Zweitwohnungsteuer-Rechner 2026
Kosten berechnen
Die Zweitwohnungsteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer auf das Innehaben einer Zweitwohnung. Sie beträgt je nach Gemeinde zwischen 8% und 18% der Jahreskaltmiete oder des Jahresmietwerts. In München beträgt die Zweitwohnungsteuer 18%, in Hamburg 8%, in Berlin 15%.
Besteuerungsgrundlage ist die Jahreskaltmiete der Zweitwohnung — bei gemieteten Wohnungen die tatsächliche Miete, bei Eigentumswohnungen der ortsübliche Mietwert. Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung unterhält (doppelte Haushaltsführung), kann die Zweitwohnungsteuer als Werbungskosten absetzen.
Die Zweitwohnungsteuer entfällt wenn die Person an einem anderen Ort den Hauptwohnsitz hat und die Zweitwohnung beruflich bedingt ist (doppelte Haushaltsführung). In einigen Gemeinden gibt es auch Ausnahmen für Studierende oder Auszubildende.
| Jahreskaltmiete | — |
| Steuersatz | — |
| Zweitwohnungsteuer / Jahr | — |
| Absetzbar als WK? | — |
| Steuerersparnis | — |
| Netto-Belastung / Jahr | — |
📊 Rechenbeispiel: 800 € Miete · München 18% · beruflich (25% Steuersatz)
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Häufige Fragen
Wer muss Zweitwohnungsteuer zahlen?
Wer eine Zweitwohnung in einer Gemeinde mit Zweitwohnungsteuersatzung hat und dort nicht den Hauptwohnsitz gemeldet hat. Hauptwohnsitz: Lebensmittelpunkt. Zweitwohnung: Jede weitere Unterkunft, auch Ferienwohnung. Befreiung: Bei beruflich bedingter Zweitwohnung in manchen Gemeinden.
Wie hoch ist die Zweitwohnungsteuer?
Je nach Gemeinde: 8–18% der Jahreskaltmiete. München: 18% (höchste in Deutschland). Hamburg: 8–16% (je nach Mietklasse). Berlin: 15%. Frankfurt: 12%. Kleinere Gemeinden: 8–12%. Berechnung: Jahreskaltmiete × Steuersatz = Jahresteuer.
Kann ich die Zweitwohnungsteuer absetzen?
Ja — bei beruflich bedingter Zweitwohnung (doppelte Haushaltsführung) ist die Zweitwohnungsteuer vollständig als Werbungskosten absetzbar (§9 Abs.1 Nr.5 EStG). Bei rein privater Nutzung: kein Abzug. Nachweis: Erster Wohnsitz und Arbeitsstelle müssen in verschiedenen Orten liegen.
Was ist doppelte Haushaltsführung?
Wenn Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen neben dem Hauptwohnsitz (Lebensmittelpunkt) eine weitere Unterkunft am Arbeitsort unterhalten. Absetzbar: Miete der Zweitwohnung bis 1.000 €/Monat, Zweitwohnungsteuer, Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand (erste 3 Monate). Voraussetzung: Eigene Haushaltsführung am Hauptwohnsitz.