Uebergangsgeld-Rechner 2026
Reha nach §66 SGB IX
Das Uebergangsgeld sichert das Einkommen waehrend einer medizinischen oder beruflichen Rehabilitation. Hoehe: 70% des regelmaessigen Nettoentgelts (80% bei Kindern). Aehnlich wie Krankengeld, aber fuer Reha-Massnahmen.
📊 Rechenbeispiel: 3.000 EUR Brutto, keine Kinder
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Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf Uebergangsgeld?
Arbeitnehmer waehrend anerkannter Reha-Massnahmen. Voraussetzung: Rentenversicherungs- oder BA-Mitglied. Mind. 15 Jahre RV-Beitraege (med. Reha) oder bestimmte Zeit arbeitslosenversichert (berufl. Reha).
Wie hoch ist das Uebergangsgeld?
70% des Nettoentgelts (80% mit Kind). Basis: 80% des Bruttogehalts (max. BBG). Darauf dann Prozentsatz. Mindest-Uebergangsgeld wenn zu kurz versichert. Aehnlich Krankengeld.
Wie lange wird Uebergangsgeld gezahlt?
Waehrend der Reha-Massnahme. Medizinische Reha: Meist 3-4 Wochen. Berufliche Reha: Bis 2 Jahre. Danach: Ggf. Arbeitslosengeld oder EM-Rente.
Unterschied Krankengeld und Uebergangsgeld?
Krankengeld: Bei Erkrankung (nach 6 Wochen Lohnfortzahlung). Uebergangsgeld: Spezifisch fuer Reha-Massnahmen. Oft hoeher als KG. Kostentraeger: Je nach Reha-Art DRV oder BA.