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📅 Aktualisiert: August 2026

Zuzahlungs-Rechner 2026

GKV Zuzahlungen & Befreiung

Rezept und Zuzahlungsbeleg der Krankenkasse

Foto: CDC auf Unsplash

Gesetzlich Versicherte zahlen für viele Leistungen (Medikamente, Heilmittel, Krankenhausaufenthalte) eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung — diese ist jedoch durch eine jährliche Belastungsgrenze von 2% des Bruttojahreseinkommens gedeckelt, bei chronisch Kranken sogar nur 1%.

Wird die individuelle Belastungsgrenze im Laufe des Jahres erreicht, kann bei der Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung für den Rest des Jahres beantragt werden — alle bereits geleisteten Zuzahlungen sollten daher sorgfältig mit Belegen dokumentiert werden.

📋 Rechtliche Grundlage: §62 SGB V. Belastungsgrenze: 2% des Bruttojahreseinkommens (1% bei chronisch Kranken nach entsprechender Definition).
€/Jahr
Kinder
Belastungsgrenze / Jahr
Belastungsgrenze / Monat
Typische Zuzahlungen
Befreiung
Auf Antrag bei Kasse
Jahresbrutto
Freibeträge
Bemessungsbetrag
Belastungsquote
Belastungsgrenze/Jahr
Befreiung beantragen: Wenn Zuzahlungen die Grenze voraussichtlich erreichen — Quittungen sammeln und bei Krankenkasse einreichen. Formular: Online oder Geschäftsstelle. Befreiungskarte gilt für Rest des Jahres.
🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: §62 SGB V
Was der Rechner berücksichtigt: Grundprinzip der Belastungsgrenze mit reduziertem Satz für chronisch Kranke
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Exakte Einkommensermittlung bei Familien mit mehreren Angehörigen im Detail, individuelle Sonderregelungen bei Sozialleistungsbezug

📊 Rechenbeispiel: 36.000 €/Jahr · alleinstehend · gesund

2% von 36.000
720 €/Jahr
60 €/Monat
Belastungsgrenze
Medikament
5–10 € je Rezept
Krankenhaus
10 €/Tag (max. 28 T.)
Physiotherapie
10 € je Einheit
Bei Grenze
Befreiung beantragen!

Wie die Belastungsgrenze berechnet wird

Die Grenze bezieht sich auf das Bruttojahreseinkommen des gesamten Haushalts (bei Familien inkl. bestimmter Freibeträge für Angehörige) — sobald die geleisteten Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres diese Grenze erreichen, kann eine Befreiung für die restlichen Monate beantragt werden.

Rechenbeispiel

Bruttojahreseinkommen 30.000 €, keine chronische Erkrankung: Belastungsgrenze = 30.000 € × 2% = 600 €. Sobald in einem Kalenderjahr 600 € an Zuzahlungen geleistet wurden, besteht Anspruch auf Befreiung für den Rest des Jahres.

⚠️ Häufige Fehler

1. Zuzahlungsbelege nicht sammeln: Ohne Nachweise kann die Erreichung der Belastungsgrenze nicht gegenüber der Krankenkasse belegt werden.
2. Reduzierte Grenze für chronisch Kranke nicht in Anspruch nehmen: Diese muss aktiv beantragt und die chronische Erkrankung entsprechend nachgewiesen werden.
3. Befreiung nicht rechtzeitig beantragen: Ohne Antrag erfolgt keine automatische Befreiung, auch wenn die Grenze rechnerisch erreicht wurde.
4. Familieneinkommen bei der Berechnung falsch ansetzen: Bei Familien gelten besondere Freibeträge, die die Berechnungsgrundlage beeinflussen.
5. Zuzahlungen verschiedener Familienmitglieder nicht zusammenrechnen: Bei gemeinsamer Belastungsgrenzenberechnung sollten alle Zuzahlungen der Familie berücksichtigt werden.

🔍 Sonderfälle

Chronisch Kranke: Für Menschen mit bestimmten, gesetzlich definierten chronischen Erkrankungen gilt die reduzierte Belastungsgrenze von nur 1% des Bruttojahreseinkommens.

Familien: Bei Familien wird das Gesamteinkommen um Freibeträge für Angehörige reduziert, bevor die 2%-Grenze berechnet wird — dies kann die tatsächliche Belastungsgrenze gegenüber Einzelpersonen senken.

🏛️ Zuständige Behörden

Krankenkasse
Zuzahlungsbefreiung beantragen
📚 Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026):
§62 SGB V

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Häufige Fragen

Was müssen ich bei GKV zuzahlen?

Medikamente: 10% (min. 5 €, max. 10 €) je Rezept. Krankenhaus: 10 €/Tag (max. 28 Tage). Fahrten: 10%. Physiotherapie: 10 €. Zahnersatz: Festzuschuss + Eigenanteil. Sehhilfen: Ab 18 nur bei sehr schlechter Sehschwäche.

Was ist die Belastungsgrenze?

Max. 2% des Jahresbruttoeinkommens an Zuzahlungen. Chronisch Kranke: 1%. Darauf angerechnet: Fast alle Zuzahlungen. Nach Erreichen: Befreiungskarte bei Kasse beantragen. Gilt für Rest des Kalenderjahres.

Wie beantrage ich Zuzahlungsbefreiung?

Quittungen sammeln (alle Zuzahlungen). Wenn Grenze erreicht: Bei Krankenkasse Antrag stellen (Formular + Quittungen). Alternativ: Jahreszuzahlungen vorab bei Kasse anfordern. Online oft einfacher. Gilt sofort nach Bearbeitung.

Welche Zuzahlungen sind befreit?

Kinder und Jugendliche bis 18: Keine Zuzahlungen. Ausnahmen von Medikamenten: Bestimmte Präventivsmaßnahmen. Impfungen: Keine Zuzahlung. Präventionskurse: Oft zuschussberechtigt (Fitness, Rückenschule).

Wie weise ich gegenüber der Krankenkasse nach, dass ich die Belastungsgrenze erreicht habe?

Sie sollten alle Zuzahlungsbelege (Apothekenquittungen, Rechnungen für Heilmittel, Zuzahlungsnachweise bei Krankenhausaufenthalten) über das Jahr sorgfältig sammeln und bei Erreichen der Belastungsgrenze gesammelt bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Diese prüft die Unterlagen und stellt bei Bestätigung eine Befreiungsbescheinigung für den Rest des Kalenderjahres aus.