Grundrente Rechner 2026
Anspruch & Höhe
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Anders als oft angenommen gibt es in Deutschland keine feste "Mindestrente" — stattdessen existiert der Grundrentenzuschlag für langjährig Versicherte mit niedrigem Einkommen, sowie die Grundsicherung im Alter als bedürftigkeitsgeprüfte Auffangleistung für Personen ohne ausreichende Rentenansprüche.
Der Grundrentenzuschlag wird automatisch von der Deutschen Rentenversicherung geprüft und erfordert mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten (Beitrags-, Kindererziehungs- oder Pflegezeiten) mit unterdurchschnittlichem Einkommen.
Pflichtbeitragszeiten + Kindererziehung + Pflege. Min. 33 Jahre für Anspruch.
| Grundrentenzeiten | — |
| Verdienst-Niveau | — |
| Anspruch (mind. 33 Jahre) | — |
| Hochrechnungsjahre (max. 35) | — |
| Grundrentenzuschlag (Schätzung) | — |
📊 Rechenbeispiel: 38 Grundrentenjahre · 50% des Durchschnitts
Grundrente vs. Grundsicherung im Alter
Die Grundrente ist ein automatischer Zuschlag zur bestehenden Rente für langjährig Versicherte mit niedrigem Einkommen. Die Grundsicherung im Alter ist eine separate, bedürftigkeitsgeprüfte Sozialleistung für Menschen, deren Gesamteinkommen (inkl. Rente) nicht für den Lebensunterhalt reicht — sie muss aktiv beantragt werden, anders als die automatisch geprüfte Grundrente.
Wer welche Leistung erhält
Wer 33+ Jahre Grundrentenzeiten mit niedrigem Einkommen hat, erhält automatisch den Grundrentenzuschlag. Wer trotz Rente (mit oder ohne Grundrentenzuschlag) nicht genug zum Leben hat, kann zusätzlich Grundsicherung im Alter beantragen.
⚠️ Häufige Fehler
🔍 Sonderfälle
Kombination beider Leistungen: Grundrentenzuschlag und Grundsicherung im Alter schließen sich nicht gegenseitig aus — beide können bei entsprechender Bedürftigkeit parallel bezogen werden.
Unter 33 Jahren Versicherungszeit: Bei kürzerer Versicherungszeit besteht kein Anspruch auf den Grundrentenzuschlag, aber möglicherweise dennoch auf Grundsicherung im Alter bei Bedürftigkeit.
🏛️ Zuständige Behörden
§76g SGB VI, SGB XII
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Häufige Fragen
Wer bekommt die Grundrente?
Alle Rentner mit mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten UND unterdurchschnittlichem Einkommen (unter 80% des Durchschnittsverdiensts in den Grundrentenjahren). Einkommensprüfung: Bei Einzelpersonen ab ca. 1.250 €/Mon. Renteneinkommen, bei Paaren ab ca. 1.950 €. Kein Antrag nötig.
Wie hoch ist die Grundrente 2026?
Maximal ca. 418 €/Monat. Durchschnittlicher Zuschlag: ca. 86 €/Monat (2023). Die meisten Empfänger bekommen deutlich weniger als das Maximum — weil Einkommensprüfung und Berechnungsformel den Zuschlag reduzieren. Wer 35 Jahre zu 30% verdient hat: ca. 200–300 €/Mon. Zuschlag.
Zählen Kindererziehungszeiten zur Grundrente?
Ja — Kindererziehungszeiten (je 3 Jahre pro Kind) zählen als Grundrentenzeiten. Das hilft besonders Frauen die für Kinder ausgesetzt haben. Auch Pflegezeiten (Angehörigenpflege) und Zeiten des Bezugs von Sozialleistungen (unter Voraussetzungen) können zählen.
Muss ich die Grundrente beantragen?
Nein — die DRV prüft automatisch alle Rentenbiografien beim Renteneintritt. Die Finanzbehörden übermitteln Einkommensdaten an die DRV für die Einkommensprüfung. Falls der Zuschlag ausbleibt obwohl Sie ihn erwarten: Formloser Antrag bei der DRV oder der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Gibt es in Deutschland eine gesetzliche Mindestrente?
Nein, es gibt keine feste gesetzliche Mindestrente in dem Sinne, dass jeder automatisch einen bestimmten Mindestbetrag erhält. Stattdessen existieren zwei Sicherungsmechanismen: der automatisch geprüfte Grundrentenzuschlag für langjährig Versicherte mit niedrigem Einkommen, sowie die bedürftigkeitsgeprüfte Grundsicherung im Alter als letztes soziales Netz für alle, deren Gesamteinkommen nicht zum Leben reicht.