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📅 Aktualisiert: Juni 2026

Gewinnermittlung EÜR Rechner 2026

§4 Abs.3 EStG

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist die vereinfachte Gewinnermittlung für Freiberufler, Selbstständige und Kleingewerbetreibende. Wer nicht bilanzierungspflichtig ist und einen Jahresumsatz unter 800.000 € oder Gewinn unter 80.000 € hat, kann die EÜR nutzen. Sie ist deutlich einfacher als die doppelte Buchführung.

Prinzip der EÜR: Einnahmen minus Betriebsausgaben = Gewinn. Es gilt das Zufluss-Abflussprinzip — Einnahmen und Ausgaben werden im Jahr der Zahlung erfasst, nicht im Jahr der Entstehung. Das macht die EÜR für Selbstständige mit unregelmäßigen Zahlungseingängen besonders praktisch.

Typische Betriebsausgaben die abzugsfähig sind: Büromaterial, Software, Telefon/Internet (anteilig), Fahrtkosten, Homeoffice-Pauschale, Weiterbildung, Steuerberatung, Versicherungen (beruflich), Arbeitsmittel bis 952 € netto (GWG sofortabschreibung).

📋 Rechtliche Grundlage: §4 Abs.3 EStG (Einnahmen-Überschuss-Rechnung). Bilanzierungspflicht: §241a HGB (Umsatz über 800.000 € oder Gewinn über 80.000 €). Zufluss-Abflussprinzip: §11 EStG. Betriebsausgaben: §4 Abs.4 EStG. GWG: §6 Abs.2 EStG (bis 952 € netto sofort). Homeoffice-Pauschale: §4 Abs.5 Nr.6b EStG.
€/Jahr
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Homeoffice-Pauschale 2026: 6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr

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Gewinn (EÜR)
Betriebsausgaben gesamt
Einnahmen
Ausgabenquote
Einnahmen (netto)
Personal / Subunternehmer
Büro / Homeoffice
Fahrtkosten / KFZ
Software / IT / Telefon
Weiterbildung
Versicherungen
Sonstiges
Betriebsausgaben gesamt
Gewinn (EÜR)
Hinweis: Der EÜR-Gewinn ist die Grundlage für Einkommensteuer, Gewerbesteuer (Gewerbetreibende) und KV-Beiträge (Selbstständige). Vom Gewinn werden noch Kranken-, Pflege- und ggf. Rentenversicherung abgezogen. Für die genaue Steuerlast: Freiberufler-Steuer-Rechner nutzen.

📊 Rechenbeispiel: 65.000 € Einnahmen · typische Freiberufler-Ausgaben

Einnahmen
65.000 €
Betriebsausgaben
7.560 €
Gewinn EÜR
57.440 €
Ausgabenquote
11,6%
ESt-Schätzung (35%)
ca. 14.000 €
Netto nach Steuern
ca. 33.000 €

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Häufige Fragen

Wer kann die EÜR nutzen?

Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Ingenieure, IT-Berater, Künstler etc.) immer. Gewerbetreibende wenn Umsatz unter 800.000 €/Jahr UND Gewinn unter 80.000 €/Jahr. Neu: Ab 2024 erhöhte Grenzen (vorher 600.000 €/80.000 €). Wer diese Grenzen überschreitet muss bilanzieren.

Was sind typische Betriebsausgaben für Freelancer?

Abzugsfähig: Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr), Fahrtkosten (0,38 €/km), Software und IT, Telefon/Internet (anteilig beruflich), Weiterbildung, Fachliteratur, Steuerberater, Berufsverbände, Büromaterial, Arbeitsmittel bis 952 € (sofort). Nicht abzugsfähig: Private Ausgaben, unangemessene Bewirtungskosten.

Muss ich die EÜR beim Finanzamt einreichen?

Ja — als Anlage EÜR zur Einkommensteuererklärung. Seit 2017 elektronisch via ELSTER Pflicht (außer bei Einnahmen unter 17.500 €). Frist: 31. Juli des Folgejahres (mit Steuerberater: Februar übernächstes Jahr). Belege aufbewahren: 10 Jahre (Grundsatz ordnungsgemäßer Buchführung).

Was ist der Unterschied zwischen EÜR und Bilanz?

EÜR: Einfach, Zufluss-Abflussprinzip, kein Inventar, für kleine Betriebe. Bilanz (doppelte Buchführung): Komplex, Periodenabgrenzung, Inventar, Rückstellungen, für größere Betriebe Pflicht. Steuerlich führen beide in der Regel zum gleichen Gewinn — aber die Bilanz gibt detailliertere Einblicke in die Vermögenslage.