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📅 Aktualisiert: Juni 2026

Krankenkassenbeitrag-Rechner 2026

GKV Kosten

Der gesetzliche Krankenversicherungsbeitrag beträgt 2026 14,6% des Bruttoeinkommens (je hälftig AN und AG) plus einen individuellen Zusatzbeitrag der Krankenkasse. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 beträgt ca. 2,0% — macht einen Gesamtbeitrag von ca. 16,6%. AN zahlt die Hälfte: 8,3%.

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) beträgt 2026 monatlich 5.512,50 € — darüber wird kein zusätzlicher Beitrag erhoben. Der maximale GKV-Beitrag für Arbeitnehmer ist damit ca. 458 €/Monat (AN-Anteil). Für freiwillig Versicherte (Selbstständige) gilt die volle BBG von 5.812,50 €.

📋 Rechtliche Grundlage: §241 SGB V: Allgemeiner Beitragssatz 14,6%. §242 SGB V: Zusatzbeitrag (kassenindividuell). BBG 2026: §6 Abs.6 SGB V: 5.512,50 €/Mon. (Arbeitnehmer), 5.812,50 €/Mon. (freiwillig Versicherte). §249 SGB V: Beitragstragung hälftig AN/AG. Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026: ca. 2,0% (GKV-Spitzenverband).
%

Ø 2026: ca. 2,0%. Günstige KK: 1,5%. Teure KK: 2,5%+

KV-Beitrag AN / Monat
AG-Anteil / Monat
Gesamtbeitrag / Monat
Ersparnis günstigste KK
Bruttogehalt
Beitragsbemessungsgrundlage
Allgemeiner Beitrag (14,6%)
Zusatzbeitrag
Gesamtbeitrag
AN-Anteil (50%)
AG-Anteil (50%)
KV-Beitrag AN / Jahr

📊 Rechenbeispiel: 3.500 € brutto · Arbeitnehmer · 2,0% Zusatzbeitrag

Beitragsbemessungsgrundlage
3.500 € (unter BBG)
Gesamtbeitrag (16,6%)
581 €/Mon.
AN-Anteil (50%)
290,50 €
AG-Anteil
290,50 €
Günste KK (1,5%)
spart 8,75 €/Mon.
Jahresersparnis
105 €/Jahr

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der GKV-Beitrag 2026?

Allgemeiner Beitragssatz: 14,6% + Zusatzbeitrag (Ø 2,0%) = 16,6% gesamt. AN zahlt die Hälfte: 8,3%. Bei 3.500 € Brutto: 3.500 × 8,3% = 290,50 €/Mon. Maximum bei BBG: ca. 458 €/Mon. (AN-Anteil). Freiwillig Versicherte zahlen den vollen Satz alleine.

Welche Krankenkasse ist die günstigste 2026?

Zusatzbeiträge schwanken je nach Kasse zwischen ca. 1,5% und 3,0%. Der Unterschied bei 3.500 € Brutto: 1,5% Zusatz → 267 €/Mon., 2,5% Zusatz → 302 €/Mon. = 35 € Unterschied/Monat = 420 €/Jahr. Vergleich lohnt sich — alle GKV-Leistungen sind identisch (Pflichtleistungen).

Wann wechsle ich die Krankenkasse?

Jederzeit mit 2 Monaten Kündigungsfrist möglich (bei mind. 12 Monaten Mitgliedschaft). Ausnahme: Beitragserhöhung → Sonderkündigungsrecht. Online-Vergleichsportale zeigen aktuelle Zusatzbeiträge. Tipp: Zusätzlich Zusatzleistungen vergleichen (Zahnersatz, Vorsorge, Ausland).

Kann ich in die PKV wechseln?

Wechsel in PKV möglich wenn: Jahresgehalt über Jahresarbeitsentgeltgrenze (2026: 69.300 €). Selbstständige und Beamte: Immer PKV möglich. In der PKV: Beitrag nach Gesundheitszustand und Alter, nicht nach Einkommen. Für Gutverdiener ohne Familie oft günstiger. Rückkehr in GKV: Schwierig nach 55 Jahren.