DeutscheRechner← Alle Rechner
📅 Aktualisiert: Juni 2026

Reisekostenabrechnung-Rechner 2026

Dienstreise steuerlich

Dienstreisen können steuerlich abgesetzt oder vom Arbeitgeber erstattet werden. Verpflegungsmehraufwand 2026: 14 € bei 8–24h, 28 € bei über 24h Abwesenheit. Kilometergeld: 0,30 €/km (steuerlich) bzw. 0,38 €/km ab 20. km.

Neu ab 2024: Erhöhte Kilometerpauschale auf 0,38 €/km für Fernpendler (ab 21. km). Für Dienstreisen mit eigenem PKW: 0,30 €/km vom Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei erstattbar.

📋 Hinweis: § 4 Abs. 5 EStG: Verpflegungsmehraufwand. § 9 Abs. 1 Nr. 4a EStG: Reisekosten Arbeitnehmer. Pauschalen 2026: 8–24h: 14 €. über 24h: 28 €. An-/Abreisetag: Je 14 €. Kilometer: 0,30 €/km (§ 9 Abs.1 Nr.4 EStG). Ausländische Pauschalen: BMF-Schreiben jährlich.
Tage
km
Verpflegungsmehraufw.
Kilometergeld
Gesamt erstattungsfähig
Steuerersparnis (42%)
Abwesenheitsart
Verpflegungspauschale
Verpflegungsmehraufw. ges.
Kilometerpauschale (0,30 €)
Hotel/ÜbernachtungTatsächliche Kosten
Gesamt (ohne Hotel)

📊 Rechenbeispiel: 3 Tage Dienstreise · 200 km eigener PKW

Verpfl. Tag 1 (An)
14 €
Verpfl. Tag 2 (Mitte)
28 €
Verpfl. Tag 3 (Ab)
14 €
Verpflegung gesamt
56 €
Kilometergeld 200 km
60 € (200×0,30)
Gesamt
116 € erstattungsfähig

🔗 Verwandte Rechner

Häufige Fragen

Was ist Verpflegungsmehraufwand 2026?

Pauschalen ohne Belege: Bei Abwesenheit >8h vom Wohnort: 14 €. Bei >24h Abwesenheit: 28 €. An-/Abreisetag (mehrtägig): Je 14 €. Kürzung: Bei kostenloser Verpflegung (Frühstück: -5,60 €, Mittagessen: -11,20 €, Abendessen: -11,20 €).

Wie viel Kilometergeld bekomme ich?

Arbeitnehmer: 0,30 €/km steuerfrei vom AG erstattbar. Als Werbungskosten: 0,30 €/km. Beifahrer: Zusätzlich 0,02 €/km. Motorrad: 0,20 €/km. Mit echter Kostenabrechnung: Tatsächliche Kosten. Dienstreise-Kfz: Keine Pauschale (AG trägt Kosten).

Kann ich Reisekosten als Werbungskosten absetzen?

Ja: Wenn Arbeitgeber nicht erstattet oder zu wenig. Formular: Anlage N (Steuererklärung). Nachweis: Fahrtenbuch, Quittungen, Reisekostennachweise. Achtung: Erstattete Kosten nicht nochmals absetzen. Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.230 € (2026).

Was sind erste Tätigkeitsstätte und Auswärtsarbeit?

Erste Tätigkeitsstätte: Regelmäßiger Arbeitsort (keine Reisekosten). Auswärtsarbeit: Anderer Ort → Reisekostenabrechnung möglich. Homeoffice als erste Tätigkeitsstätte: Seit 2023 möglich (wenn vertraglich vereinbart). Dann: Alle anderen Orte = Auswärtsarbeit.