Blockmodell, Gleichverteilung und Rentenauswirkungen erklärt
Die Altersteilzeit (ATZ) ermöglicht älteren Arbeitnehmern, ihren Übergang in den Ruhestand schrittweise zu gestalten. Obwohl die staatliche Förderung 2009 auslief, ist Altersteilzeit weiterhin weit verbreitet — als tarifvertragliche oder betriebliche Regelung. 2026 nutzen etwa 200.000 Menschen dieses Modell.
Bei der Altersteilzeit reduziert der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit auf die Hälfte. Dafür zahlt der Arbeitgeber einen Aufstockungsbetrag. Es gibt zwei Modelle:
Die Arbeitszeit wird in zwei gleich lange Phasen aufgeteilt:
Beispiel: 4 Jahre ATZ → 2 Jahre Vollzeit arbeiten, dann 2 Jahre frei bis zur Rente.
Die Arbeitszeit wird gleichmäßig über die gesamte ATZ-Dauer auf 50% reduziert. Arbeitnehmer arbeiten also durchgehend Halbzeit bis zum Renteneintritt.
Arbeitgeber sind verpflichtet, das auf 50% reduzierte Gehalt aufzustocken. Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens:
| Was wird aufgestockt | Minimum |
|---|---|
| Gehalt (auf mind. 70% des Nettogehalts) | Mind. 20% des Teilzeitentgelts |
| Rentenversicherungsbeiträge | Auf 90% des früheren Vollzeitbruttos |
Viele Tarifverträge sehen höhere Aufstockungen vor (80-90% des Nettos).
Die erhöhten Rentenversicherungsbeiträge (auf 90% des Vollzeitentgelts) wirken sich positiv auf die Rente aus. Im Vergleich zur normalen Teilzeit sammelt man bei ATZ deutlich mehr Rentenpunkte.
Im Blockmodell erarbeitet der Arbeitnehmer in der Aktivphase Guthaben für die spätere Freistellungsphase. Falls der Arbeitgeber insolvent wird, wäre dieses Guthaben gefährdet. Gesetzlich vorgeschrieben ist daher eine Insolvenzsicherung (z.B. über Treuhandkonto, Bürgschaft oder Verpfändung).
Mit ATZ kann man früher in Rente gehen — aber das bedeutet nicht automatisch Abzüge. Wenn man durch ATZ die nötigen 45 Beitragsjahre für die Rente mit 63 erfüllt, sind keine Abzüge nötig. Andernfalls gilt: 0,3% Abschlag pro Monat früher.
| Modell | Vorteile | Nachteile |
|---|---|---|
| Altersteilzeit ATZ | Rentenaufstockung, gute Absicherung | Arbeitgeber muss zustimmen |
| Vorruhestand | Komplett freigestellt | Keine RV-Aufstockung |
| Frührentner mit Abschlag | Flexibel | Dauerhafter Rentenabschlag |
| Rente mit 63 (45 Jahre) | Kein Abschlag | Strenge Voraussetzungen |
Altersteilzeit ist ab 55 Jahren möglich, wenn Sie in den letzten 5 Jahren mindestens 1.080 Tage sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch — der Arbeitgeber muss zustimmen.
Beim Blockmodell arbeiten Sie die erste Hälfte der ATZ-Zeit voll, dann die zweite Hälfte gar nicht. Bei der Gleichverteilung arbeiten Sie durchgehend auf 50% reduziert. Das Blockmodell ist beliebter, weil es eine längere zusammenhängende Freizeit bietet.
Das Gehalt wird auf 50% reduziert. Dazu kommt eine gesetzliche Mindestaufstockung, sodass mindestens 70% des vorherigen Nettogehalts erreicht werden. Viele Tarifverträge sehen 80-90% vor. Zusätzlich zahlt der AG erhöhte Rentenbeiträge.
Nein, im Gegenteil. Der Arbeitgeber muss die Rentenbeiträge auf 90% des Vollzeitentgelts aufstocken. Sie sammeln also mehr Rentenpunkte als bei normaler Teilzeit. ATZ ist rententechnisch deutlich günstiger als einfache Reduzierung der Arbeitszeit.
📚 Quellen: §§ 2-10 AltTZG, Deutsche Rentenversicherung, BMAS 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr · Stand Juli 2026