Zuzahlungs-Rechner 2026
GKV Zuzahlungen & Befreiung
Foto: CDC auf Unsplash
Gesetzlich Versicherte zahlen für viele Leistungen (Medikamente, Heilmittel, Krankenhausaufenthalte) eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung — diese ist jedoch durch eine jährliche Belastungsgrenze von 2% des Bruttojahreseinkommens gedeckelt, bei chronisch Kranken sogar nur 1%.
Wird die individuelle Belastungsgrenze im Laufe des Jahres erreicht, kann bei der Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung für den Rest des Jahres beantragt werden — alle bereits geleisteten Zuzahlungen sollten daher sorgfältig mit Belegen dokumentiert werden.
| Jahresbrutto | — |
| Freibeträge | — |
| Bemessungsbetrag | — |
| Belastungsquote | — |
| Belastungsgrenze/Jahr | — |
📊 Rechenbeispiel: 36.000 €/Jahr · alleinstehend · gesund
Wie die Belastungsgrenze berechnet wird
Die Grenze bezieht sich auf das Bruttojahreseinkommen des gesamten Haushalts (bei Familien inkl. bestimmter Freibeträge für Angehörige) — sobald die geleisteten Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres diese Grenze erreichen, kann eine Befreiung für die restlichen Monate beantragt werden.
Rechenbeispiel
Bruttojahreseinkommen 30.000 €, keine chronische Erkrankung: Belastungsgrenze = 30.000 € × 2% = 600 €. Sobald in einem Kalenderjahr 600 € an Zuzahlungen geleistet wurden, besteht Anspruch auf Befreiung für den Rest des Jahres.
⚠️ Häufige Fehler
🔍 Sonderfälle
Chronisch Kranke: Für Menschen mit bestimmten, gesetzlich definierten chronischen Erkrankungen gilt die reduzierte Belastungsgrenze von nur 1% des Bruttojahreseinkommens.
Familien: Bei Familien wird das Gesamteinkommen um Freibeträge für Angehörige reduziert, bevor die 2%-Grenze berechnet wird — dies kann die tatsächliche Belastungsgrenze gegenüber Einzelpersonen senken.
🏛️ Zuständige Behörden
§62 SGB V
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Häufige Fragen
Was müssen ich bei GKV zuzahlen?
Medikamente: 10% (min. 5 €, max. 10 €) je Rezept. Krankenhaus: 10 €/Tag (max. 28 Tage). Fahrten: 10%. Physiotherapie: 10 €. Zahnersatz: Festzuschuss + Eigenanteil. Sehhilfen: Ab 18 nur bei sehr schlechter Sehschwäche.
Was ist die Belastungsgrenze?
Max. 2% des Jahresbruttoeinkommens an Zuzahlungen. Chronisch Kranke: 1%. Darauf angerechnet: Fast alle Zuzahlungen. Nach Erreichen: Befreiungskarte bei Kasse beantragen. Gilt für Rest des Kalenderjahres.
Wie beantrage ich Zuzahlungsbefreiung?
Quittungen sammeln (alle Zuzahlungen). Wenn Grenze erreicht: Bei Krankenkasse Antrag stellen (Formular + Quittungen). Alternativ: Jahreszuzahlungen vorab bei Kasse anfordern. Online oft einfacher. Gilt sofort nach Bearbeitung.
Welche Zuzahlungen sind befreit?
Kinder und Jugendliche bis 18: Keine Zuzahlungen. Ausnahmen von Medikamenten: Bestimmte Präventivsmaßnahmen. Impfungen: Keine Zuzahlung. Präventionskurse: Oft zuschussberechtigt (Fitness, Rückenschule).
Wie weise ich gegenüber der Krankenkasse nach, dass ich die Belastungsgrenze erreicht habe?
Sie sollten alle Zuzahlungsbelege (Apothekenquittungen, Rechnungen für Heilmittel, Zuzahlungsnachweise bei Krankenhausaufenthalten) über das Jahr sorgfältig sammeln und bei Erreichen der Belastungsgrenze gesammelt bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Diese prüft die Unterlagen und stellt bei Bestätigung eine Befreiungsbescheinigung für den Rest des Kalenderjahres aus.