100 EUR GrundfreibetragBleibt immer anrechnungsfrei
100 bis 520 EUR20% werden nicht angerechnet
520 bis 1.000 EUR30% werden nicht angerechnet
1.000 bis 1.200 EUR10% werden nicht angerechnet
Ab 1.200 EUR (mit Kind: 1.500 EUR)Voll angerechnet

Vermögensfreigrenzen (Schonfrist)

Im ersten Jahr des Bürgergeld-Bezugs (Karenzzeit) gelten großzügige Schonvermögensgrenzen:

Bürgergeld beantragen: So geht's

  1. Jobcenter aufsuchen oder Online-Antrag stellen (jobcenter.digital)
  2. Dokumente mitbringen: Personalausweis, Mietvertrag, Kontoauszüge (3 Monate), Einkommensnachweise
  3. Antrag wird geprüft: In der Regel innerhalb von 4 Wochen
  4. Eingliederungsvereinbarung: Vereinbarung über Schritte zur Wiedereingliederung
  5. Auszahlung: Monatlich zum 1. des Monats
Wichtig: Bürgergeld kann rückwirkend nur ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden. Bei einer Notlage sofort zum Jobcenter — auch ohne alle Unterlagen. Der Antrag kann nachgereicht werden.

Bürgergeld und Arbeiten: Was ist erlaubt?

Bürgergeld-Empfänger können und sollen arbeiten. Wichtige Regeln:

Unterschied Bürgergeld und Sozialhilfe

BürgergeldSozialhilfe
Für wen?Erwerbsfähige (15-67 J.)Nicht erwerbsfähige Personen
ZuständigJobcenterSozialamt
Regelsatz563 EUR (Alleinstehend)Ähnlich hoch
AktivierungJa (Eingliederung)Nein
💡 Tipp: Neben dem Bürgergeld haben Familien oft Anspruch auf Kinderzuschlag (bis 292 EUR/Kind/Monat) und das Bildungs- und Teilhabepaket (Schulbedarf, Mittagessen, Ausflüge). Diese Leistungen müssen separat beantragt werden!

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Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch ist das Bürgergeld 2026?

Alleinstehende erhalten 563 EUR/Monat + Kosten der Unterkunft. Paare je 506 EUR. Kinder 6-13 Jahre 390 EUR, Kinder unter 6 Jahre 357 EUR, Jugendliche 14-17 Jahre 471 EUR. Dazu kommen Krankenkasse und Heizkosten.

Wie viel Vermögen darf man beim Bürgergeld haben?

Im ersten Jahr (Karenzzeit): 40.000 EUR für die erste Person, 15.000 EUR je weitere Person. Ab dem zweiten Jahr: 15.000 EUR je Person. Das selbst genutzte Eigenheim ist immer geschützt.

Kann man beim Bürgergeld nebenbei arbeiten?

Ja! Die ersten 100 EUR Einkommen sind immer anrechnungsfrei. Von 100-520 EUR bleiben 20% anrechnungsfrei, von 520-1.000 EUR sind es 30%. Das schafft Arbeitsanreize.

Was ist der Unterschied Bürgergeld und ALG I?

ALG I (Arbeitslosengeld I) ist eine Versicherungsleistung für zuvor sozialversicherungspflichtig Beschäftigte — maximal 12-24 Monate. Bürgergeld ist eine bedarfsorientierte Grundsicherung ohne Zeitlimit, aber mit Vermögensprüfung.

📚 Quellen: §§ 7-13 SGB II, Bundesagentur für Arbeit, BMAS 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr · Stand Juli 2026