Haushaltshilfe-Rechner 2026
20% der Kosten für Reinigungskraft & Co. direkt von der Steuer abziehen – max. 4.000 € pro Jahr
Putzkraft, Gärtner, Babysitter, Pflegeperson – alle haushaltsnahen Dienstleistungen.
Wird automatisch auf Jahresbetrag umgerechnet (× 12).
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| Jahreskosten | — |
| Anrechenbar (max. 20.000 €) | — |
| Förderquote | 20 % |
| Steuerbonus (max. 4.000 €) | — |
| Effektive Kosten | — |
Häufige Fragen zur Haushaltshilfe
Was kann ich als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen?
Putzkraft, Gärtner, Babysitter, Fensterputzer, Wäschedienst, Schneeräumdienst, Pflegedienst für Angehörige – alles, was im oder am Haus erbracht wird. Auch die Kosten für einen Au-pair oder eine Tagesmutter können teilweise absetzbar sein.
Was ist der Unterschied zu Handwerkerkosten?
Haushaltsnahe Dienstleistungen (max. 4.000 € Bonus bei 20.000 € Kosten) umfassen regelmäßige Dienstleistungen wie Reinigung. Handwerkerleistungen (max. 1.200 € Bonus bei 6.000 € Lohnkosten) umfassen Reparatur- und Renovierungsarbeiten. Beide können parallel genutzt werden!
Gilt das auch für Kinderbetreuungskosten?
Kinderbetreuungskosten (Kita, Tagesmutter, Babysitter für Kinder unter 14) können separat mit bis zu 4.000 € pro Kind als Sonderausgaben abgesetzt werden (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG) – zusätzlich zum Haushaltshilfe-Bonus.