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📅 Aktualisiert: Juni 2026

Muetterrente-Rechner 2026

Kindererziehungszeiten & Zusatzrente

Die Muetterrente wertet Kindererziehungszeiten fuer die Rente auf. Fuer vor 1992 geborene Kinder: 2,5 Rentenpunkte (je Kind), ab 1992 geborene: 3 Rentenpunkte. Rentenwert 2026: 40,79 EUR/Punkt.

📋 Hinweis: Muetterrente: Reform 2014 (Muetterrente I) und 2019 (Muetterrente II). Vor 1992: 2,5 EP statt frueherer 1,0 EP. Ab 1992: 3,0 EP. Automatisch angerechnet wenn GRV-Mitglied. Rentenwert 2026: 40,79 EUR/EP.
Kinder
Kinder
Zusaetzliche Rentenpunkte
Rentenaufwertung / Mon.
Rentenpunkte vor 1992
Rentenpunkte ab 1992

📊 Rechenbeispiel: 1 Kind vor 1992, 1 Kind ab 1992

Punkte vor 1992
2,5 EP x 1 = 2,5
Punkte ab 1992
3,0 EP x 1 = 3,0
Gesamt
5,5 Rentenpunkte
Rentenaufwertung
5,5 x 40,79 = 224,35 EUR/Mon.
Bruttorente mehr
224 EUR/Mon.

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Häufige Fragen

Was ist die Muetterrente?

Aufwertung der Kindererziehungszeiten. Vor 1992: 2,5 Rentenpunkte/Kind. Ab 1992: 3,0 Punkte. Jeder Punkt = 40,79 EUR/Mon. brutto (2026). Automatisch eingerechnet.

Wer bekommt Muetterrente?

Alle Muetter (und Vaeter) die Kinder erzogen haben und GRV-Mitglied sind. Keine gesonderte Beantragung noetig. Rueckwirkend automatisch gutgeschrieben.

Was ist der Unterschied Muetterrente I und II?

Muetterrente I (2014): Kinder vor 1992 von 1 auf 2 Punkte. Muetterrente II (2019): Kinder vor 1992 auf 2,5 Punkte. Noch keine Angleichung an 3 Punkte (ab 1992).

Zaehlen auch Vaeter?

Ja: Vaeter die Erziehungszeit uebernommen haben. Aufteilung: Immer nur ein Elternteil. Standardmaessig Mutter, Uebertragung auf Vater moeglich.