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📅 Aktualisiert: August 2026

Reisekostenabrechnung-Rechner 2026

Dienstreise steuerlich

Mitarbeiter erstellt eine Reisekostenabrechnung

Foto: Cytonn Photography auf Unsplash

Eine vollständige Reisekostenabrechnung für Dienstreisen umfasst typischerweise Fahrtkosten (Kilometerpauschale oder tatsächliche Ticketkosten), Übernachtungskosten, sowie Verpflegungsmehraufwand nach den gesetzlichen Pauschalen.

Eine korrekte, vollständige Dokumentation mit allen Belegen erleichtert sowohl die Erstattung durch den Arbeitgeber als auch — falls keine vollständige Erstattung erfolgt — die spätere steuerliche Geltendmachung als Werbungskosten.

📋 Rechtliche Grundlage: §9 EStG (Reisekosten als Werbungskosten). Umfasst: Fahrtkosten, Übernachtung, Verpflegungsmehraufwand-Pauschalen.
Tage
km
Verpflegungsmehraufw.
Kilometergeld
Gesamt erstattungsfähig
Steuerersparnis (42%)
Abwesenheitsart
Verpflegungspauschale
Verpflegungsmehraufw. ges.
Kilometerpauschale (0,30 €)
Hotel/ÜbernachtungTatsächliche Kosten
Gesamt (ohne Hotel)
🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: §9 EStG
Was der Rechner berücksichtigt: Grundstruktur einer vollständigen Reisekostenabrechnung
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Individuelle betriebliche Reisekostenrichtlinien (können von den steuerlichen Mindeststandards abweichen), Auslandsreise-spezifische Pauschalen

📊 Rechenbeispiel: 3 Tage Dienstreise · 200 km eigener PKW

Verpfl. Tag 1 (An)
14 €
Verpfl. Tag 2 (Mitte)
28 €
Verpfl. Tag 3 (Ab)
14 €
Verpflegung gesamt
56 €
Kilometergeld 200 km
60 € (200×0,30)
Gesamt
116 € erstattungsfähig

Die drei Hauptkostenblöcke

Fahrtkosten: entweder Kilometerpauschale (0,30 €/km bei PKW) oder tatsächliche Ticketkosten bei öffentlichen Verkehrsmitteln. Übernachtungskosten: tatsächliche Hotelkosten mit Beleg. Verpflegungsmehraufwand: pauschal nach Abwesenheitsdauer (14 € bzw. 28 €), ohne Einzelbelege.

Vollständige Dokumentation

Für eine reibungslose Abrechnung sollten alle Belege (Fahrkarten, Hotelrechnungen, Tankquittungen bei Firmenwagen) gesammelt und chronologisch der Reisekostenabrechnung beigefügt werden.

⚠️ Häufige Fehler

1. Belege nicht vollständig sammeln: Fehlende Nachweise können die Erstattung durch den Arbeitgeber oder die steuerliche Geltendmachung erschweren.
2. Verpflegungspauschale mit tatsächlichen Kosten verwechseln: Diese wird pauschal angesetzt, unabhängig von den tatsächlichen Ausgaben.
3. Fristen für die Einreichung der Abrechnung verpassen: Viele Arbeitgeber haben interne Fristen für die Reisekostenabrechnung.
4. Kilometerpauschale falsch berechnen: Nur die tatsächlich gefahrene Dienstreise-Strecke zählt, nicht der reguläre Arbeitsweg.
5. Nicht erstattete Kosten nicht als Werbungskosten geltend machen: Diese Möglichkeit wird von vielen Arbeitnehmern übersehen.

🔍 Sonderfälle

Betriebliche Reisekostenrichtlinien: Manche Arbeitgeber haben eigene, teils großzügigere Erstattungsrichtlinien als die gesetzlichen Mindeststandards.

Nicht erstattete Kosten: Werden bestimmte Reisekosten vom Arbeitgeber nicht vollständig erstattet, können diese unter Umständen zusätzlich als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

🏛️ Zuständige Behörden

Arbeitgeber (Personalabteilung)
Reisekostenerstattung
Finanzamt
Werbungskosten bei nicht erstatteten Kosten
ELSTER →
📚 Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026):
§9 EStG

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Häufige Fragen

Was ist Verpflegungsmehraufwand 2026?

Pauschalen ohne Belege: Bei Abwesenheit >8h vom Wohnort: 14 €. Bei >24h Abwesenheit: 28 €. An-/Abreisetag (mehrtägig): Je 14 €. Kürzung: Bei kostenloser Verpflegung (Frühstück: -5,60 €, Mittagessen: -11,20 €, Abendessen: -11,20 €).

Wie viel Kilometergeld bekomme ich?

Arbeitnehmer: 0,30 €/km steuerfrei vom AG erstattbar. Als Werbungskosten: 0,30 €/km. Beifahrer: Zusätzlich 0,02 €/km. Motorrad: 0,20 €/km. Mit echter Kostenabrechnung: Tatsächliche Kosten. Dienstreise-Kfz: Keine Pauschale (AG trägt Kosten).

Kann ich Reisekosten als Werbungskosten absetzen?

Ja: Wenn Arbeitgeber nicht erstattet oder zu wenig. Formular: Anlage N (Steuererklärung). Nachweis: Fahrtenbuch, Quittungen, Reisekostennachweise. Achtung: Erstattete Kosten nicht nochmals absetzen. Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.230 € (2026).

Was sind erste Tätigkeitsstätte und Auswärtsarbeit?

Erste Tätigkeitsstätte: Regelmäßiger Arbeitsort (keine Reisekosten). Auswärtsarbeit: Anderer Ort → Reisekostenabrechnung möglich. Homeoffice als erste Tätigkeitsstätte: Seit 2023 möglich (wenn vertraglich vereinbart). Dann: Alle anderen Orte = Auswärtsarbeit.

Was passiert, wenn mein Arbeitgeber die Reisekosten nicht vollständig erstattet?

In diesem Fall können Sie die nicht erstatteten, aber grundsätzlich absetzbaren Reisekosten (Fahrtkosten, Übernachtung, Verpflegungspauschale) als Werbungskosten in Ihrer eigenen Steuererklärung geltend machen. Wichtig ist dabei eine vollständige Dokumentation mit allen relevanten Belegen und Nachweisen der beruflichen Veranlassung der Reise.