Grundrente Rechner 2026
Anspruch & Höhe
Die Grundrente (Grundrentenzuschlag) wurde 2021 eingeführt um langjährige Geringverdiener besser abzusichern. Wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten hat und immer unterdurchschnittlich verdient hat, bekommt einen automatischen Zuschlag zur Rente. Der maximale Zuschlag beträgt 2026 ca. 418 €/Monat.
Die Grundrente wird automatisch geprüft und ausgezahlt — kein Antrag nötig. Die Deutsche Rentenversicherung prüft alle Rentenbiografien automatisch. Voraussetzung: mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten (Pflichtbeitragszeiten, Kindererziehung, Pflegezeiten) und Einkommen unter dem Doppelten des Durchschnitts (Einkommensprüfung).
Pflichtbeitragszeiten + Kindererziehung + Pflege. Min. 33 Jahre für Anspruch.
| Grundrentenzeiten | — |
| Verdienst-Niveau | — |
| Anspruch (mind. 33 Jahre) | — |
| Hochrechnungsjahre (max. 35) | — |
| Grundrentenzuschlag (Schätzung) | — |
📊 Rechenbeispiel: 38 Grundrentenjahre · 50% des Durchschnitts
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Häufige Fragen
Wer bekommt die Grundrente?
Alle Rentner mit mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten UND unterdurchschnittlichem Einkommen (unter 80% des Durchschnittsverdiensts in den Grundrentenjahren). Einkommensprüfung: Bei Einzelpersonen ab ca. 1.250 €/Mon. Renteneinkommen, bei Paaren ab ca. 1.950 €. Kein Antrag nötig.
Wie hoch ist die Grundrente 2026?
Maximal ca. 418 €/Monat. Durchschnittlicher Zuschlag: ca. 86 €/Monat (2023). Die meisten Empfänger bekommen deutlich weniger als das Maximum — weil Einkommensprüfung und Berechnungsformel den Zuschlag reduzieren. Wer 35 Jahre zu 30% verdient hat: ca. 200–300 €/Mon. Zuschlag.
Zählen Kindererziehungszeiten zur Grundrente?
Ja — Kindererziehungszeiten (je 3 Jahre pro Kind) zählen als Grundrentenzeiten. Das hilft besonders Frauen die für Kinder ausgesetzt haben. Auch Pflegezeiten (Angehörigenpflege) und Zeiten des Bezugs von Sozialleistungen (unter Voraussetzungen) können zählen.
Muss ich die Grundrente beantragen?
Nein — die DRV prüft automatisch alle Rentenbiografien beim Renteneintritt. Die Finanzbehörden übermitteln Einkommensdaten an die DRV für die Einkommensprüfung. Falls der Zuschlag ausbleibt obwohl Sie ihn erwarten: Formloser Antrag bei der DRV oder der Deutschen Rentenversicherung Bund.