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📅 Aktualisiert: Juni 2026

Betriebskosten-Rechner 2026

Alle Nebenkosten planen

Die Betriebskosten einer Mietwohnung umfassen alle laufenden Kosten des Gebäudes die auf Mieter umgelegt werden dürfen. Im Bundesdurchschnitt 2026 betragen die Betriebskosten ca. 2,17 € pro m² monatlich — bei einer 80 m² Wohnung sind das ca. 174 €/Monat. Dazu kommen Heizkosten von durchschnittlich 1,20 €/m²/Monat.

Umlagefähige Betriebskosten nach BetrKV §2: Grundsteuer, Wasser/Abwasser, Heizung/Warmwasser, Aufzug, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Hausreinigung, Gartenpflege, Beleuchtung, Versicherungen, Hauswart. Nicht umlagefähig: Verwaltungskosten, Reparaturen, Instandhaltung.

📋 Rechtliche Grundlage: BetrKV §2 (umlagefähige Betriebskosten). §556 BGB (Vereinbarung über Betriebskosten). §556a BGB (Abrechnungsmaßstab). Heizkostenverordnung (HeizkostenV). Wohnungsbaugesellschaft: Bundesverband dt. Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW).
€/Mon.
€/Mon.
€/Mon.
€/Mon.
€/Mon.
€/Mon.
Betriebskosten / Monat
Betriebskosten / m² / Mon.
Bundesschnitt
2,17 €/m²
Betriebskosten / Jahr
Grundsteuer
Wasser + Abwasser
Müll + Straßenreinigung
Hausreinigung + Garten
Versicherungen
Sonstige
Gesamt / Monat
Gesamt / m²

📊 Rechenbeispiel: 75 m² Wohnung · typische Betriebskosten

Grundsteuer
25 €
Wasser/Abwasser
35 €
Müll/Reinigung
45 €
Versicherungen
15 €
Sonstige
15 €
Gesamt
135 €/Mon. = 1,80 €/m²

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Häufige Fragen

Welche Kosten sind nicht umlagefähig?

Nicht umlegbar: Verwaltungskosten (Hausverwaltung), Reparaturen und Instandhaltung, Leerstandskosten, Kontoführungsgebühren, Rechtsanwaltskosten, Modernisierungsmaßnahmen. Häufiger Fehler in Nebenkostenabrechnungen: Verwaltungskosten werden fälschlicherweise auf Mieter umgelegt.

Was ist der Unterschied zwischen Kalt- und Warmmiete?

Kaltmiete: Reine Nettomiete ohne Nebenkosten. Warmmiete: Kaltmiete + alle Betriebskosten + Heizkosten. Bei der Wohnungssuche: Immer Warmmiete für echten Kostenvergleich nutzen. Betriebskosten machen oft 20–30% der Gesamtmiete aus.

Wie oft muss die Betriebskostenabrechnung kommen?

Einmal jährlich, spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Zu späte Abrechnung: Nachzahlungsanspruch des Vermieters verfällt. Guthaben bleibt dem Mieter trotzdem erhalten. Mieter hat 12 Monate Zeit um Widerspruch einzulegen.

Kann ich die Betriebskosten-Vorauszahlung anpassen lassen?

Ja — nach der jährlichen Abrechnung kann jede Partei eine Anpassung der Vorauszahlung verlangen (§560 BGB). Bei dauerhaft zu niedrigen Vorauszahlungen und hoher Nachzahlung: Vermieter kann und sollte erhöhen. Empfehlung: Vorauszahlung = tatsächliche Kosten × 1,1 als Reserve.