Zuzahlungs-Rechner 2026
GKV Zuzahlungen & Befreiung
GKV-Versicherte zahlen Zuzahlungen für Medikamente, Krankenhaus und Therapien. Belastungsgrenze: max. 2% des Jahresbruttoeinkommens (chronisch Kranke: 1%). Danach: Befreiungskarte bei der Krankenkasse beantragen!
| Jahresbrutto | — |
| Freibeträge | — |
| Bemessungsbetrag | — |
| Belastungsquote | — |
| Belastungsgrenze/Jahr | — |
📊 Rechenbeispiel: 36.000 €/Jahr · alleinstehend · gesund
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Häufige Fragen
Was müssen ich bei GKV zuzahlen?
Medikamente: 10% (min. 5 €, max. 10 €) je Rezept. Krankenhaus: 10 €/Tag (max. 28 Tage). Fahrten: 10%. Physiotherapie: 10 €. Zahnersatz: Festzuschuss + Eigenanteil. Sehhilfen: Ab 18 nur bei sehr schlechter Sehschwäche.
Was ist die Belastungsgrenze?
Max. 2% des Jahresbruttoeinkommens an Zuzahlungen. Chronisch Kranke: 1%. Darauf angerechnet: Fast alle Zuzahlungen. Nach Erreichen: Befreiungskarte bei Kasse beantragen. Gilt für Rest des Kalenderjahres.
Wie beantrage ich Zuzahlungsbefreiung?
Quittungen sammeln (alle Zuzahlungen). Wenn Grenze erreicht: Bei Krankenkasse Antrag stellen (Formular + Quittungen). Alternativ: Jahreszuzahlungen vorab bei Kasse anfordern. Online oft einfacher. Gilt sofort nach Bearbeitung.
Welche Zuzahlungen sind befreit?
Kinder und Jugendliche bis 18: Keine Zuzahlungen. Ausnahmen von Medikamenten: Bestimmte Präventivsmaßnahmen. Impfungen: Keine Zuzahlung. Präventionskurse: Oft zuschussberechtigt (Fitness, Rückenschule).