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📅 Aktualisiert: August 2026

Haushaltshilfe-Rechner 2026

§35a Steuerbonus berechnen

Haushaltshilfe bei der Reinigung

Foto: Jason Briscoe auf Unsplash

Eine Haushaltshilfe kostet je nach Region und Beauftragungsart (privat vs. über eine Agentur) typischerweise 12-25 € pro Stunde — Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigung, Fensterputzen oder Gartenpflege können zudem steuerlich geltend gemacht werden.

Bei legaler Beschäftigung (mit ordnungsgemäßer Anmeldung, z.B. über die Minijob-Zentrale bei privater Anstellung) sind 20% der Arbeitskosten bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 € jährlich direkt von der Steuerschuld absetzbar.

📋 Rechtliche Grundlage: §35a EStG. Absetzbar: 20% der Arbeitskosten (haushaltsnahe Dienstleistungen), max. 4.000 € Steuerermäßigung/Jahr.
€/Jahr
€ Bonus

Achtung: Haushaltsnahe DL max. 4.000 € Bonus/Jahr gesamt.

Steuerbonus §35a
direkt von Steuerschuld
Effektive Kosten nach Steuer
Genutzter Jahresbonus
Verbleibender Bonus-Spielraum
Jährliche Kosten
Steuerbonussatz20%
Maximaler Bonus4.000 €/Jahr
Steuerbonus (20%)
Bereits genutzter Bonus
Verbleibender Spielraum
Effektive Kosten
Haushaltsscheckverfahren: Minijob-Haushaltshilfen einfach über die Minijob-Zentrale (minijob-zentrale.de) anmelden. AG-Abgaben: ca. 14,9% des Lohns. Diese Abgaben zählen ebenfalls zu den nach §35a absetzbaren Kosten. Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft ist automatisch inklusive.
🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: §35a EStG
Was der Rechner berücksichtigt: Typische Stundensätze, steuerliche Absetzbarkeit bei ordnungsgemäßer Beschäftigung
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Individuelle regionale Preisunterschiede, Detailregelungen bei Minijob vs. sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung

📊 Rechenbeispiel: 6.000 € Jahreskosten · Minijob-Haushaltshilfe

Jahreskosten
6.000 €
Steuerbonus (20%)
1.200 €
Effektive Kosten
4.800 €
Maximaler Bonus
4.000 €/Jahr
Verbleibend
2.800 € Bonus-Spielraum
Monatlich effektiv
400 €

Private Anstellung vs. Agentur/Dienstleister

Bei privater Anstellung (z.B. über die Minijob-Zentrale) ist die Haushaltshilfe meist günstiger, erfordert aber eigene Anmeldung und Organisation. Über eine Agentur oder ein Dienstleistungsunternehmen ist der Stundensatz meist höher, dafür entfällt der administrative Aufwand der direkten Anstellung.

Rechenbeispiel

4 Stunden wöchentlich, 15 €/Stunde, 48 Wochen/Jahr: Jahreskosten = 4 × 15 € × 48 = 2.880 €. Steuerersparnis (20%) = 576 €, direkt von der Steuerschuld abgezogen.

⚠️ Häufige Fehler

1. Unangemeldete Beschäftigung nutzen: Dies ist rechtlich riskant und schließt die steuerliche Absetzbarkeit aus.
2. Steuerliche Absetzbarkeit nicht in Anspruch nehmen: Viele wissen nicht, dass 20% der Arbeitskosten direkt von der Steuerschuld abgezogen werden können.
3. Barzahlung statt Überweisung wählen: Für die steuerliche Anerkennung ist eine nachweisbare, unbare Zahlung erforderlich.
4. Rechnung/Nachweis nicht sorgfältig aufbewahren: Diese werden für die Geltendmachung in der Steuererklärung benötigt.
5. Höchstbetrag von 4.000 € Steuerermäßigung nicht kennen: Bei umfangreicheren haushaltsnahen Dienstleistungen sollte dieser Deckel bei der Planung berücksichtigt werden.

🔍 Sonderfälle

Schwarzarbeit vermeiden: Nur bei ordnungsgemäßer, angemeldeter Beschäftigung ist die steuerliche Absetzbarkeit möglich — unangemeldete Beschäftigung ist zudem rechtlich riskant für beide Seiten.

Minijob-Zentrale: Für die private Anstellung einer Haushaltshilfe im Rahmen eines Minijobs übernimmt die Minijob-Zentrale die Anmeldung und Abwicklung der Sozialversicherungsbeiträge.

🏛️ Zuständige Behörden

Minijob-Zentrale
Anmeldung bei privater Beschäftigung
Finanzamt
Steuerliche Geltendmachung
ELSTER →
📚 Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026):
§35a EStG

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Häufige Fragen

Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen nach §35a?

Reinigung der Wohnung, Gartenpflege, Fensterputzen, Winterdienst, Wäsche waschen/bügeln, Kochen, Kinderbetreuung zu Hause, Pflege und Betreuung von Haushaltsmitgliedern, Au-pair. Nicht: Babysitting außer Haus, Einkaufen für den Haushalt, reine Lieferdienste.

Wie hoch ist der maximale Steuerbonus für Haushaltshilfen?

Haushaltsnahe Dienstleistungen (§35a Abs.2): 20% von max. 20.000 € = max. 4.000 €/Jahr Bonus direkt von der Steuerschuld. Handwerker (§35a Abs.3): zusätzlich max. 1.200 €/Jahr. Pflege/Betreuung (§35a Abs.2): ebenfalls bis 4.000 €. Alle drei Boni sind voneinander unabhängig — Gesamtbonus max. 5.200 €.

Minijob oder Dienstleistungsfirma — was ist günstiger?

Dienstleistungsfirma: Einfacher, keine Arbeitgeberpflichten, Rechnung reicht. Minijob direkt: Günstiger wenn Kosten über 556 €/Monat bleiben würden, mehr Kontrolle über die Person. Beide sind nach §35a absetzbar. Bei Dienstleistungsfirmen: Lohnanteil muss auf Rechnung ausgewiesen sein.

Was passiert bei Schwarzarbeit im Haushalt?

Keine Absetzbarkeit nach §35a. Bei Unfall der Haushaltshilfe: Privathaftpflicht greift nicht — Haushalt haftet persönlich für Behandlungskosten, Verdienstausfall, Rente. Strafrechtlich: Bis zu 300.000 € Bußgeld für den Haushalt als Arbeitgeber. Fazit: Legale Beschäftigung lohnt sich auch finanziell durch den Steuerbonus.

Kann ich die Kosten für eine Putzhilfe von der Steuer absetzen?

Ja, bei ordnungsgemäßer Anmeldung und unbarer Bezahlung können 20% der Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigung direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen werden, bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro Steuerermäßigung pro Jahr. Voraussetzung ist, dass die Beschäftigung legal erfolgt — bei Schwarzarbeit entfällt die steuerliche Begünstigung.