Altersteilzeit ab 55 Jahren: Arbeitgeber stockt auf mind. 80% des bisherigen Nettos auf. Blockmodell: erst Vollzeit, dann frei. Gleichverteilung: durchgehend 50%.
📋 Hinweis: AltTZG: Ab 55 Jahre, mind. 5 Jahre versicherungspflichtig. AG stockt auf 80% des Netto auf. Zustimmung AG noetig. Keine BA-Foerderung mehr seit 2010.
Geringeres Gehalt (bis 20% weniger). Weniger Rentenpunkte. Insolvenzrisiko AG in Freistellungsphase.
Wann beantragen?
Ab 55 Jahre. 1-2 Jahre Vorlaufzeit empfohlen. Tarifvertrag pruefen.
📖 Altersteilzeit 2026 – Was Sie wissen müssen
Die Altersteilzeit (ATZ) ermöglicht älteren Arbeitnehmern ab 55 Jahren, ihre Arbeitszeit auf die Hälfte zu reduzieren und schrittweise in die Rente überzugehen. Der Arbeitgeber stockt das Gehalt auf mindestens 70% des vorherigen Nettogehalts auf und zahlt erhöhte Rentenversicherungsbeiträge (auf 90% des Vollzeitentgelts).
Blockmodell (häufigstes Modell): In der ersten Hälfte (Aktivphase) arbeiten Sie voll, in der zweiten Hälfte (Freistellungsphase) gar nicht — bei gleichbleibendem Gehalt. Beispiel: 4 Jahre ATZ = 2 Jahre Vollzeit + 2 Jahre bezahlt frei.
Rentenauswirkung: Da der Arbeitgeber Rentenbeiträge auf 90% des früheren Vollzeitlohns zahlt, sammeln Sie deutlich mehr Rentenpunkte als bei normaler Teilzeit. ATZ ist rentenrechtlich sehr vorteilhaft.
Voraussetzungen: Mind. 55 Jahre alt · In den letzten 5 Jahren mind. 1.080 Tage sozialversicherungspflichtig beschäftigt · Schriftliche Vereinbarung mit Arbeitgeber nötig
Was ist der Unterschied Blockmodell und Gleichverteilung?
Beim Blockmodell arbeiten Sie die erste Hälfte voll (Aktivphase), dann gar nicht (Freistellungsphase). Bei der Gleichverteilung arbeiten Sie durchgehend auf 50% reduziert. Das Blockmodell ist beliebter — es ermöglicht einen langen zusammenhängenden Ruhestand vor der Rente.
Wie hoch ist die Aufstockung beim Altersteilzeit-Gehalt?
Gesetzlich mindestens 20% des halben Entgelts, sodass insgesamt mind. 70% des früheren Nettogehalts erreicht werden. Viele Tarifverträge sehen 80–90% vor. Dazu zahlt der AG Rentenbeiträge auf 90% des früheren Vollzeitbruttos.
Ab wann kann ich Altersteilzeit beantragen?
Ab 55 Jahren, wenn Sie in den letzten 5 Jahren mindestens 1.080 Tage sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Es gibt keinen Rechtsanspruch — der Arbeitgeber muss zustimmen. Ohne Tarifvertrag ist eine Einzelvereinbarung nötig.
Verliere ich Rentenansprüche durch Altersteilzeit?
Nein — im Gegenteil. Die erhöhten Rentenbeiträge (auf 90% des Vollzeitlohns) bedeuten mehr Rentenpunkte als bei normaler Teilzeit. ATZ ist rentenrechtlich deutlich günstiger als eine einfache Stundenreduzierung.
Die ATZ-Aufstockung ist gesetzlich vorgeschrieben — der Arbeitgeber muss das halbierte Gehalt so aufstocken, dass mindestens 70% des bisherigen Nettogehalts erreicht werden. Viele Tarifverträge sehen 80–90% vor.
Bruttogehalt
Vollzeit-Netto
ATZ-Netto (50%)
Aufstockung AG
ATZ-Gesamt (80%)
2.500 EUR
1.700 EUR
980 EUR
+380 EUR
1.360 EUR
3.500 EUR
2.310 EUR
1.290 EUR
+558 EUR
1.848 EUR
4.500 EUR
2.850 EUR
1.570 EUR
+710 EUR
2.280 EUR
5.500 EUR
3.320 EUR
1.820 EUR
+836 EUR
2.656 EUR
Rentenversicherung bei ATZ — der versteckte Vorteil
Der Arbeitgeber zahlt bei ATZ die Rentenversicherungsbeiträge auf 90% des früheren Vollzeitbruttos — nicht auf das halbierte ATZ-Gehalt. Das ist ein massiver Vorteil gegenüber normaler Teilzeit:
Situation
RV-Bemessungsgrundlage
Rente pro Jahr ATZ
Normale Teilzeit (50%)
1.750 EUR/Monat
0,44 Entgeltpunkte
Altersteilzeit (ATZ)
3.150 EUR/Monat
0,79 Entgeltpunkte
Bei 3 Jahren ATZ sammeln Sie durch die Aufstockung ca. 1,05 Rentenpunkte mehr als bei normaler Teilzeit — das sind dauerhaft +44,65 EUR/Monat mehr Rente (bei Rentenwert 42,52 EUR).
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