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Haushaltshilfe-Rechner 2026

20% der Kosten für Reinigungskraft & Co. direkt von der Steuer abziehen – max. 4.000 € pro Jahr

Haushaltsnahe Dienstleistungen wie Putzkräfte, Gärtner oder Babysitter können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden — 20% der Kosten, maximal 4.000 € Steuerbonus pro Jahr. Das entspricht einem maximalen abzugsfähigen Betrag von 20.000 € jährlich. Zusätzlich können Handwerkerleistungen mit bis zu 1.200 € abgesetzt werden.

Putzkraft, Gärtner, Babysitter, Pflegeperson – alle haushaltsnahen Dienstleistungen.

€/Mon.

Wird automatisch auf Jahresbetrag umgerechnet (× 12).

Steuerbonus
direkt von Steuerschuld
Anrechenbare Kosten
max. 20.000 € / Jahr
Effektive Kosten
nach Steuerbonus
Noch ausnutzbar
bis Jahresmaximum
Jahreskosten
Anrechenbar (max. 20.000 €)
Förderquote20 %
Steuerbonus (max. 4.000 €)
Effektive Kosten
Wichtig: Zahlung muss per Überweisung erfolgen – keine Barzahlung! Rechnung aufbewahren. Bei offiziell angemeldeten Haushaltshilfen (Minijob oder sozialversicherungspflichtig) ist der Abzug möglich. Schwarzarbeit ist nicht absetzbar.

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe

Was kann ich als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen?

Putzkraft, Gärtner, Babysitter, Fensterputzer, Wäschedienst, Schneeräumdienst, Pflegedienst für Angehörige – alles, was im oder am Haus erbracht wird. Auch die Kosten für einen Au-pair oder eine Tagesmutter können teilweise absetzbar sein.

Was ist der Unterschied zu Handwerkerkosten?

Haushaltsnahe Dienstleistungen (max. 4.000 € Bonus bei 20.000 € Kosten) umfassen regelmäßige Dienstleistungen wie Reinigung. Handwerkerleistungen (max. 1.200 € Bonus bei 6.000 € Lohnkosten) umfassen Reparatur- und Renovierungsarbeiten. Beide können parallel genutzt werden!

Gilt das auch für Kinderbetreuungskosten?

Kinderbetreuungskosten (Kita, Tagesmutter, Babysitter für Kinder unter 14) können separat mit bis zu 4.000 € pro Kind als Sonderausgaben abgesetzt werden (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG) – zusätzlich zum Haushaltshilfe-Bonus.