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📅 Aktualisiert: August 2026

Altersteilzeit-Rechner 2026

Blockmodell & Aufstockung

Älterer Arbeitnehmer plant die Altersteilzeit

Foto: Matt Bennett auf Unsplash

Altersteilzeit ermöglicht älteren Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang in den Ruhestand — die Arbeitszeit wird auf 50% reduziert, während das Gehalt durch eine Aufstockung (meist auf 70-85% des vorherigen Nettogehalts) deutlich höher bleibt als bei regulärer Teilzeit.

Beim Blockmodell (häufigste Variante) wird zunächst in der ersten Hälfte der Vereinbarung normal weitergearbeitet, in der zweiten Hälfte komplett freigestellt — beim Teilzeitmodell wird durchgehend mit reduzierter Stundenzahl gearbeitet.

📋 Rechtliche Grundlage: Altersteilzeitgesetz (AltTZG). Übliche Aufstockung: auf 70-85% des vorherigen Nettogehalts. Blockmodell oder kontinuierliches Teilzeitmodell möglich.
€/Mon.
% des Netto
ATZ-Netto (ca.)
Aufstockung
Vollzeit-Netto
Netto-Unterschied
🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: Altersteilzeitgesetz (AltTZG)
Was der Rechner berücksichtigt: Blockmodell und Teilzeitmodell, übliche Aufstockungssätze
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Individuelle tarifvertragliche Sonderregelungen, konkrete Insolvenzsicherung des Wertguthabens beim Blockmodell

📊 Rechenbeispiel: 4.000 EUR Brutto, Gleichverteilung

Vollzeit-Netto
2.600 EUR
Halbes Netto (50%)
1.400 EUR
Min. ATZ-Netto (80%)
2.080 EUR
Aufstockung
680 EUR/Mon.
Netto-Verlust
520 EUR/Mon.

Blockmodell vs. Teilzeitmodell

Blockmodell: erste Hälfte (Arbeitsphase) normale Vollzeitarbeit bei halbem Gehalt plus Aufstockung, zweite Hälfte (Freistellungsphase) komplette Freistellung bei gleicher Vergütung — das in der Arbeitsphase "zu viel" gearbeitete wird in der Freistellungsphase ausgeglichen. Teilzeitmodell: durchgehend reduzierte Arbeitszeit über die gesamte Laufzeit.

Rechenbeispiel

Vorheriges Nettogehalt 2.800 €, 50% Altersteilzeit mit 80% Aufstockung: Reguläres Teilzeitgehalt wäre 1.400 €, durch Aufstockung auf 80% des vorherigen Nettos ergeben sich effektiv 2.240 € monatlich.

⚠️ Häufige Fehler

1. Blockmodell ohne Insolvenzsicherung akzeptieren: Das angesparte Wertguthaben in der Ansparphase sollte immer gegen Arbeitgeberinsolvenz abgesichert sein.
2. Aufstockungshöhe als gesetzlich festgelegt ansehen: Die genaue Aufstockung ist Verhandlungssache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, nicht gesetzlich fixiert.
3. Rentenauswirkung ignorieren: Die geringere Beitragsbemessung während der ATZ kann die spätere Rente leicht mindern.
4. Blockmodell und Teilzeitmodell verwechseln: Beide haben unterschiedliche Auswirkungen auf Arbeitsalltag und finanzielle Planung.
5. Zu späte Planung der Altersteilzeit: Eine frühzeitige Absprache mit dem Arbeitgeber, oft Jahre im Voraus, ist für eine erfolgreiche Umsetzung wichtig.

🔍 Sonderfälle

Insolvenzsicherung: Beim Blockmodell muss der Arbeitgeber das angesparte Wertguthaben gegen eine mögliche Insolvenz absichern — dies sollte vor Vertragsabschluss geprüft werden.

Auswirkung auf die Rente: Die geringere Beitragsbemessung während der Altersteilzeit kann die spätere gesetzliche Rente etwas mindern, wird aber oft durch zusätzliche Arbeitgeberbeiträge teilweise ausgeglichen.

🏛️ Zuständige Behörden

Deutsche Rentenversicherung
Auswirkung auf die Rente klären
0800 1000 4800
📚 Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026):
Altersteilzeitgesetz (AltTZG)

🔗 Verwandte Rechner

Häufige Fragen

Was ist Altersteilzeit?

Gleitender Renteneintritt ab 55 J. Reduzierung auf 50% Arbeitszeit. AG stockt auf min. 80% bisheriges Netto auf.

Blockmodell erklaert?

Phase 1: Vollzeit, 50%+Aufstockung. Phase 2: Frei, gleiches Gehalt. Beispiel: 6 Jahre = 3 Vollzeit + 3 frei.

Nachteile Altersteilzeit?

Geringeres Gehalt (bis 20% weniger). Weniger Rentenpunkte. Insolvenzrisiko AG in Freistellungsphase.

Wann beantragen?

Ab 55 Jahre. 1-2 Jahre Vorlaufzeit empfohlen. Tarifvertrag pruefen.

Was passiert mit meiner Rente während der Altersteilzeit?

Die Rentenbeiträge werden meist auf Basis von 90% des vorherigen Vollzeitgehalts berechnet (statt nur des reduzierten Teilzeitgehalts), was die Auswirkung auf die spätere Rente im Vergleich zu regulärer Teilzeit deutlich abmildert. Die genaue Regelung sollte individuell mit der Deutschen Rentenversicherung geklärt werden.