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Altersteilzeit 2026: So funktioniert der gleitende Übergang in die Rente

Blockmodell, Gleichverteilung und Rentenauswirkungen erklärt

📅 Aktualisiert: Juli 2026
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Dr. Anna Bergmann
Steuerexpertin & Chefredakteurin · DeutscheRechner.de · 📅 Aktualisiert: Juli 2026

Die Altersteilzeit (ATZ) ermöglicht älteren Arbeitnehmern, ihren Übergang in den Ruhestand schrittweise zu gestalten. Obwohl die staatliche Förderung 2009 auslief, ist Altersteilzeit weiterhin weit verbreitet — als tarifvertragliche oder betriebliche Regelung. 2026 nutzen etwa 200.000 Menschen dieses Modell.

Wie funktioniert Altersteilzeit?

Bei der Altersteilzeit reduziert der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit auf die Hälfte. Dafür zahlt der Arbeitgeber einen Aufstockungsbetrag. Es gibt zwei Modelle:

Modell 1: Blockmodell (das häufigste)

Die Arbeitszeit wird in zwei gleich lange Phasen aufgeteilt:

Beispiel: 4 Jahre ATZ → 2 Jahre Vollzeit arbeiten, dann 2 Jahre frei bis zur Rente.

Modell 2: Gleichverteilungsmodell

Die Arbeitszeit wird gleichmäßig über die gesamte ATZ-Dauer auf 50% reduziert. Arbeitnehmer arbeiten also durchgehend Halbzeit bis zum Renteneintritt.

Altersteilzeit-Aufstockung

Arbeitgeber sind verpflichtet, das auf 50% reduzierte Gehalt aufzustocken. Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens:

Was wird aufgestocktMinimum
Gehalt (auf mind. 70% des Nettogehalts)Mind. 20% des Teilzeitentgelts
RentenversicherungsbeiträgeAuf 90% des früheren Vollzeitbruttos

Viele Tarifverträge sehen höhere Aufstockungen vor (80-90% des Nettos).

Voraussetzungen für Altersteilzeit

Auswirkungen auf die Rente

Die erhöhten Rentenversicherungsbeiträge (auf 90% des Vollzeitentgelts) wirken sich positiv auf die Rente aus. Im Vergleich zur normalen Teilzeit sammelt man bei ATZ deutlich mehr Rentenpunkte.

Rechenbeispiel: Bruttolohn vorher 4.000 EUR. ATZ-Lohn (50%): 2.000 EUR. Aufstockung: 400 EUR → 2.400 EUR. RV-Beiträge auf 90% von 4.000 EUR = 3.600 EUR. Der Arbeitnehmer baut Rentenpunkte auf, als würde er 3.600 EUR brutto verdienen.

Insolvenzschutz im Blockmodell

Im Blockmodell erarbeitet der Arbeitnehmer in der Aktivphase Guthaben für die spätere Freistellungsphase. Falls der Arbeitgeber insolvent wird, wäre dieses Guthaben gefährdet. Gesetzlich vorgeschrieben ist daher eine Insolvenzsicherung (z.B. über Treuhandkonto, Bürgschaft oder Verpfändung).

Altersteilzeit und Rentenabzüge

Mit ATZ kann man früher in Rente gehen — aber das bedeutet nicht automatisch Abzüge. Wenn man durch ATZ die nötigen 45 Beitragsjahre für die Rente mit 63 erfüllt, sind keine Abzüge nötig. Andernfalls gilt: 0,3% Abschlag pro Monat früher.

ATZ vs. andere Vorruhestandsmodelle

ModellVorteileNachteile
Altersteilzeit ATZRentenaufstockung, gute AbsicherungArbeitgeber muss zustimmen
VorruhestandKomplett freigestelltKeine RV-Aufstockung
Frührentner mit AbschlagFlexibelDauerhafter Rentenabschlag
Rente mit 63 (45 Jahre)Kein AbschlagStrenge Voraussetzungen
💡 Tipp: Sprechen Sie frühzeitig mit der Deutschen Rentenversicherung und Ihrem Arbeitgeber über ATZ-Möglichkeiten. Ein individueller Rentenberater der DRV berät Sie kostenlos über die Auswirkungen auf Ihre Rente.

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Häufige Fragen (FAQ)

Ab wann kann ich Altersteilzeit beantragen?

Altersteilzeit ist ab 55 Jahren möglich, wenn Sie in den letzten 5 Jahren mindestens 1.080 Tage sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch — der Arbeitgeber muss zustimmen.

Was ist der Unterschied Blockmodell und Gleichverteilung?

Beim Blockmodell arbeiten Sie die erste Hälfte der ATZ-Zeit voll, dann die zweite Hälfte gar nicht. Bei der Gleichverteilung arbeiten Sie durchgehend auf 50% reduziert. Das Blockmodell ist beliebter, weil es eine längere zusammenhängende Freizeit bietet.

Wie wird das Gehalt bei Altersteilzeit berechnet?

Das Gehalt wird auf 50% reduziert. Dazu kommt eine gesetzliche Mindestaufstockung, sodass mindestens 70% des vorherigen Nettogehalts erreicht werden. Viele Tarifverträge sehen 80-90% vor. Zusätzlich zahlt der AG erhöhte Rentenbeiträge.

Verliere ich Rentenansprüche durch Altersteilzeit?

Nein, im Gegenteil. Der Arbeitgeber muss die Rentenbeiträge auf 90% des Vollzeitentgelts aufstocken. Sie sammeln also mehr Rentenpunkte als bei normaler Teilzeit. ATZ ist rententechnisch deutlich günstiger als einfache Reduzierung der Arbeitszeit.

📚 Quellen: §§ 2-10 AltTZG, Deutsche Rentenversicherung, BMAS 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr · Stand Juli 2026