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📅 Aktualisiert: Juni 2026

Zuzahlungs-Rechner 2026

GKV Zuzahlungen & Befreiung

GKV-Versicherte zahlen Zuzahlungen für Medikamente, Krankenhaus und Therapien. Belastungsgrenze: max. 2% des Jahresbruttoeinkommens (chronisch Kranke: 1%). Danach: Befreiungskarte bei der Krankenkasse beantragen!

📋 Hinweis: SGB V §62: Zuzahlungen. Belastungsgrenze: 2% Jahresbruttoeinkom. (chronisch krank: 1%). Ehegatten-Freibetrag: 7.392 €/Jahr. Kinderfreibetrag: 9.336 €/Kind. Befreiung: Antrag bei Krankenkasse nach Erreichen der Grenze. Sammelquittungen einsenden.
€/Jahr
Kinder
Belastungsgrenze / Jahr
Belastungsgrenze / Monat
Typische Zuzahlungen
Befreiung
Auf Antrag bei Kasse
Jahresbrutto
Freibeträge
Bemessungsbetrag
Belastungsquote
Belastungsgrenze/Jahr
Befreiung beantragen: Wenn Zuzahlungen die Grenze voraussichtlich erreichen — Quittungen sammeln und bei Krankenkasse einreichen. Formular: Online oder Geschäftsstelle. Befreiungskarte gilt für Rest des Jahres.

📊 Rechenbeispiel: 36.000 €/Jahr · alleinstehend · gesund

2% von 36.000
720 €/Jahr
60 €/Monat
Belastungsgrenze
Medikament
5–10 € je Rezept
Krankenhaus
10 €/Tag (max. 28 T.)
Physiotherapie
10 € je Einheit
Bei Grenze
Befreiung beantragen!

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Häufige Fragen

Was müssen ich bei GKV zuzahlen?

Medikamente: 10% (min. 5 €, max. 10 €) je Rezept. Krankenhaus: 10 €/Tag (max. 28 Tage). Fahrten: 10%. Physiotherapie: 10 €. Zahnersatz: Festzuschuss + Eigenanteil. Sehhilfen: Ab 18 nur bei sehr schlechter Sehschwäche.

Was ist die Belastungsgrenze?

Max. 2% des Jahresbruttoeinkommens an Zuzahlungen. Chronisch Kranke: 1%. Darauf angerechnet: Fast alle Zuzahlungen. Nach Erreichen: Befreiungskarte bei Kasse beantragen. Gilt für Rest des Kalenderjahres.

Wie beantrage ich Zuzahlungsbefreiung?

Quittungen sammeln (alle Zuzahlungen). Wenn Grenze erreicht: Bei Krankenkasse Antrag stellen (Formular + Quittungen). Alternativ: Jahreszuzahlungen vorab bei Kasse anfordern. Online oft einfacher. Gilt sofort nach Bearbeitung.

Welche Zuzahlungen sind befreit?

Kinder und Jugendliche bis 18: Keine Zuzahlungen. Ausnahmen von Medikamenten: Bestimmte Präventivsmaßnahmen. Impfungen: Keine Zuzahlung. Präventionskurse: Oft zuschussberechtigt (Fitness, Rückenschule).