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📅 Aktualisiert: Juni 2026

Lohnfortzahlung-Rechner 2026

Krankheit & Dauer

Bei Krankheit haben Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber für bis zu 6 Wochen (42 Kalendertage). Das Gehalt wird in voller Höhe weitergezahlt — ohne Abzüge. Erst nach den 6 Wochen zahlt die Krankenkasse Krankengeld (70% des Bruttogehalts, max. 90% des Nettogehalts).

Voraussetzung für die Lohnfortzahlung: Das Arbeitsverhältnis muss mindestens 4 Wochen bestanden haben (Wartezeit). Bei mehrmaligen Erkrankungen gilt: Dieselbe Erkrankung wird nur dann neu als 6-Wochen-Frist behandelt, wenn in den letzten 12 Monaten keine Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Erkrankung vorlag oder seit der letzten AU-Zeit 6 Monate vergangen sind.

Die Kosten für die Lohnfortzahlung werden über das Ausgleichsverfahren (U1) erstattet — besonders für Kleinbetriebe mit bis zu 30 Mitarbeitern, die bis zu 80% der Lohnfortzahlungskosten erstattet bekommen.

📋 Rechtliche Grundlage: §§1–12 EFZG (Entgeltfortzahlungsgesetz). §3 EFZG: Anspruch 6 Wochen (42 Kalendertage). §4 EFZG: Höhe = bisheriges Arbeitsentgelt. §5 EFZG: AU-Nachweispflicht (spätestens 4. Tag). Wiederholungserkrankung: §3 Abs.1 EFZG: Neue 6-Wochen-Frist nach 6 Monaten oder 12 Monaten ohne Erkrankung. U1-Ausgleich: §1 AAG.
Tage
Lohnfortzahlung (6 Wochen)
Täglicher Anspruch
Noch verbleibende LFZ-Tage
Krankengeld danach (70%)
Bruttogehalt / Monat
Tägliches Entgelt (÷ 30)
Tage Lohnfortzahlung (max. 42)42 Kalendertage
LFZ-Betrag gesamt (6 Wochen)
Bereits krank (Tage)
Verbleibende LFZ-Tage
Krankengeld nach LFZ (70% Brutto)
Krankmeldung: Ab dem 1. Krankheitstag arbeitsunfähig. Spätestens am 4. Kalendertag ärztliche Bescheinigung vorlegen (AU-Bescheinigung). Seit 2023: AU wird direkt vom Arzt an die Krankenkasse übermittelt (eAU) — Arbeitgeber ruft es digital ab. Kein Papier-Gelber Schein mehr nötig.

📊 Rechenbeispiel: 3.500 € brutto · 14 Tage krank

Tägliches Entgelt
116,67 €
LFZ-Anspruch (42 Tage)
4.900 €
Bereits krank
14 Tage
Verbleibende LFZ
28 Tage
Verbleibender Betrag
3.266,67 €
Krankengeld danach
70%: 2.450 €/Mon.

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Häufige Fragen

Wie lange bekomme ich vollen Lohn bei Krankheit?

6 Wochen = 42 Kalendertage am Stück (inkl. Wochenenden und Feiertage). Nach den 42 Tagen: Krankengeld von der Krankenkasse (70% des Bruttogehalts, max. 90% des Nettogehalts). Krankengeld bis zu 78 Wochen (1,5 Jahre) pro Erkrankung innerhalb von 3 Jahren.

Wann beginnt eine neue 6-Wochen-Frist?

Bei derselben Erkrankung: Neue 6-Wochen-Frist wenn seit letzter AU-Zeit wegen dieser Erkrankung mindestens 6 Monate vergangen sind ODER wenn seit letzter AU-Zeit mindestens 12 Monate vergangen sind. Bei einer neuen, anderen Erkrankung: Sofort neue 6-Wochen-Frist — unabhängig von vergangener Erkrankung.

Muss ich dem Arbeitgeber sagen was ich habe?

Nein — Diagnose ist Privatsache. Der Arzt stellt nur die Arbeitsunfähigkeit fest, nicht die Diagnose. Die AU-Bescheinigung (Gelber Schein) enthält keine Diagnose. Arbeitgeber darf nur die voraussichtliche Dauer kennen. Bei langer Erkrankung: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) nach 6 Wochen.

Was ist die eAU seit 2023?

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Der Arzt übermittelt die AU digital direkt an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber kann sie dort abrufen. Arbeitnehmer müssen dem AG nur noch melden, dass sie krank sind und wie lange voraussichtlich — kein Papier-Attest mehr erforderlich. Gilt für GKV-Versicherte.

📖 Lohnfortzahlung 2026 – Was Sie wissen müssen

Bei Krankheit haben Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung (42 Kalendertage) in voller Höhe — das regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Der Arbeitgeber zahlt 100% des Bruttogehalts weiter, als ob der Arbeitnehmer normal gearbeitet hätte.

📅
6 Wochen (42 Tage)
100% Lohnfortzahlung durch AG
🏥
Ab Woche 7
Krankengeld: 70% Brutto (max. 90% Netto)
📋
Neue Erkrankung
Neue 6 Wochen wenn anderes Leiden
⚠️
Wartezeit
4 Wochen Beschäftigung nötig

Neue Erkrankung vs. gleiche Erkrankung: Erkrankt ein Arbeitnehmer erneut an derselben Krankheit, zählt die frühere Krankheitszeit mit — außer wenn seit dem letzten Arbeitstag mindestens 6 Monate vergangen sind oder der Arbeitnehmer zwischen den Erkrankungen mindestens 6 Monate arbeitsfähig war. Bei einer anderen Erkrankung beginnen die 6 Wochen immer neu.

ZeitraumWer zahlt?HöheGrundlage
Tag 1–42 (6 Wochen)Arbeitgeber100% Brutto§ 3 EFZG
Ab Tag 43 (Woche 7)Krankenkasse70% Brutto / max. 90% Netto§ 47 SGB V
Max. Krankengeld-DauerKrankenkassebis 78 Wochen§ 48 SGB V

📚 Quellen: §§ 1-12 EFZG, §§ 44-51 SGB V, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) 2026

❓ Häufige Fragen zur Lohnfortzahlung

Was passiert nach 6 Wochen Krankheit?

Nach 6 Wochen (42 Kalendertagen) endet die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Ab dann zahlt die Krankenkasse Krankengeld: 70% des Bruttogehalts, maximal 90% des Nettogehalts. Das Krankengeld wird für maximal 78 Wochen (bei derselben Erkrankung innerhalb von 3 Jahren) gezahlt.

Ab wann habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung?

Nach einer Wartezeit von 4 Wochen ununterbrochener Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber (§ 3 Abs. 3 EFZG). In dieser Wartezeit zahlt die Krankenkasse direkt das Krankengeld. Bei Neueinstellungen beginnt die 4-Wochen-Frist ab dem ersten Arbeitstag.

Zählt das Wochenende bei der Lohnfortzahlung mit?

Ja! Die 6 Wochen werden in Kalendertagen (inkl. Samstag und Sonntag) gerechnet — also 42 Tage ab dem ersten Krankheitstag. Ein Arbeitnehmer der am Montag erkrankt, hat seinen letzten Lohnfortzahlungstag genau 6 Wochen später (ebenfalls ein Montag).

Gilt die Lohnfortzahlung auch in der Probezeit?

Ja, aber erst nach der 4-wöchigen Wartezeit. Wer in den ersten 4 Wochen erkrankt, bekommt direkt Krankengeld von der Kasse. Wer danach erkrankt — auch in der Probezeit — hat vollen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den AG.

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