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📅 Aktualisiert: August 2026

Gerüstkosten-Rechner 2026

Fassadengerüst mieten

Baugerüst an einem Wohnhaus

Foto: Josue Isai Ramos Figueroa auf Unsplash

Für Fassadenarbeiten, Dachreparaturen oder Fenstermontage in höheren Stockwerken ist meist ein Baugerüst notwendig — die Mietkosten richten sich nach der einzugerüstenden Fläche sowie der Mietdauer, mit oft degressiven Preisen bei längerer Standzeit.

Neben den reinen Mietkosten fallen zusätzlich Kosten für Auf- und Abbau des Gerüsts an, die oft pauschal berechnet werden und je nach Gerüstgröße und Zugänglichkeit variieren können.

📋 Richtwerte 2026: Gerüstmiete: 5-10 €/m²/Monat. Auf-/Abbau: pauschal 300-800 € je nach Gerüstgröße, zusätzlich zur Mietzeit.
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Gerüstfläche
Gesamtkosten
Auf-/Abbau
Miete/Monat
Fassadenlänge
Höhe
Gerüstfläche
Auf-/Abbau
Miete
Gesamt
🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: Aktuelle Marktdurchschnittswerte für Gerüstvermietung
Was der Rechner berücksichtigt: Flächenbasierte Mietkosten mit Auf-/Abbaupauschale
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Individuelle Zugänglichkeitserschwernisse, Sondergerüstkonstruktionen im Detail

📊 Rechenbeispiel: 30 m Fassade · 8 m Höhe · 1 Monat

Gerüstfläche
240 m²
Auf-/Abbau
ca. 1.200 €
Miete (8 €/m²/Mon.)
ca. 1.920 €
Gesamt
ca. 3.120 €
Vgl. Eigenleistung
Gerüst nicht selbst bauen!
Tipp
Mehrere Angebote einholen

Wie sich die Gesamtkosten zusammensetzen

Die Gesamtkosten setzen sich aus einer einmaligen Auf-/Abbaupauschale sowie der laufenden Mietgebühr pro Quadratmeter und Monat zusammen — bei längeren Bauprojekten kann sich die Standzeit erheblich auf die Gesamtkosten auswirken.

Rechenbeispiel

150 m² Fassadenfläche, 2 Monate Standzeit, 7 €/m²/Monat: Mietkosten = 150 × 7 € × 2 = 2.100 €, zzgl. Auf-/Abbaupauschale von ca. 500 € = Gesamtkosten ca. 2.600 €.

⚠️ Häufige Fehler

1. Standzeit zu optimistisch einschätzen: Bauverzögerungen können die tatsächliche Mietdauer und damit die Kosten erheblich erhöhen.
2. Sondernutzungsgebühr bei öffentlichem Verkehrsraum vergessen: Diese kommunale Gebühr kommt bei entsprechender Aufstellung zusätzlich zu den reinen Gerüstkosten hinzu.
3. Zugänglichkeitserschwernisse bei der Kostenschätzung nicht bedenken: Schwierig zugängliche Standorte können die Auf-/Abbaukosten erhöhen.
4. Angebote verschiedener Gerüstbaufirmen nicht vergleichen: Die Preise können zwischen Anbietern variieren.
5. Sicherheitsprüfungen und -anforderungen unterschätzen: Ein fachgerecht aufgebautes und geprüftes Gerüst ist für die Arbeitssicherheit essenziell.

🔍 Sonderfälle

Öffentlicher Verkehrsraum: Bei Gerüsten, die auf öffentlichem Gehweg oder Straße stehen, kann zusätzlich eine kommunale Sondernutzungsgebühr anfallen.

Schwer zugängliche Bereiche: Bei erschwerter Zugänglichkeit (z.B. enge Gassen, Hinterhof) können sich die Auf-/Abbaukosten erhöhen.

🏛️ Zuständige Behörden

Gemeinde
Sondernutzungsgenehmigung bei öffentlichem Verkehrsraum
📚 Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026):
Marktstudien Gerüstbau

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Häufige Fragen

Was kostet ein Gerüst?

Fassadengerüst: 5-12 €/m²/Monat inkl. Auf-/Abbau. EFH Komplett: 1.500-3.500 € für 4 Wochen. Innengerüst (Treppe): 200-500 €. Fahrgerüst mieten: 50-150 €/Woche.

Muss ich das Gerüst selbst aufbauen?

Nein — und sollte man auch nicht! Ab 2 m Höhe: Fachkraft Pflicht (DGUV). Gerüstbaufirma baut auf und ab, ist versichert. Eigenaufbau: Nur einfache Leiterngerüste bis 2 m erlaubt.

Wie lange brauche ich ein Gerüst?

Fassade streichen/dämmen: 4-8 Wochen. Dacharbeiten: 2-4 Wochen. Fenstertausch komplett: 2-3 Wochen. Tipp: Mehrere Arbeiten gleichzeitig erledigen wenn Gerüst schon steht!

Brauche ich Genehmigung für Gerüst?

Auf eigenem Grundstück: Keine. Auf Gehweg/Straße: Sondernutzungserlaubnis der Gemeinde nötig (ca. 50-200 €/Monat). Frühzeitig beantragen!

Brauche ich eine Genehmigung, wenn das Gerüst auf dem Gehweg steht?

Ja, für die Aufstellung eines Gerüsts im öffentlichen Verkehrsraum (Gehweg, Straße) ist in der Regel eine kommunale Sondernutzungserlaubnis erforderlich, verbunden mit einer entsprechenden Gebühr. Diese sollte rechtzeitig vor Baubeginn bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden, um Verzögerungen zu vermeiden.