Reisekostenabrechnung-Rechner 2026
Dienstreise steuerlich
Dienstreisen können steuerlich abgesetzt oder vom Arbeitgeber erstattet werden. Verpflegungsmehraufwand 2026: 14 € bei 8–24h, 28 € bei über 24h Abwesenheit. Kilometergeld: 0,30 €/km (steuerlich) bzw. 0,38 €/km ab 20. km.
Neu ab 2024: Erhöhte Kilometerpauschale auf 0,38 €/km für Fernpendler (ab 21. km). Für Dienstreisen mit eigenem PKW: 0,30 €/km vom Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei erstattbar.
| Abwesenheitsart | — |
| Verpflegungspauschale | — |
| Verpflegungsmehraufw. ges. | — |
| Kilometerpauschale (0,30 €) | — |
| Hotel/Übernachtung | Tatsächliche Kosten |
| Gesamt (ohne Hotel) | — |
📊 Rechenbeispiel: 3 Tage Dienstreise · 200 km eigener PKW
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Häufige Fragen
Was ist Verpflegungsmehraufwand 2026?
Pauschalen ohne Belege: Bei Abwesenheit >8h vom Wohnort: 14 €. Bei >24h Abwesenheit: 28 €. An-/Abreisetag (mehrtägig): Je 14 €. Kürzung: Bei kostenloser Verpflegung (Frühstück: -5,60 €, Mittagessen: -11,20 €, Abendessen: -11,20 €).
Wie viel Kilometergeld bekomme ich?
Arbeitnehmer: 0,30 €/km steuerfrei vom AG erstattbar. Als Werbungskosten: 0,30 €/km. Beifahrer: Zusätzlich 0,02 €/km. Motorrad: 0,20 €/km. Mit echter Kostenabrechnung: Tatsächliche Kosten. Dienstreise-Kfz: Keine Pauschale (AG trägt Kosten).
Kann ich Reisekosten als Werbungskosten absetzen?
Ja: Wenn Arbeitgeber nicht erstattet oder zu wenig. Formular: Anlage N (Steuererklärung). Nachweis: Fahrtenbuch, Quittungen, Reisekostennachweise. Achtung: Erstattete Kosten nicht nochmals absetzen. Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.230 € (2026).
Was sind erste Tätigkeitsstätte und Auswärtsarbeit?
Erste Tätigkeitsstätte: Regelmäßiger Arbeitsort (keine Reisekosten). Auswärtsarbeit: Anderer Ort → Reisekostenabrechnung möglich. Homeoffice als erste Tätigkeitsstätte: Seit 2023 möglich (wenn vertraglich vereinbart). Dann: Alle anderen Orte = Auswärtsarbeit.