🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: §9 Abs. 1 Nr. 5 EStG
Was der Rechner berücksichtigt: Mietobergrenze, Fahrtkosten für wöchentliche Heimfahrten, zeitlich begrenzter Verpflegungsmehraufwand
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Exakte Voraussetzungen für die Anerkennung des eigenen Hausstands, Einrichtungsgegenstände der Zweitwohnung im Detail
Voraussetzungen für die Anerkennung
Am Familienwohnsitz muss weiterhin ein eigener Hausstand bestehen, an dem sich der Steuerpflichtige finanziell angemessen beteiligt — dies ist besonders bei jungen, noch bei den Eltern wohnenden Personen ohne eigenen Hausstand nicht automatisch gegeben.
Rechenbeispiel
Zweitwohnung 800 €/Monat, wöchentliche Heimfahrt 300 km: Miete voll absetzbar (unter 1.000 €-Grenze) = 9.600 €/Jahr. Zzgl. Fahrtkosten für ca. 48 Heimfahrten à 300 km × 0,30 € = 4.320 €/Jahr.
⚠️ Häufige Fehler
1. Eigenen Hausstand am Heimatort nicht ausreichend nachweisen: Ohne finanzielle Beteiligung am Familienwohnsitz wird die Anerkennung oft verweigert.
2. Mietobergrenze von 1.000 € überschreiten ohne Kenntnis: Nur bis zu diesem Betrag ist die Miete der Zweitwohnung voll absetzbar.
3. Verpflegungsmehraufwand über die 3-Monats-Grenze hinaus ansetzen: Diese Pauschale ist zeitlich auf die ersten 3 Monate am neuen Beschäftigungsort begrenzt.
4. Nur eine statt mehrerer Heimfahrten pro Woche einplanen: Grundsätzlich ist eine wöchentliche Heimfahrt absetzbar, was oft nicht vollständig genutzt wird.
5. Belege für alle Kostenpositionen nicht sammeln: Miete, Fahrtkosten und Einrichtung sollten für die Steuererklärung dokumentiert werden.
🔍 Sonderfälle
Verheiratete/Familie: Bei Personen mit eigener Familie am Heimatort ist der eigene Hausstand meist unproblematisch nachweisbar.
Einrichtungsgegenstände der Zweitwohnung: Notwendige Möbel und Einrichtung können zusätzlich zur Miete abgesetzt werden, bis zu einem gewissen Umfang.
Häufige Fragen
Was kann ich bei doppelter Haushaltsführung absetzen?
Miete Zweitwohnung: bis 1.000 €/Monat. Einrichtung: tatsächliche Kosten ODER 1.250 € ohne Nachweis (Pauschale). Heimfahrten: 1 pro Woche × 0,38 €/km (Entfernungspauschale). Verpflegungsmehraufwand: erste 3 Monate (14 €/Tag bei 8–24 Std.). Parkgebühren, Zweitwohnungsteuer, Umzugskosten.
Wann gilt ein Wohnsitz als Hauptwohnsitz?
Lebensmittelpunkt: Dort wo Familie, soziale Kontakte, Freizeitaktivitäten, private Bindungen liegen. Nicht allein die Meldeadresse. Unverheiratete ohne Familie: Schwerer nachzuweisen — mindestens 3 Tage/Woche dort aufhalten oder nachweisbar aktives Leben. Finanzamt prüft bei Zweifel.
Kann ich bei DHH auch Möbel absetzen?
Ja — Einrichtungskosten bis 5.000 € sind ohne weitere Begründung absetzbar (BFH-Urteil). Darüber hinaus: Aufteilung (nur Arbeitszimmer-Möbel vollständig). Alternativ: Pauschale 1.250 € ohne Nachweis. Empfehlung: Bei tatsächlichen Kosten über 1.250 € alle Belege sammeln.
Wie viele Heimfahrten kann ich geltend machen?
Eine Heimfahrt pro Woche ist steuerlich anerkannt — mehr Heimfahrten müssen einzeln begründet werden (besondere familiäre Umstände). Bei 52 Wochen: maximal 52 Heimfahrten. Bei Teilzeitbeschäftigung oder kürzerer DHH: anteilig.
Kann ich als lediger Berufseinsteiger doppelte Haushaltsführung geltend machen?
Dies ist möglich, aber schwieriger nachzuweisen — es muss ein eigener Hausstand am Heimatort bestehen, an dem Sie sich finanziell angemessen beteiligen (z.B. Miete an die Eltern zahlen und einen eigenen abgeschlossenen Wohnbereich haben). Ein bloßes Kinderzimmer bei den Eltern ohne finanzielle Beteiligung reicht in der Regel nicht aus.