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📅 Aktualisiert: Juni 2026

Pendlerpauschale 0,38 € Rechner 2026

Ab 1. km

Seit 2026 gilt dauerhaft: 0,38 € pro Entfernungskilometer ab dem 1. Kilometer — für alle Pendler, unabhängig von der Entfernung. Die frühere Staffelung (0,30 € für km 1–20, 0,38 € ab km 21) ist endgültig abgeschafft. Das bedeutet: Auch Kurzpendler profitieren jetzt vom vollen Satz.

Die Pauschale gilt pro Arbeitstag (einfache Strecke), nicht hin und zurück. Bei 30 km Entfernung und 220 Arbeitstagen: 30 × 0,38 × 220 = 2.508 €/Jahr. Diese Summe übersteigt den WK-Grundfreibetrag von 1.230 € bereits deutlich — die Steuererklärung lohnt sich also.

📋 Rechtliche Grundlage: §9 Abs.1 Nr.4 EStG: Entfernungspauschale 0,38 €/km ab 1. km (dauerhaft ab 2026). WK-Grundfreibetrag: §9a EStG: 1.230 €. Jahreshöchstbetrag ÖPNV: kein Limit. PKW ohne Höchstbetrag. Kombination Pendlerpauschale + Homeoffice-Pauschale möglich (verschiedene Tage).
km
Tage
Pendlerpauschale / Jahr
Steuerersparnis
Über WK-Pauschale
Pro Arbeitstag
Entfernung
Arbeitstage
Satz ab 1. km0,38 €/km (dauerhaft)
Pendlerpauschale gesamt
WK-Grundfreibetrag1.230 €
Steuerwirksamer Betrag
Steuerersparnis

📊 Rechenbeispiel: 25 km · 220 Tage · 25% Steuersatz

Pendlerpauschale
25 × 0,38 × 220 = 2.090 €
WK-Grundfreibetrag
1.230 €
Steuerwirksam
860 €
Steuerersparnis
215 €/Jahr
Break-even alt (0,30 €)
1.650 € → nur 420 € wirksam → 105 €
Vorteil neue Regel
+110 € Ersparnis

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Häufige Fragen

Was hat sich bei der Pendlerpauschale 2026 geändert?

Ab 2026 gilt dauerhaft 0,38 €/km ab dem ersten Kilometer für alle Pendler. Die bisherige Staffelung (0,30 €/km bis km 20, 0,38 €/km ab km 21) ist endgültig Geschichte. Besonders Kurzpendler (unter 20 km) sparen jetzt mehr: Bei 15 km bisher 15 × 0,30 = 4,50 €/Tag, jetzt 15 × 0,38 = 5,70 €/Tag.

Gilt die Pauschale auch für öffentliche Verkehrsmittel?

Ja — ÖPNV-Nutzer können alternativ die tatsächlichen Ticketkosten ansetzen wenn diese höher sind. Das Deutschland-Ticket (58 €/Mon. = 696 €/Jahr) ist weniger als die Pauschale bei über 7 km Entfernung und 220 Arbeitstagen. Pendler mit kurzem Arbeitsweg fahren mit dem D-Ticket besser.

Wie kombiniere ich Pendlerpauschale und Homeoffice-Pauschale?

Beides ist kombinierbar — für verschiedene Tage. Bürotage: Pendlerpauschale. Homeoffice-Tage: 6 €/Tag (max. 210 Tage/Jahr = 1.260 €). Optimal: Alle Arbeitstage korrekt aufteilen und beide Pauschalen maximieren. Bei 110 Bürotagen und 110 HO-Tagen: ca. 1.045 + 660 = 1.705 € WK.

Was zählt als erster Arbeitstag bei der Pendlerpauschale?

Nur Tage an denen die erste Tätigkeitsstätte (Büro/Betrieb) tatsächlich aufgesucht wird. Homeoffice-Tage zählen nicht. Dienstreisen zu anderen Orten: Reisekostenpauschale, nicht Pendlerpauschale. Urlaubs- und Krankheitstage: Keine Pauschale.