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Pflegegeld-Rechner 2026

Pflegeleistungen nach Pflegegrad 1–5 berechnen – Pflegegeld, Sachleistungen und mehr

1
Gering
2
Erheblich
3
Schwer
4
Schwerst
5
Besonders
Pflegegeld (häuslich)
monatlich
Pflegesachleistung
für ambulante Dienste
Entlastungsbetrag
125 €
alle Pflegegrade
Verhinderungspflege
pro Jahr
Pflegegrad
Pflegegeld (häusliche Pflege)
Pflegesachleistung (ambulant)
Vollstationäre Pflege (Heim)
Kurzzeitpflege (pro Jahr)
Verhinderungspflege (pro Jahr)
Entlastungsbetrag (monatlich)125 €
Hinweis 2026: Die Pflegeleistungen wurden zum 1. Januar 2025 um 4,5% erhöht. Die hier angezeigten Werte gelten für 2025/2026. Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag und reduzierte stationäre Leistungen.

Häufige Fragen zum Pflegegeld

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?

Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige, die von Angehörigen oder ehrenamtlich gepflegt werden – es ist eine Anerkennung für die private Pflege. Pflegesachleistungen bezahlen ambulante Pflegedienste direkt. Eine Kombination beider Leistungen ist möglich (Kombinationsleistung).

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse (= Abteilung der Krankenkasse). Der Medizinische Dienst (MD) kommt dann zu einem Begutachtungstermin. Innerhalb von 25 Arbeitstagen muss ein Bescheid vorliegen. Bei Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag von 125 € monatlich steht allen Pflegegraden zu. Er kann für qualitätsgesicherte Entlastungsangebote (z.B. Betreuungsdienste, Tagesbetreuung, Haushaltshilfen) verwendet werden. Nicht verwendete Beträge können bis zu 12 Monate übertragen werden.