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📅 Aktualisiert: Juni 2026

Elternunterhalt-Rechner 2026

Pflicht & Höhe

Kinder können verpflichtet werden, für den Unterhalt ihrer Eltern aufzukommen — wenn diese nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können und staatliche Leistungen (z.B. Heimkosten) in Anspruch nehmen. Seit 2020 gilt das Angehörigenentlastungsgesetz: Kinder mit einem Jahresbruttoeinkommen unter 100.000 € müssen keinen Elternunterhalt zahlen.

Liegt das Einkommen über 100.000 € brutto/Jahr, wird das bereinigte Nettoeinkommen herangezogen. Der Selbstbehalt für unterhaltspflichtige Kinder beträgt 2.000 €/Monat (zuzüglich angemessener Wohnkosten) — dieser Betrag muss dem Unterhaltspflichtigen zwingend verbleiben.

Wichtig: Das Sozialamt prüft alle Kinder und kann Auskunft über Einkommen verlangen. Vermögen unter 100.000 € (Schonvermögen) bleibt grundsätzlich geschützt. Verschenkte Vermögenswerte können unter bestimmten Umständen zurückgefordert werden.

📋 Rechtliche Grundlage: §1601 BGB (Unterhaltspflicht). §1603 BGB (Leistungsfähigkeit). Angehörigenentlastungsgesetz: §94 Abs.1a SGB XII (Kinder unter 100.000 € Jahreseinkommen befreit). Selbstbehalt: OLG-Leitlinien 2026: 2.000 €/Mon. + angemessene Wohnkosten. Vermögensschutz: Schonvermögen ca. 100.000 €.
€/Jahr

Unter 100.000 € → kein Elternunterhalt!

€/Mon.
€/Mon.
€/Mon.
Pflicht zum Elternunterhalt?
Max. Elternunterhalt
Selbstbehalt
Verfügbares Einkommen
Jahreseinkommen
100.000 € Grenze
Nettoeinkommen bereinigt
Selbstbehalt (2.000 € + Wohnen)
Sonstige Verbindlichkeiten
Verfügbares Einkommen
Max. Elternunterhalt (50%)
Angehörigenentlastungsgesetz 2020: Kinder mit Jahresbruttoeinkommen unter 100.000 € sind vollständig vom Elternunterhalt befreit — das Sozialamt darf diese Kinder nicht mehr zur Kasse bitten. Nur bei Einkommen über 100.000 € wird geprüft.

📊 Rechenbeispiel: 120.000 € Brutto · 5.500 € Netto · 1.200 € Wohnen · 300 € Verbindl.

Jahreseinkommen
120.000 € (über 100k → Prüfung)
Selbstbehalt
2.000 + 1.200 = 3.200 €
Verfügbar
5.500 − 3.200 − 300 = 2.000 €
Max. Unterhalt (50%)
1.000 €/Mon.

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Häufige Fragen

Wer muss Elternunterhalt zahlen?

Nur Kinder mit einem Jahresbruttoeinkommens über 100.000 €. Unter dieser Grenze: vollständige Befreiung (Angehörigenentlastungsgesetz 2020). Bei über 100.000 €: Prüfung des bereinigten Nettoeinkommens abzüglich Selbstbehalt (2.000 €/Mon. + Wohnkosten + weitere Verbindlichkeiten).

Zählen Schwiegerkinder zum Elternunterhalt?

Nein — Schwiegerkinder sind nicht unterhaltspflichtig. Das Einkommen des Ehepartners des unterhaltspflichtigen Kindes wird nur indirekt berücksichtigt (gemeinsame Haushaltsführung senkt Kosten). Jedes Kind wird einzeln und unabhängig geprüft.

Welches Vermögen ist beim Elternunterhalt geschützt?

Schonvermögen: Ca. 100.000 € Schonvermögen (nicht gesetzlich festgelegt, aber Gerichtspraxis). Selbst genutztes Eigenheim: Regelmäßig nicht zu verwerten. Altersvorsorge (angemessen): Geschützt. Vermögen über dem Schonvermögen: Kann für Elternunterhalt herangezogen werden.

Was passiert wenn Eltern Vermögen verschenkt haben?

Schenkungen der Eltern können zurückgefordert werden (§528 BGB) wenn die Eltern dadurch unterhaltsbedürftig wurden. Frist: 10 Jahre. Das Sozialamt kann anstelle der Eltern die Rückforderung betreiben. Deshalb: Schenkungen zu Lebzeiten sorgfältig planen und ggf. Nießbrauch vorbehalten.