Hundesteuer-Rechner 2026
Kosten nach Gemeinde
Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer — jede Gemeinde legt den Steuersatz selbst fest. Für den ersten Hund zahlen Hundebesitzer je nach Gemeinde zwischen 30 € und 200 € pro Jahr. In Großstädten ist die Steuer deutlich höher als auf dem Land. In München kostet der erste Hund ca. 100 €, in Hamburg 90 €, in Berlin 120 €.
Für den zweiten und jeden weiteren Hund steigt die Steuer erheblich — oft verdoppelt sie sich. Kampfhunde (Rasseliste) werden in vielen Gemeinden mit dem 3–5-fachen des normalen Satzes besteuert. Ausnahmen und Ermäßigungen gelten für: Blindenhunde, Rollstuhlfahrer-Begleithunde, Jagdhunde (in manchen Gemeinden), Züchter.
Die Hundesteuer wird direkt bei der Gemeinde angemeldet — der Hundebesitzer erhält eine Hundemarke als Nachweis. Bei Verstoß: Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Bußgeld bis 1.000 €. Die Hundesteuer ist nicht bundeseinheitlich geregelt — in Bayern, Sachsen und einigen anderen Bundesländern gibt es keine landesweite Pflicht, aber fast alle Gemeinden erheben sie.
| Hundesteuer 1. Hund | — |
| Hundesteuer 2. Hund | — |
| Hundesteuer 3. Hund | — |
| Kampfhund-Aufschlag | — |
| Hundesteuer gesamt / Jahr | — |
| Futter + Tierarzt + Zubehör (geschätzt) | — |
📊 Rechenbeispiel: 1 Hund · 90 €/Jahr · kein Kampfhund
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Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer 2026?
Bundesweit sehr unterschiedlich. Erste Hunde: 30–200 €/Jahr je nach Gemeinde. Zweite Hunde: oft doppelt. Kampfhunde: 300–1.500 €/Jahr. Keine Steuer: Fast nie (wenige kleine Gemeinden ohne Satzung). Tipp: Auf der Website der Gemeinde oder beim Einwohnermeldeamt nachfragen.
Muss ich den Hund beim Finanzamt anmelden?
Nein — die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer. Anmeldung beim Ordnungsamt oder der Gemeindeverwaltung (nicht beim Finanzamt). Man erhält eine Hundemarke die der Hund tragen muss. Frist: Meist innerhalb von 2 Wochen nach Anschaffung des Hundes.
Gibt es Befreiungen von der Hundesteuer?
Ja, je nach Gemeinde: Blindenführhunde (meist vollständig befreit), Assistenzhunde für Menschen mit Behinderung, Hütehunde in der Landwirtschaft, Jagdhunde (in manchen Gemeinden), Rettungshunde. Ermäßigungen: Oft für Tierheimhunde (adoptiert), manchmal für Rentner. Immer bei der Gemeinde anfragen!
Was passiert wenn ich den Hund nicht anmelde?
Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld (bis zu 1.000 € je nach Gemeinde). Nachzahlung der Steuer für die vergangenen Jahre (max. 4 Jahre rückwirkend). Bei Kontrolle ohne Hundemarke: Bußgeld. Risiko: Gelegentliche Kontrollen durch Ordnungsamt, auch auf der Straße.