Pendlerpauschale 0,38 € Rechner 2026
Ab 1. km
Seit 2026 gilt dauerhaft: 0,38 € pro Entfernungskilometer ab dem 1. Kilometer — für alle Pendler, unabhängig von der Entfernung. Die frühere Staffelung (0,30 € für km 1–20, 0,38 € ab km 21) ist endgültig abgeschafft. Das bedeutet: Auch Kurzpendler profitieren jetzt vom vollen Satz.
Die Pauschale gilt pro Arbeitstag (einfache Strecke), nicht hin und zurück. Bei 30 km Entfernung und 220 Arbeitstagen: 30 × 0,38 × 220 = 2.508 €/Jahr. Diese Summe übersteigt den WK-Grundfreibetrag von 1.230 € bereits deutlich — die Steuererklärung lohnt sich also.
| Entfernung | — |
| Arbeitstage | — |
| Satz ab 1. km | 0,38 €/km (dauerhaft) |
| Pendlerpauschale gesamt | — |
| WK-Grundfreibetrag | 1.230 € |
| Steuerwirksamer Betrag | — |
| Steuerersparnis | — |
📊 Rechenbeispiel: 25 km · 220 Tage · 25% Steuersatz
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Häufige Fragen
Was hat sich bei der Pendlerpauschale 2026 geändert?
Ab 2026 gilt dauerhaft 0,38 €/km ab dem ersten Kilometer für alle Pendler. Die bisherige Staffelung (0,30 €/km bis km 20, 0,38 €/km ab km 21) ist endgültig Geschichte. Besonders Kurzpendler (unter 20 km) sparen jetzt mehr: Bei 15 km bisher 15 × 0,30 = 4,50 €/Tag, jetzt 15 × 0,38 = 5,70 €/Tag.
Gilt die Pauschale auch für öffentliche Verkehrsmittel?
Ja — ÖPNV-Nutzer können alternativ die tatsächlichen Ticketkosten ansetzen wenn diese höher sind. Das Deutschland-Ticket (58 €/Mon. = 696 €/Jahr) ist weniger als die Pauschale bei über 7 km Entfernung und 220 Arbeitstagen. Pendler mit kurzem Arbeitsweg fahren mit dem D-Ticket besser.
Wie kombiniere ich Pendlerpauschale und Homeoffice-Pauschale?
Beides ist kombinierbar — für verschiedene Tage. Bürotage: Pendlerpauschale. Homeoffice-Tage: 6 €/Tag (max. 210 Tage/Jahr = 1.260 €). Optimal: Alle Arbeitstage korrekt aufteilen und beide Pauschalen maximieren. Bei 110 Bürotagen und 110 HO-Tagen: ca. 1.045 + 660 = 1.705 € WK.
Was zählt als erster Arbeitstag bei der Pendlerpauschale?
Nur Tage an denen die erste Tätigkeitsstätte (Büro/Betrieb) tatsächlich aufgesucht wird. Homeoffice-Tage zählen nicht. Dienstreisen zu anderen Orten: Reisekostenpauschale, nicht Pendlerpauschale. Urlaubs- und Krankheitstage: Keine Pauschale.