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📅 Aktualisiert: August 2026

Grundrente Rechner 2026

Anspruch & Höhe

Älteres Paar informiert sich über die Grundrente

Foto: Matt Bennett auf Unsplash

Anders als oft angenommen gibt es in Deutschland keine feste "Mindestrente" — stattdessen existiert der Grundrentenzuschlag für langjährig Versicherte mit niedrigem Einkommen, sowie die Grundsicherung im Alter als bedürftigkeitsgeprüfte Auffangleistung für Personen ohne ausreichende Rentenansprüche.

Der Grundrentenzuschlag wird automatisch von der Deutschen Rentenversicherung geprüft und erfordert mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten (Beitrags-, Kindererziehungs- oder Pflegezeiten) mit unterdurchschnittlichem Einkommen.

📋 Rechtliche Grundlage: §76g SGB VI (Grundrentenzuschlag), SGB XII (Grundsicherung im Alter als Auffangleistung). Voraussetzung Grundrente: mind. 33 Jahre Grundrentenzeiten.
Jahre

Pflichtbeitragszeiten + Kindererziehung + Pflege. Min. 33 Jahre für Anspruch.

Grundrentenzuschlag (ca.)
Anspruch?
Min. Rentenzeiten
33 Jahre
Max. Zuschlag 2026
ca. 418 €/Mon.
Grundrentenzeiten
Verdienst-Niveau
Anspruch (mind. 33 Jahre)
Hochrechnungsjahre (max. 35)
Grundrentenzuschlag (Schätzung)
Automatisch: Kein Antrag nötig — DRV prüft automatisch. Einkommensprüfung: Eigenes Einkommen und das des Partners wird berücksichtigt. Bei Paaren: Zuschlag wird ab 1.248 €/Mon. Gesamteinkommen reduziert. Ausgezahlt zusammen mit der regulären Rente.
🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: §76g SGB VI, SGB XII
Was der Rechner berücksichtigt: Grundrentenzuschlag-Voraussetzungen, grundlegende Unterscheidung zur Grundsicherung im Alter
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Exakte Einkommensfreibeträge für die Grundrente, individuelle Berechnung der Grundsicherungshöhe

📊 Rechenbeispiel: 38 Grundrentenjahre · 50% des Durchschnitts

Grundrentenzeiten
38 Jahre (≥ 33 → Anspruch)
Verdienst-Niveau
50%
Hochrechnung
min(38, 35) = 35 Jahre
Basis-Zuschlag
ca. 200 €/Mon.
Nach Einkommensprüfung
ca. 150–200 €/Mon.
Max. Zuschlag
418 €/Mon.

Grundrente vs. Grundsicherung im Alter

Die Grundrente ist ein automatischer Zuschlag zur bestehenden Rente für langjährig Versicherte mit niedrigem Einkommen. Die Grundsicherung im Alter ist eine separate, bedürftigkeitsgeprüfte Sozialleistung für Menschen, deren Gesamteinkommen (inkl. Rente) nicht für den Lebensunterhalt reicht — sie muss aktiv beantragt werden, anders als die automatisch geprüfte Grundrente.

Wer welche Leistung erhält

Wer 33+ Jahre Grundrentenzeiten mit niedrigem Einkommen hat, erhält automatisch den Grundrentenzuschlag. Wer trotz Rente (mit oder ohne Grundrentenzuschlag) nicht genug zum Leben hat, kann zusätzlich Grundsicherung im Alter beantragen.

⚠️ Häufige Fehler

1. Grundrente und Grundsicherung verwechseln: Beide sind unterschiedliche Leistungen mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Beantragungsverfahren.
2. Annahme einer festen 'Mindestrente': Es gibt in Deutschland keine garantierte Mindesthöhe der Rente — nur die beschriebenen Zusatzleistungen bei Bedürftigkeit.
3. Grundsicherung im Alter nicht beantragen aus Scham: Dies ist eine reguläre Sozialleistung, auf die bei Bedürftigkeit ein Rechtsanspruch besteht.
4. 33-Jahre-Grenze für die Grundrente falsch berechnen: Nicht jede Lebenszeit zählt automatisch zu den Grundrentenzeiten.
5. Einkommen des Partners bei Grundsicherung ignorieren: Bei der Bedürftigkeitsprüfung für Grundsicherung wird auch das Einkommen des Partners berücksichtigt.

🔍 Sonderfälle

Kombination beider Leistungen: Grundrentenzuschlag und Grundsicherung im Alter schließen sich nicht gegenseitig aus — beide können bei entsprechender Bedürftigkeit parallel bezogen werden.

Unter 33 Jahren Versicherungszeit: Bei kürzerer Versicherungszeit besteht kein Anspruch auf den Grundrentenzuschlag, aber möglicherweise dennoch auf Grundsicherung im Alter bei Bedürftigkeit.

🏛️ Zuständige Behörden

Deutsche Rentenversicherung
Grundrentenzuschlag (automatisch geprüft)
0800 1000 4800
Sozialamt
Grundsicherung im Alter beantragen
📚 Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026):
§76g SGB VI, SGB XII

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Häufige Fragen

Wer bekommt die Grundrente?

Alle Rentner mit mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten UND unterdurchschnittlichem Einkommen (unter 80% des Durchschnittsverdiensts in den Grundrentenjahren). Einkommensprüfung: Bei Einzelpersonen ab ca. 1.250 €/Mon. Renteneinkommen, bei Paaren ab ca. 1.950 €. Kein Antrag nötig.

Wie hoch ist die Grundrente 2026?

Maximal ca. 418 €/Monat. Durchschnittlicher Zuschlag: ca. 86 €/Monat (2023). Die meisten Empfänger bekommen deutlich weniger als das Maximum — weil Einkommensprüfung und Berechnungsformel den Zuschlag reduzieren. Wer 35 Jahre zu 30% verdient hat: ca. 200–300 €/Mon. Zuschlag.

Zählen Kindererziehungszeiten zur Grundrente?

Ja — Kindererziehungszeiten (je 3 Jahre pro Kind) zählen als Grundrentenzeiten. Das hilft besonders Frauen die für Kinder ausgesetzt haben. Auch Pflegezeiten (Angehörigenpflege) und Zeiten des Bezugs von Sozialleistungen (unter Voraussetzungen) können zählen.

Muss ich die Grundrente beantragen?

Nein — die DRV prüft automatisch alle Rentenbiografien beim Renteneintritt. Die Finanzbehörden übermitteln Einkommensdaten an die DRV für die Einkommensprüfung. Falls der Zuschlag ausbleibt obwohl Sie ihn erwarten: Formloser Antrag bei der DRV oder der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Gibt es in Deutschland eine gesetzliche Mindestrente?

Nein, es gibt keine feste gesetzliche Mindestrente in dem Sinne, dass jeder automatisch einen bestimmten Mindestbetrag erhält. Stattdessen existieren zwei Sicherungsmechanismen: der automatisch geprüfte Grundrentenzuschlag für langjährig Versicherte mit niedrigem Einkommen, sowie die bedürftigkeitsgeprüfte Grundsicherung im Alter als letztes soziales Netz für alle, deren Gesamteinkommen nicht zum Leben reicht.