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📅 Aktualisiert: August 2026

Gastro-Mehrwertsteuer Rechner 2026

7% oder 19%?

Restaurant-Rechnung mit unterschiedlichen Steuersätzen

Foto: Dan Gold auf Unsplash

In der Gastronomie gilt eine wichtige Unterscheidung: Speisen zum Verzehr vor Ort unterliegen dem regulären Mehrwertsteuersatz von 19%, während Speisen zum Mitnehmen (Außer-Haus-Verkauf) mit dem ermäßigten Satz von 7% besteuert werden — Getränke unterliegen unabhängig vom Verzehrort meist dem vollen Satz von 19%.

Diese Unterscheidung nach Verzehrort führt in der Praxis zu komplexen Kassensystemen, die zwischen "zum Hier-Essen" und "zum Mitnehmen" unterscheiden müssen, da sich der anzuwendende Steuersatz je nach Kundenentscheidung ändert.

📋 Rechtliche Grundlage: §12 UStG. Speisen vor Ort: 19%. Speisen zum Mitnehmen: 7%. Getränke: unabhängig vom Verzehrort meist 19%.
MwSt-Betrag
Bruttobetrag
Angewendeter Steuersatz
MwSt / Jahr (bei tägl. 100 €)
Nettobetrag
MwSt-Satz
MwSt-Betrag
Bruttobetrag
Seit Januar 2024: Die Gastro-Ermäßigung auf 7% für Speisen im Restaurant ist ausgelaufen. Wieder 19% auf alle Vor-Ort-Leistungen. Take-away: Speisen 7%, Getränke 19%. Lieferservice: Speisen 7%, Getränke 19%.
🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: §12 UStG
Was der Rechner berücksichtigt: Grundlegende Unterscheidung nach Verzehrort und Speisen-/Getränkeart
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Einzelfallabgrenzungen bei kombinierten Angeboten (z.B. Buffets, Lieferservice-Sonderregelungen im Detail)

📊 Rechenbeispiel: 45 € Netto · Restaurant Vor-Ort (19%)

Nettobetrag
45,00 €
MwSt (19%)
8,55 €
Bruttobetrag
53,55 €
Vergleich Take-away Speise
7% → 48,15 €

Vor-Ort-Verzehr vs. Außer-Haus-Verkauf

Werden Speisen mit zusätzlichen Dienstleistungselementen serviert (Bedienung, Geschirr, Tische), gilt dies als Vor-Ort-Verzehr mit 19% Mehrwertsteuer. Reiner Warenverkauf zum Mitnehmen ohne diese Zusatzleistungen wird mit dem ermäßigten Satz von 7% besteuert wie andere Lebensmittel auch.

Rechenbeispiel

Mahlzeit für 15 € netto, vor Ort verzehrt: Bruttopreis = 15 € × 1,19 = 17,85 €. Gleiche Mahlzeit zum Mitnehmen: Bruttopreis = 15 € × 1,07 = 16,05 €.

⚠️ Häufige Fehler

1. Getränke pauschal mit dem ermäßigten Steuersatz belegen: Getränke unterliegen unabhängig vom Verzehrort meist dem vollen Satz von 19%, mit wenigen Ausnahmen.
2. Lieferservice fälschlich mit 19% besteuern: Bei Lieferungen ohne zusätzlichen Vor-Ort-Service gilt in der Regel der ermäßigte Satz.
3. Kassensystem ohne korrekte Trennung nach Verzehrort einrichten: Eine fehlerhafte steuerliche Behandlung kann bei einer Betriebsprüfung zu Nachforderungen führen.
4. Gemischte Bestellungen nicht korrekt aufteilen: Bei kombinierten Bestellungen (mitnehmen und vor Ort) muss die Rechnung entsprechend getrennt werden.
5. Zusatzleistungen wie Geschirr/Bedienung bei der Einordnung übersehen: Diese Elemente können den Charakter einer Bestellung von 'Mitnahme' zu 'Vor-Ort-Verzehr' ändern.

🔍 Sonderfälle

Lieferservice: Bei Lieferungen nach Hause gilt in der Regel ebenfalls der ermäßigte Satz von 7%, da kein zusätzlicher Vor-Ort-Service erbracht wird.

Gemischte Bestellungen: Werden bei einer Bestellung sowohl Speisen zum Mitnehmen als auch zum Vor-Ort-Verzehr gewählt, muss die Rechnung entsprechend aufgeteilt werden.

🏛️ Zuständige Behörden

Finanzamt
Umsatzsteuerliche Einordnung
ELSTER →
📚 Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026):
§12 UStG

🔗 Verwandte Rechner

Häufige Fragen

Gilt in der Gastronomie 7% oder 19% MwSt?

Seit 2024 wieder: 19% auf alle Vor-Ort-Speisen und Getränke im Restaurant. 7% nur noch für Take-away Speisen (Mitnehmen und Lieferservice). Getränke immer 19% — egal ob Vor-Ort oder Take-away. Die Corona-Sonderregel 7% auf Speisen im Restaurant ist seit 01.01.2024 ausgelaufen.

Wie unterscheidet man Take-away von Vor-Ort-Verzehr?

Entscheidend ist das Zubereiten für den sofortigen Verzehr an Ort und Stelle (Vor-Ort = 19%). Take-away: Kein Sitzplatz angeboten, nur Verpackung zum Mitnehmen. Gemischte Fälle (Imbiss mit wenigen Stehplätzen): Steuerlich heiß diskutiert — im Zweifel 19%.

Was passiert wenn ich die falsche MwSt ansetze?

Zu niedrige MwSt: Nachzahlung + Zinsen + ggf. Bußgeld. Zu hohe MwSt: Erstattung nur wenn Kunden die Differenz zurückbekommen. Betriebsprüfungen überprüfen Kassensysteme auf korrekte MwSt-Zuordnung. Tipp: Modernes Kassensystem mit korrekten MwSt-Gruppen verwenden.

Muss ich auf Trinkgeld MwSt zahlen?

Nein — Trinkgeld ist freiwillig und direkt an den Service gezahlt: keine MwSt. Wenn der Arbeitgeber das Trinkgeld sammelt und verteilt (Pool): dann MwSt-pflichtig. Bei EC-Kartenzahlung mit Trinkgeld auf Beleg: Trinkgeld separat buchen, nicht auf Umsatz aufschlagen.

Warum kostet dasselbe Gericht zum Mitnehmen weniger als vor Ort?

Dies liegt an der unterschiedlichen umsatzsteuerlichen Behandlung — Speisen zum Mitnehmen (Außer-Haus-Verkauf) werden mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7% besteuert, während derselbe Artikel beim Verzehr vor Ort mit Bedienung und Tischnutzung dem vollen Satz von 19% unterliegt. Der Preisunterschied spiegelt somit direkt die unterschiedliche steuerliche Behandlung wider, nicht notwendigerweise unterschiedliche Zutaten oder Zubereitung.