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📅 Aktualisiert: Juni 2026

Mietminderung-Rechner 2026

Höhe berechnen

Bei Wohnungsmängeln haben Mieter das Recht auf Mietminderung (§536 BGB). Schimmel im Schlafzimmer: 10–20% Minderung. Heizungsausfall im Winter: 30–50%. Die Höhe orientiert sich an Gerichtsurteilen und der Beeinträchtigung.

Wichtig: Mangel schriftlich anzeigen! Ohne Anzeige kein Minderungsrecht. Treu und Glauben beachten: Sehr lange warten schadet dem Anspruch.

📋 Hinweis: §536 BGB: Mietminderung bei Mangel. §536c BGB: Anzeigepflicht des Mieters. Keine Minderung ohne Mängelanzeige. Minderung wirkt ab Entstehung des Mangels, nicht erst ab Anzeige. Vorsicht: Minderung kann Abmahnung/Kündigung auslösen wenn unberechtigt!
Minderungsbetrag
Geminderte Miete
Minderungsquote
Jahr Einsparung
Kaltmiete
Mangel
Minderungsquote
Minderungsbetrag
Geminderte Miete
Vorgehen: 1. Mangel schriftlich anzeigen. 2. Frist setzen. 3. Bei Nichtbehebung: Miete unter Vorbehalt mindern. 4. Immer Mieterverein oder Anwalt einschalten!

📊 Rechenbeispiel: 900 € Miete · Heizungsausfall Winter (35%)

Minderungsbetrag
315 €/Monat
Zu zahlende Miete
585 €/Monat
Rechtsgrundlage
§536 BGB
Pflicht
Mangel vorher anzeigen!
Tipp
Mieterverein einschalten
Vorsicht
Mangel dokumentieren!

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Häufige Fragen

Wie viel darf ich die Miete mindern?

Orientierung an Urteilen: Schimmel 1 Zimmer: 10–20%. Heizung aus (Winter): 30–50%. Lärm (Tag): 5–20%. Lärm (Nacht): bis 25%. Feuchte Wände: 10–20%. Ausfall Fahrstuhl: 5–15%. Kaum nutzbare Wohnung: bis 100%.

Muss ich Mangel anzeigen?

Ja! Ohne Anzeige kein Minderungsrecht (§536c BGB). Schriftlich anzeigen (E-Mail ausreichend). Frist setzen (angemessen: 1–4 Wochen). Wenn nicht behoben: Minderung zulässig. Mangel fotodokumentieren!

Darf ich einfach weniger zahlen?

Technisch ja, aber: Mieter mindern oft unter Vorbehalt (zahlen zunächst weniger, führen Differenz als Kautionseinbehalt weiter). Besser: Miete voll zahlen, Rückforderung stellen. Minderung ohne Berechtigung kann Kündigung auslösen!

Was ist wenn Vermieter nichts tut?

Frist gesetzt, keine Behebung: Miete künnen geminert werden. Alternativ: Selbst beheben und Kosten vom Vermieter fordern (Vorschuss fordern). Bei hartnäckigem Vermieter: Kündigung wegen Mangels möglich. Mieterverein einschalten!